Zuschlag erteilt am 31. Juli 2026
Veröffentlichung 29.04.26 | Abgabefrist 08.06.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen in Bezug auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2023, 2024, 2025 (ggfs. vorläufig), - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2023, 2024, 2025 (ggfs. vorläufig), falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft je Los übernommen wird.
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen zum Vorliegen folgender Referenzen einzureichen: Los 1: - Mindestens eine Referenz über die Sammlung und den Transport von Abfällen über Container an zentralen Sammelplätzen oder Wertstoffhöfen mit einer Leistungsmenge von mindestens 700 Mg innerhalb der letzten 60 Monate vor Abgabe des Angebotes. Los 2: - Mindestens eine Referenz über die Sammlung und den Transport von Abfällen über Container an zentralen Sammelplätzen oder Wertstoffhöfen mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.700 Mg innerhalb der letzten 60 Monate vor Abgabe des Angebotes. - Mindestens eine Referenz über die Sammlung und den Transport von Abfällen mittels Pressmüllfahrzeugen mit einer Leistungsmenge von mindestens 1.000 Mg innerhalb der letzten 60 Monate vor Abgabe des Angebotes. Los 3: - Mindestens eine Referenz über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier mit einer Leistungsmenge von 5.500 Mg innerhalb der letzten 60 Monate vor Abgabe des Angebots. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Es ist zulässig, die für die Lose 1, 2 und 3 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen. Die Teilleistungen Sammlung, Übernahme, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen zusammensetzen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes).
Mit dem Angebot einzureichen: Los 1: -Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeit "Befördern" der leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Transportgenehmigung für die leistungsgegenständliche Abfallart vor. Los 2: -Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Sammeln" und "Befördern" der leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Transportgenehmigung für die leistungsgegenständliche Abfallart vor. Los 3: -Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeiten "Lagern" und/oder "Behandeln" und/oder "Verwerten" (für die vorgesehene Sortieranlage, sofern Sortierung geplant) sowie "Befördern" der leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern der vorgesehene Standort der Sortieranlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, stellt der Bieter sicher, dass die Zertifizierungen als Entsorgungsfachbetrieb sowohl für das/die Unternehmen, als auch für den/die Standort(e), an/von denen die jeweiligen Leistungen erbracht werden sollen, bis spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Transportgenehmigung für die leistungsgegenständliche Abfallart vor. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - das/die Zertifikat(e)/Genehmigungen.
Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte/Vergütungen (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den 01.01.2027).
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