Veröffentlichung 27.03.24 | Fragenfrist 26.04.24 | Abgabefrist 07.05.24 | Öffnung 07.05.24 |
Eignungskriterien
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Der Bieter muss durch Vorlage des Bescheids über den Beleihungsakt mit Angebotsabgabe nachweisen, dass er bereits nach dem NPsychKG und/oder dem Nds. MVollzG beliehen ist.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 3 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat mit seinen Angebotsunterlagen die ausgefüllte Bewertungsmatrix sowie Konzepte (vgl. Ziffer 1.14. und 1.15. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)) einzureichen.
Zuschlagskriterien
Preis: Das Angebot mit dem geringsten Preis erhält die volle Punktzahl von 300. Preise aus weiteren Angeboten werden durch eine Formel in ein Verhältnis zur Höchstpunktzahl gesetzt. Um die anderen Angebote im Hinblick auf die rechnerisch mögliche Punktzahl richtig zu gewichten, wird der günstigste und der zu bewertende Angebotspreis um 100 reduziert. Durch diesen Rechenschritt wird die Preisspanne zwischen den eingehenden realistischen Angeboten in Relation auf die erreichbaren 300 Punkte gesetzt, also die Bewertungsspanne erhöht. Aus den jeweils erreichten Punkten für den angebotenen Gesamttagespflegesatz pro Tag/Person die Jahre 2024, 2025, 2026 und 2027 wird ein Durchschnittspunktewert gebildet. Die dabei Prrechnete Punktzahl ist allein ausschlaggebend für die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis". Die konkrete Berechnung ergibt sich nach folgender Rechenformel: Punkte des zu bewertenden Angebotes = max. Punktzahl * ((2 * (günstigster Angebotspreis - 100)) - (Preis des zu bewertenden Angebotes - 100)) / (günstigster Angebotspreis - 100) Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix sowie Ziffer 1.18. der Leistungsbeschreibung .- Allgemeinmer Teil (Teil A) zu entnehmen.
Leistung: - Anzahl der unterzubringenden Personen 17,14 % (120 Punkte) - Angebotene Behandlungsplätze m. erhöhter Sicherungsstufe 10,71 % (75 Punkte) - Konzept der Behandlung anderer Erkrankungen 8,57 % (60 Punkte) - Ergotherapie-Konzept 8,57 % (60 Punkte) - Konzept zum Sport- und Freizeitangebot 8,57 % (60 Punkte) - Konzept zu Bauart, Ausbruchsicherheit und Außenanlage 8,57 % (60 Punkte) - Konzept zu Ein- und Übersicht, Möglichkeit für Verstecke, Installationsschächte, Fenster und Türen, Heizung und Lüftung, Sanitärinstallation und -anlagen sowie Elektroinstallation 8,57 % (60 Punkte) - Konzept zur gelockerten Form der Unterbringung 4,29 % (30 Punkte) - Sicherheitskonzept, Konzept zu Ruf- und Kommunikationsanlagen in den Zimmern der untergebrachten Personen 10,71 % (75 Punkte) - Konzept zu baulichen Gegebenheiten hinsichtlich Erweiterung/Flexibilität 3,57 % (25 Punkte) - Konzept zur Ausstattung, Möblierung und Instandhaltung 2,14 % (15 Punkte) - Konzept zur IT-Ausstattung 2,14 % (15 Punkte) - Konzept zu Hausmeister- und Reinigungsdiensten 2,14 % (15 Punkte) - Selbstverpflegungskonzept 2,14 % (15 Punkte) - Konzept im Bereich der Bildung und Seelsorge 2,14 % (15 Punkte) Die Bewertung der jeweiligen Unterkriterien im Zuschlagskriterium "Leistung" erfolgt durch insgesamt 5 Jurymitglieder. Jedes Jurymitglied nimmt eine Einzelbewertung des jeweiligen Unterkriteriums vor. Aus den 5 Einzelbewertungen der jeweiligen Unterkriterien wird im Anschluss ein Durchschnittswert je Unterkriterium gebildet, welcher für die Bewertung allein ausschlaggebend ist. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix und Ziffer 1.18. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
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