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Vergabe von Leistungen der Erstaufforstung von Ackerflächen

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.07.2026
Angebotsfrist
10.09.2026
Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergibt Leistungen zur Erstaufforstung auf Ackerflächen im Herbst 2026 und Frühjahr 2027 auf einer Nettopflanzfläche von ca. 206 Hektar an Unternehmer.
19 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
10.07.26
Abgabefrist
10.09.26
Öffnung
10.09.26
Vertragsbeginn
01.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Malchin, Deutschland
E-Mail
rene.schlunze@lfoa-mv.de
Telefon
+49 3994235154
Website
https://www.wald-mv.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Auftraggeber fordert mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 2 Jahren mit einem Volumen von insgesamt mindestens 2 ha. Hierbei muss jede angegebene Referenz einen Leistungsumfang von mindestens 1 ha haben. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn nachfolgende Leistungsinhalte zum Leistungsumfang der Referenzleistung gehörten

    • - Bodenvorarbeiten
    • - Pflanzenbeschaffung, Lieferung und Pflanzung von Pflanzen
    • - Zaunbau
    • - Kulturpflege
    • Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung, Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers
    • mit Telefonnummer (§ 46VgV Abs. 3 Nr. 1)
    • Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10)
    • Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten
    • Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern.
    • Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche
    • vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält
    • sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden,
    • werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der
    • Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
    • Vorlage einer gültigen und nach PEFC anerkannte
    • Zertifizierungsbescheinigung für die angebotenen Technologien mit Ausnahme der Flächenvorbereitung.
  • Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen Vorzulegen

    • - das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
    • Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n,
    • - das sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde,
    • - das keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt,
    • - dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen,
    • - dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig,
    • - über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000000 EUR für Personenschäden und 1.000000 EUR für Sachschäden. Bzw. das eine entsprechende Versicherung mit Vertragsschluss nachgewiesen
    • wird,
    • - Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines
    • anderen Präqualifizierungsnachweismöglich,
    • - Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen(§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des
    • Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber
    • zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und Dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen
    • - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
    • Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem
    • Handelsregister (bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich

Zuschlagskriterien

  • Pflanzensortimente: Baumart, Sortiment, Größe, Zertifikat, Sonderherkunft

  • Preis: Angebotspreis des Loses

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Lose (19)

Vergabeunterlagen

Preisblatt42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB16 Seiten
Eigenerklärung124 KB32 Seiten
Eignungskriterien56 KB6 Seiten
+ 8 weitere Dokumente

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