Vergabe von Leistungen der Technischen Beratung und der Planung für eine Machbarkeitsuntersuchung zur Sanierung der Akademie der Künste, Pariser Platz 4 in Berlin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin

Auftraggeber
Veröffentlicht
19.06.2026
Angebotsfrist
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungender Technischen B eratung und der Planung für eine Machbarkeitsuntersuchung zur Sanierung der Akademie der Künste, Pariser Platz 4 in Berlin. Das Vergabeverfahren findet nach den Bestimmungen der VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§§ 74, 17 VgV) statt. Das bestehende Gebäude der Akademie der Künste am Pariser Platz 4 in Berlin wurde in Folge der deutschen Wiedervereinigung von 1997 bis 2005 am historischen Ort errichtet, mit einem Kopfbau zum Pariser Platz, einem zentralen Bereich unter Einbeziehung historischer Säle und einem rückwärtig gelegenen Bau an der Behrenstraße. Die gesamte Konstruktion war zum Zeitpunkt der Errichtung ein technisches Novum und reizte die Grenzen des technisch Machbaren aus. In der Konsequenz sind nunmehr erhebliche bauliche Probleme entstanden. Diese können nicht isoliert abgearbeitet werden, sondern sind aufgrund der Komplexität des Gebäudes, der Projekthistorie und der exponierten innerstädtischen Lage ganzheitlich zu betrachten. Übergeordnetes Projektziel ist zunächst, den aus baufachlicher Sicht aktuell notwendigen Umfang des Sanierungs- und Restaurierungsbedarfs festzustellen und mit Handlungsempfehlungen zu hinterlegen. Durch die technische Beratung ist ein Konzept zur Sanierung der Liegenschaft Pariser Platz 4 in Varianten zu erarbeiten, welches eine nachhaltige Umsetzung von Maßnahmen beinhaltet und dabei den Betrieb der Akademie möglichst wenig bzw. kurz beeinträchtigt oder unterbricht. Die technische Beratung soll eine fundierte Grundlage für das langfristige Ziel einer nachhaltigen Schadensfreiheit schaffen. Die Auftraggeberin soll in die Lage versetzt werden, die Sachlage im Hinblick auf Mängel, erforderliche Maßnahmen, Kosten und Termine einschätzen zu können, um daraus weitere Entscheidungen für einen Projektfortschritt abzuleiten Auf Grund der räumlichen und baukonstruktiven Komplexität des Gebäudes steht die Qualität der Grundlagenprüfung, der planerischen Ausarbeitungen sowie der Entwicklung von Konzepten und Lösungen im Vordergrund. Weiterhin ist die Grundkonzeption der Sanierung unter Berücksichtigung der architektonischen Qualitäten urheberrechtskonform zu gestalten. Zu erbringen sind die fünf Leistungsbausteine Bestandsanalyse und Komplettierung der Unterlagen, Bewertung und Schadenskartierung, Konzepte und Maßnahmenkataloge, Machbarkeitsuntersuchung (2 Varianten) und Übergeordnete Leistungen in den Leistungsbereichen Objektplanung Gebäude/Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung (HLS, ELT), Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz und Baulogistik bei Anwendung von BIM und unter Berücksichtigung von Denkmalschutz und Urheberrecht . Der genaue Umfang der zu beschaffenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) und dem Honorarblatt (Anlage B-01.3).

Zeitplan

Veröffentlichung
19.06.26
Vertragsbeginn
15.12.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
verdingung@bundesimmobilien.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • 1. Preis

    • Das Zuschlagskriterium „Honorar/Preis“ nimmt 50 Prozent der Gesamtwertung ein.
    • Das angebotene Honorar ist in das Preisblatt (Anlage B-01-3) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
    • Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Angebote mit fehlenden Preisangaben können gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV nur dann berücksichtigt werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamt-preis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
    • Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat – insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde – werden die Preisan-gaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten.
    • Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
    • Zwingend einzuhaltende Kalkulationsvorgaben:
    • Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
    • 1.2.2. Bewertung des Zuschlagskriteriums „Honorar/Preis“ (Gewichtung 50 %, max. 25 Punkte)
    • Gewertet wird das in dem Preisblatt (Anlage B-01-3) angegebene Honorar.
    • Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält die volle Punktzahl (25 Punkte). Für das 2-fache dieses Preises werden 0 Punkte vergeben. Die Bepunktung der Angebote mit Preisen zwischen dem niedrigsten Honorar und dem 2-fachen des niedrigsten Honorars erfolgt nach der untenstehenden Formel mit bis zu zwei Stellen hin-ter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
    • Punkte des schlechtesten Angebots: Bieter mit dem 2-fachen des niedrigsten Angebots (2 x Pmin) erhält 0 Punkte
    • Interpolation: für alle Angebote dazwischen werden Punkte für jedes Angebot durch lineare Interpolation durch o.g. Formel berechnet
    • -------
    • Bewertungspreis gem. Anlage B-01.3 Preisblatt (Gesamtauftragswert netto)
    • Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtauftragswert erhält die volle Punktzahl (5 Punkte). Ab einer Überschreitung des niedrigsten Gesamtauf-tragswertes um 100% werden 0 Punkte vergeben. Zwischen diesen beiden Werten des niedrigsten Barwertes und des 100% darüber liegenden Wertes erfolgt eine lineare Interpolation der Punktevergabe. Es wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
  • Qualität

    • 2.1 Konzept zur Organisation des vorgesehenen Projektteams
    • 2.1.1 Qualifikation und Erfahrung
    • 2.1.2 Projektorganisation: Das Zuschlagskriterium „Konzept“ nimmt 50 Prozent der Gesamtwertung ein.
    • Mit dem Angebot ist ein Konzept einzureichen, welches eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonder-heiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat.
    • 1.2.4. Bewertung des Zuschlagskriteriums „Konzept“ (Gewichtung 50 %, max. 25 Punkte)
    • Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung innerhalb eines Beratungskonzepts darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leis-tungserbringung zu gewährleisten.
    • Das mit dem Angebot einzureichende Konzept – auf max. 20 DIN A4 Seiten (Schriftart Calibri, Schriftgröße 11, Zeilenabstand einfach) – muss die folgenden, wertungsrelevanten Schwerpunkte (siehe Tabelle unten) beschrei-ben, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung herangezogen werden.
    • Die federführenden Mitarbeiter, Projektleitung und stellvertretende Projektleitung, sind namentlich zu benennen. Die Namen müssen mit denen im Teilnahmewettbewerb (Anlage B-02) benannten, qualifizierten Mitarbeitern übereinstimmen.
    • --------
    • 2.1 Der Bieter erarbeitet ein Konzept, bei dem die Qualifikation und Erfahrung des für das Projekt geplanten Teams beschrieben und belegt werden sowie ein auskömmlicher Personaleinsatz auf eine vollumfängliche, nachvollzieh-bare, effiziente und die Qualität des Projektes sichernde Erbringung der geforderten Leistung schließen lässt
    • Hierbei werden die Aspekte unter 2.1.1 bis 2.1.2 bewertet.
    • Gewichtung 30 % - 15 Punkte
    • (Maximale Seitenzahl: 10 Seiten exklusive Deckblatt und Inhaltsverzeichnis)
    • 2.1.1 Qualifikation und Erfahrung (Gewichtung 20 % - 10 Punkte)
    • Auf Basis der in den erbrachten Nachweisen beschriebenen, über die Mindestanforderungen hinausgehenden Qualifikation, Berufs- und Projekterfahrung sowie auf Basis des fachlichen Hintergrundes wird auf eine mehrwertstiftende Erbringung der geforderten Leis-tung geschlossen.
    • Bewertet wird die Qualifikation der fachlich qualifizierten Beschäftigen (Dipl.-Ing./Bachelor/Master mit Fachhochschul-/Universitätsabschluss der Architektur, des Bauingenieurwesens, der Versorgungstechnik, der Elektrotechnik oder vergleichbarer Fachrichtungen) und darüber hinaus die Anzahl an Erfahrungsjahren mit vergleichbaren Projekten (z.B. persönliche Referenzen bzgl. Beratung und Planung von Sanierungen, Stahl-Glas-Konstruktionen, TGA-Leistungen und auftragsrelevante Zusatzqualifikationen wie Denkmalschutz, BNB-Beratungen oder vergleichbaren Nachhaltigkeitszertifikaten).
    • Einzureichen für die fachlich qualifizierten Beschäftigten sind ein Lebenslauf sowie eine Projektliste mit Referenzen und ausgeübter Funktion je Referenz.
    • 2.1.2 Projektorganisation (Gewichtung 10 % - 5 Punkte)
    • Die Projektorganisation sieht einen nachvollziehbaren und effizienten Personaleinsatz für alle Arbeitsschritte vor, insbesondere im Hinblick auf Zusammensetzung und Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams, Vertretungsregelungen sowie die zeitliche und örtliche Verfügbarkeit des Personals.
  • 2.2 Konzept zur Vorgehensweise im Projekt 2.2.1 Projektabwicklung 2.2.2 Qualitätssicherung

    • Das Zuschlagskriterium „Konzept“ nimmt 50 Prozent der Gesamtwertung ein.
    • Mit dem Angebot ist ein Konzept einzureichen, welches eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat.
    • Bewertung des Zuschlagskriteriums „Konzept“ (Gewichtung 50 %, max. 25 Punkte)
    • Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung innerhalb eines Beratungskonzepts darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten.
    • Das mit dem Angebot einzureichende Konzept – auf max. 20 DIN A4 Seiten (Schriftart Calibri, Schriftgröße 11, Zeilenabstand einfach) – muss die folgenden, wertungsrelevanten Schwerpunkte (siehe Tabelle unten) beschreiben, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung herangezogen werden.
    • Die federführenden Mitarbeiter, Projektleitung und stellvertretende Projektleitung, sind namentlich zu benennen. Die Namen müssen mit denen im Teilnahmewettbewerb (Anlage B-02) benannten, qualifizierten Mitarbeitern übereinstimmen.
    • --------
    • 2.2 Der Bieter erarbeitet ein Konzept, das auf die geplante Vorgehensweise sowie die vorgesehenen Prozesse zur Sicherung der Qualitäten im Projekt schließen lässt
    • Hierbei werden die Aspekte unter 2.2.1 bis 2.2.2 bewertet.
    • Gewichtung 20 % - max. Punkte10
    • (Maximale Seitenzahl: 10 Seiten exklusive Deckblatt und Inhaltsverzeichnis)
    • 2.2.1 Projektabwicklung (Gewichtung 10 % - 5 Punkte)
    • Die vom Bieter dargelegte Vorgehensweise lässt auf eine effiziente und qualitätssichernde Abwicklung schließen. Die besonderen An-forderungen und Ziele des Projektes wurden verstanden und sind in hoher Qualität berücksichtigt. Die Herangehensweise, zeitliche Abhängigkeiten und wesentliche Zwischentermine sowie die Ein-bindung des Auftraggebers werden erläutert. Die Methoden und Prozessabläufe zum Umgang mit Änderungen lassen auf ein zielorientiertes Änderungsmanagement schließen.
    • 2.2.2 Qualitätssicherung (Gewichtung 10 % - 5 Punkte)
    • Der Bieter legt im Rahmen des Konzeptes die Vorgehensweisen/Methoden dar, die auf eine strukturierte und qualitativ hoch-wertige Qualitätssicherung schließen lassen. Kontinuierliche Kon-trolle sowie frühzeitige zielgerichtete Gegensteuerungsmaßnahmen lassen eine Erfüllung des angestrebten Leistungssolls erwarten
  • 2.5 Leistung

    • "Bieterpräsentation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters" gewichtet mit insgesamt 15%, sind max. 15 Wertungspunkte erreichbar.: Im Rahmen der Verhandlungsgespräche hat der für die Leistungserbringung vorgesehene Projektleiter einen Vortrag über das "Konzept zur Vorgehensweise zur Erstellung der denkmalpflegerischen Dokumente" zu halten. Die letzten Minuten der Präsentation dienen der Beantwortung von Rückfragen der Auftraggeberin durch den Projektleiter.
    • Bewertet werden nicht die Inhalte des Konzepts, sondern ausschließlich der Gesamteindruck des Projektleiters. Die Präsentation wird aufgrund von vergaberechtlichen Dokumentationszwecken aufgezeichnet.
    • Der Bewertungsmaßstab ergibt sich aus der Anlage A-04.1_Bewertungsmatrix.

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