Veröffentlichung 02.07.26 | Abgabefrist 05.08.26 | Vertragsbeginn 17.08.26 |
Eignungskriterien
•Nachweis eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 77200 für Sicherheitsdienstleistungen. Sofern der Bieter im Bereich dieser Leistungen Nachunternehmen beauftragt, ist der Nachweis für diese zu erbringen. Sofern der Bieter nicht nach dieser Norm zertifiziert ist, muss er den schriftlichen Nachweis gegebenenfalls durch ein Fremdgutachten erbringen, dass er den Anforderungen dieser Norm entspricht. Nachweise in deutscher Sprache sind auf eigene Kosten beizubringen.
•Eigenerklärung, dass der Bieter über Erfahrungen mit der Erstellung/Umsetzung von Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen ab einer zeitgleichen Besucherzahl von 15.000 Personen entsprechend dem Orientierungsrahmen des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien in der jeweils gültigen Fassung oder einer vergleichbaren Regelung in anderen Bundesländern sowie der Koordination des eingesetzten Sicherheits- und Ordnerpersonals bei der entsprechenden Veranstaltung verfügt. Die Anzahl des zeitgleich eingesetzten Sicherheits-/Ordnerpersonals muss dabei mindestens 200 Personen betragen haben. Es ist ein Nachweis durch Aufzählung der Sicherheitskonzepte/Veranstaltungen, an deren Erstellung der Bieter mitgewirkt hat, vorzulegen. Es sind zu jedem Sicherheitskonzept Angaben zu machen
Nachweis Haftpflichtversicherung beziehungsweise Deckungszusage oder Eigenerklärung, dass zur Auftragsvergabe eine Haftpflichtversicherung mit den folgenden Deckungen vorliegt
•Preisblankett Anlage 2 •Eigenerklärung als Anlage zum Angebotsschreiben für Leistungen •Eigenerklärung, dass innerhalb der letzten 3 Jahre keine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO eingeleitet worden ist und dass das Gewerbe in diesem Zeitraum zu keiner Zeit von einer Stellvertretung nach § 45 GewO geführt worden ist. • Ausführliches Planungskonzept (maximal 10 Seiten), aus dem die Steuerung/Struktur des Einsatzes ersichtlich sind, und das folgende Bereiche darstellt
• Erklärung über den Gesamtumsatz/Jahr für die Jahre, in denen die Tätigkeit als Veranstalter/stellvertretende Veranstaltungsleitung stattgefunden hat. Der Gesamtumsatz muss jeweils mindestens 300.000 EUR betragen.
Zuschlagskriterien
Preis: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
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