Frist abgelaufen

Vergabe von Leistungen zum erhöhten Risikomanagement der Stadt Köln für die Karnevalsfeiern 2026 bis 2030

Die Angebotsfrist ist am 05. August 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
02.07.2026
Angebotsfrist
05.08.2026
Die Stadt Köln sucht einen Dienstleister für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes sowie für die Bereitstellung von Personal und Material zur Umsetzung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr an den Karnevalstagen 2026 bis 2030.

Zeitplan

Veröffentlichung
02.07.26
Abgabefrist
05.08.26
Vertragsbeginn
17.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Köln, Deutschland
E-Mail
Submissionsdienst-Vergabe@stadt-koeln.de
Telefon
+49 22122124789
Website
https://www.stadt-koeln.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • •Nachweis eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 77200 für Sicherheitsdienstleistungen. Sofern der Bieter im Bereich dieser Leistungen Nachunternehmen beauftragt, ist der Nachweis für diese zu erbringen. Sofern der Bieter nicht nach dieser Norm zertifiziert ist, muss er den schriftlichen Nachweis gegebenenfalls durch ein Fremdgutachten erbringen, dass er den Anforderungen dieser Norm entspricht. Nachweise in deutscher Sprache sind auf eigene Kosten beizubringen.

  • •Eigenerklärung, dass der Bieter über Erfahrungen mit der Erstellung/Umsetzung von Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen ab einer zeitgleichen Besucherzahl von 15.000 Personen entsprechend dem Orientierungsrahmen des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien in der jeweils gültigen Fassung oder einer vergleichbaren Regelung in anderen Bundesländern sowie der Koordination des eingesetzten Sicherheits- und Ordnerpersonals bei der entsprechenden Veranstaltung verfügt. Die Anzahl des zeitgleich eingesetzten Sicherheits-/Ordnerpersonals muss dabei mindestens 200 Personen betragen haben. Es ist ein Nachweis durch Aufzählung der Sicherheitskonzepte/Veranstaltungen, an deren Erstellung der Bieter mitgewirkt hat, vorzulegen. Es sind zu jedem Sicherheitskonzept Angaben zu machen

    • 1. Name/Adresse des Auftraggebers sowie der Ansprechpartner mit Telefonnummer/E-Mail 2. Angabe des Leistungszeitraumes 3. Angabe des Auftragswertes zum Leistungszeitraum 4. Name/Adresse der genehmigenden Behörde sowie der Ansprechpartner mit Telefonnummer/E-Mail 5. Nennung der vergleichbaren Regelung des Bundeslandes/Staates, wenn der Bieter nicht in NRW/in der BRD seinen Firmensitz hat.
    • •Eigenerklärung, dass der Bieter in den vergangenen 3 Jahren mindestens für 2 verschiedene Veranstaltungen Sicherheitskonzepte (keine Fortschreibung) nach Orientierungsrahmen erstellt hat. Es ist ein Nachweis durch Aufzählung der Sicherheitskonzepte/Veranstaltungen vorzulegen. Es sind zu jedem Sicherheitskonzept Angaben zu machen: 1. Name/Adresse des Auftraggebers sowie der Ansprechpartner mit Telefonnummer/E-Mail 2. Angabe des Leistungszeitraumes 3. Angabe des Auftragswertes zum Leistungszeitraum 4. Name/Adresse der genehmigenden Behörde sowie der Ansprechpartner mit Telefonnummer/E-Mail 5. Nennung der vergleichbaren Regelung des Bundeslandes/Staates, wenn der Bieter nicht in NRW/in der BRD seinen Firmensitz hat.
    • •Eigenerklärung, dass der Bieter seit 2023 in mindestens 3 Jahren jeweils einmal jährlich Veranstalter oder stellvertretende Veranstaltungsleitung für Großveranstaltungen ab einer zeitgleichen Besucherzahl von 15.000 Personen im Sinne des Orientierungsrahmens des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien in der jeweils gültigen Fassung oder vergleichbaren Regelungen anderer Bundesländern gewesen ist. Erklärung Referenzzeitraum: Die Vorgabe des § 46 Absatz 3 Nummer 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge besagt, dass Referenzen in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen verlangt werden dürfen. Es ist ein Nachweis durch Nennung der Veranstaltungen vorzulegen. Es sind zu jeder Veranstaltung Angaben zu machen: 1. Wenn der Bieter Veranstaltungsleitung war, dann Name/Adresse des Drittveranstalters sowie eines Ansprechpartners bei dem Auftraggeber mit Telefonnummer/E-Mail 2. Name/Adresse der genehmigenden Behörde sowie eines Ansprechpartners mit Telefonnummer/E-Mail 3. Nennung der vergleichbaren Regelung des Bundeslandes/Staates, wenn der Bieter den Firmensitz nicht in NRW/in der BRD hat.
    • •Eigenerklärung, dass die Projektleitung seit 2023 mindestens in 3 Jahren einmal jährlich in leitender oder stellvertretender leitender Position für die Planung/Durchführung von Großveranstaltungen ab einer zeitgleichen Besucherzahl von 15.000 Personen im Sinne des Orientierungsrahmens des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung/Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien oder vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern tätig gewesen ist. Es sind zu jeder Veranstaltung Angaben zu machen: 1. Wenn der Bieter Veranstaltungsleitung war, dann Name/Adresse des Veranstalters sowie eines Ansprechpartners mit Telefonnummer/E-Mail 2. Name/Adresse der Genehmigungsbehörde sowie eines Ansprechpartners mit Telefonnummer/E-Mail 3. Nennung der vergleichbaren Regelung des Bundeslandes/Staates, wenn die Mitwirkung an einer/mehreren Veranstaltungen außerhalb NRW/außerhalb der BRD erfolgte.
    • •Eigenerklärung, dass die Projektleitung seit 2022 mindestens in 3 Jahren einmal jährlich in leitender oder stellvertretender leitender Position für die Planung und Durchführung v. Großveranstaltungen ab einer zeitgleichen Besucherzahl von 30.000 Personen im Sinne des Orientierungsrahmens des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien oder vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern tätig gewesen ist. Es sind zu jeder Veranstaltung Angaben zu machen: 1. Wenn der Bieter Veranstaltungsleitung war, dann Name/Adresse des Veranstalters sowie eines Ansprechpartners mit Telefonnummer/E-Mail 2. Name/Adresse der Genehmigungsbehörde sowie eines Ansprechpartners mit Telefonnummer/E-Mail 3. Nennung der vergleichbaren Regelung des Bundeslandes/Staates, wenn der Nachweis der Mitwirkung an einer/mehreren Veranstaltungen nicht in NRW/in der BRD geführt wurde.
    • •Qualifikation des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik im Sinne des § 39 Absatz 1 Sonderbauverordnung NRW oder alternativ eines geprüften Meisters für Veranstaltungstechnik entsprechend dem Deutschen Qualifikationsrahmen oder vergleichbar (Nachweis durch Kopie des Meisterbriefs).
    • •Eigenerklärung, dass der Bieter über Kenntnisse bei bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren von Versammlungsstätten nach BauO NRW in Verbindung mit Teil 1 der SBauVO NRW oder einer vergleichbaren Regelung in anderen Bundesländern sowie die Abgrenzung zu baurechtlich nicht-genehmigungspflichtigen Veranstaltungen verfügt.
    • •Eigenerklärung, dass die Leitungskräfte des Bieters über sehr gute Kenntnisse in der Anwendung der MS Office Standardprogramme beziehungsweise kompatible Programme sowie des zur graphischen Planung einer Großveranstaltung notwendigen EDV-Programms CAD oder vergleichbare Programme, die zur Erstellung graphischer Planungsunterlagen/Präsentationen geeignet sind, besitzen. Unter "sehr gut" wird die sichere Beherrschung auch bei komplexen Funktionen verstanden. Das Kartenmaterial ist in gängigen Geodatenformaten wie Shapefile, KML oder vergleichbaren Formaten bereitzustellen. Die genutzten Programme sind in der Eigenerklärung aufzulisten.
    • •Eigenerklärung, dass die Leitungskräfte des Bieters über gute Ortskenntnisse der Kölner Innenstadt verfügen. Dies umfasst die Kenntnisse der Haupt- und Nebenstraßen, mögliche Abkürzungen, Einbahnstraße und Verkehrsregelungen, sowie das Wissen um die Lage von öffentlichen Einrichtungen und die Wegeführung des öffentlichen Nahverkehrs im Bereich der Innenstadt. Aufgabe von Leitungskräften können unter den Voraussetzungen der Anlage 1 Ziffer 2.4.3 gebündelt werden. Wenn der Bieter hiervon Gebrauch machen sollte, hat er die Anlage 3 beizufügen.
  • Nachweis Haftpflichtversicherung beziehungsweise Deckungszusage oder Eigenerklärung, dass zur Auftragsvergabe eine Haftpflichtversicherung mit den folgenden Deckungen vorliegt

    • für Personenschäden und Sachschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 €
    • für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 100.000 €
    • Bei Abgabe einer Eigenerklärung ist der Nachweis über die Haftpflichtversicherung zur Auftragsvergabe vorzulegen.
  • •Preisblankett Anlage 2 •Eigenerklärung als Anlage zum Angebotsschreiben für Leistungen •Eigenerklärung, dass innerhalb der letzten 3 Jahre keine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO eingeleitet worden ist und dass das Gewerbe in diesem Zeitraum zu keiner Zeit von einer Stellvertretung nach § 45 GewO geführt worden ist. • Ausführliches Planungskonzept (maximal 10 Seiten), aus dem die Steuerung/Struktur des Einsatzes ersichtlich sind, und das folgende Bereiche darstellt

    • a) Umfang/Struktur der eigenen Einsatzleitung. b) Bildung von räumlich abgegrenzten Einsatzabschnitten für die durch den Bieter zu leistenden Gewerke auf Grundlage der aus Anlage 1 beschriebenen Ausgangssituation ersichtlichen Umfangs. c) Detaillierte Definition der Zuständigkeiten des Bieters/Nachunternehmers sowie Mitarbeiter.
    • • Erklärung des Bieters, dass er die anfallenden Material-, Verbrauchs-, Sach- und Personalkosten lediglich mit der angegebenen Verwaltungskostenpauschale ohne weitere Aufschläge/Overheadkosten an die Auftraggeberin weitergibt.
    • • Eine Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine v. den Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der 1. die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, 2. alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertretung bezeichnet ist, 3. erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, 4. ein gemeinsames Konto unter Angabe des Kreditinstituts + IBAN benannt wird, auf das Zahlungen der Auftraggeberin erfolgen.
    • •Nachweis der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Organigramm, insbesondere der Aufgabenfelder, in die die ausgeschriebenen Leistungen fallen, sowie Angaben zur Eigentümerstruktur, Kooperationen und Beteiligungsverhältnisse
    • Folgende Nachweise und Erklärungen sind auf besonderes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
    • • Die nach dem TVgG erforderlichen Nachweise und Erklärungen nach Aufforderung innerhalb einer Frist von drei bis fünf Tagen. Die genaue Frist wird mit der Aufforderung mitgeteilt.
    • • Grundlage für die Übermittlung der Daten ist eine Zustimmung jeder einzelnen Kraft die entsprechend dem Vordruck in Anlage 8 (Einwilligungserklärung) zu dokumentieren und bei dem Auftragnehmenden zu verwahren ist. Der Vordruck muss bei erneutem Einsatz im selben Kalenderjahr nur einmal ausgefüllt und unterschrieben werden, soweit die Zustimmung nicht zwischenzeitlich widerrufen wurde. Die Auftraggeberin behält sich vor, die oben genannten Zustimmungen anzufordern oder einzusehen.
    • • Darüber hinaus hat jedes Unternehmen eine Garantieerklärung (Anlage 10) gegenüber der Stadt Köln darüber abzugeben, dass alle in der Liste aufgeführten Personen ihre schriftliche Zustimmung erteilt haben.
    • • Alle qualifizierten Ordnungskräfte des Auftragnehmenden soweit sie für die städtische Aufgabenerfüllung herangezogen werden, müssen über den Nachweis einer von der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung bzw. einen Unterrichtungsnachweis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) und eine durch eine Ordnungsbehörde (zum Beispiel Stadt Köln) erstellte Wächtergenehmigung verfügen. Die Nachweise sind je eingesetztem Mitarbeitenden und eingesetzter Führungskraft vorzulegen.
  • • Erklärung über den Gesamtumsatz/Jahr für die Jahre, in denen die Tätigkeit als Veranstalter/stellvertretende Veranstaltungsleitung stattgefunden hat. Der Gesamtumsatz muss jeweils mindestens 300.000 EUR betragen.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

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