Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Ortenaukreis (Phase 4) im Rahmen des sog. Betreibermodell
Der Ortenaukreis, sowie 47 kreisangehörige Städte und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam in den unterversorgten Bereichen ihrer Gebiete ein NGA-Netz zu errichten und dessen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Hierzu wurde die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) gegründet, die für ihre Gesellschafter-Kommunen die Funktion als Infrastrukturträgerin übernehmen soll.
In 2019/2020 hat die BOKG ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) zur pachtweisen Überlassung und zum Betrieb eines noch zu errichtenden passiven NGA-Netzes / einer noch zu errichtenden passiven Infrastruktur im Rahmen des sog. "Weißen Flecken-Programms" nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt. Der Ausbau in Phase 1 bezog sich gemäß diesem Förderregime auf solche Gebiete, die zuvor mit einer Datenrate von weniger als 30 MBit/s im Download er-schlossen waren. Der Ausbau dieser ersten Phase ist zu einem Großteil abgeschlossen.
Im Anschluss folgt nun der Ausbau der Phasen 2 bis 5. Die BOKG führt die Verfahren zur Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum flächendeckenden Breitbandausbau im Betreibermodell für die Phasen 2 bis 5 teilweise parallel durch.
Gegenstand des dieses Verfahrens ist der Ausbau der Phase 4.
Die BOKG möchte in diesem Rahmen ein gigabitfähiges Netz für die bislang unterversorgten Adresspunkte in den u.g. Kommunen gemäß den in der Leistungsbeschreibung Phase 4 näher definierten Ausbaugebieten auf Grundlage einer noch abschließend zu erstellenden technischen Planung errichten und die beantragten Fördermittel für die Planung und den Bau verwenden. Planungs- und Bauleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vergabe.
Ausbauziel der BOKG ist, eine flächendeckende NGA-Versorgung in den u.g. Kommunen zu gewährleisten und den noch unterversorgten Adresspunkten zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen.
Die Vergabe erfolgt in den folgenden Losen, eine Bewerbung für ein, mehrere oder alle Lose ist möglich:
Los 4.1 Cluster 1 (Oberharmersbach, Mühlenbach, Schuttertal, Oberkirch, Oberwolfach, Ettenheim);
Los 4.2 Cluster 2 (Nordrach, Bad Peterstal-Griesbach, Hornberg, Wolfach, Hausach);
Los 4.3 Cluster 3 (Gutach, Fischerbach, Hofstetten, Steinach, Seelbach);
Los 4.4 Cluster 4 (Ottenhöfen, Oppenau, Biberach, Hohberg);
Los 4.5 Cluster 10 (Durbach).
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
•Auszug aus dem einschlägigen Register (Berufs- oder Handelsregister) nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt), soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
•Bei Bewerbergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
Vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
•Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz.
•Bei Bewerbergemeinschaften: Mindestens ein Mitglied muss diesen Nachweis vorlegen.
Vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
•Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre/Kalenderjahre gemäß Formularsammlung.
•Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
Vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
•Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe von
•- 5.000.000,00 EUR bei Personenschäden
•- 5.000.000,00 EUR für Sachschäden
•- 1.000.000,00 EUR Vermögensschäden
•Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
•Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherungen ist zunächst eine Eigenerklärung gem. Formularsammlung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme/n entsprechend erhöht werden können. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung/en einzureichen.
•Bei Bewerbergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
Vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
•Erklärung zu mindestens 3 Referenzen jeweils in Form einer aussagekräftigen Darstellung.
•Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
•- es handelt sich um in den Jahren 2020 bis Ende Juni 2026 erbrachte Leistungen (Inbetriebnahme des Netzes)
•- die erbrachten Leistungen sind im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen vergleichbar mit den Leistungen dieses Vergabeverfahrens, d.h. die Referenzprojekte betreffen den Betrieb eines FTTB-Netzes mit mindestens 100 angeschlossenen (aktiven) Kunden im Ortsnetz mit mindestens einem Hauptverteiler (Standort mit aktiver Technik)
•- es handelt sich um geförderte Projekte im Rahmen einer Breitbandförderung und dabei muss es sich bei mindestens einer Referenz um ein Projekt handeln, welches nach der Breitbandförderung des Bundes im Rahmen des Betreibermodells gefördert wurde.
•Die Referenzen für verschiedene Leistungen können von demselben Konzessionsgeber/Auftraggeber oder von verschiedenen Konzessionsgebern/Auftraggebern stammen.
•Der Inhalt der Erklärungen richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
•Bei Bewerbergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
Erklärung unter Verwendung der Formularsammlung, dass die erforderliche technische Ausstattung sowie genügend personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um die erfolgreiche Planung und Projektierung sowie die Errichtung und die Inbetriebnahme des FTTB-Netzes und den Netzbetrieb vertragskonform realisieren zu können.
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