Frist abgelaufen

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 07 "Süßen"

Auftraggeber
Veröffentlicht
22.06.2026
Angebotsfrist
30.06.2026
Beschreibung: Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 951 Süßen – Gingen – Geislingen Stadtkirche Linie 951A Süßen – Gingen – Geislingen Stadtkirche [Ausbildungsverkehr] Linie 970 Süßen – Schlat – Ursenwang Linie 971 Süßen – Donzdorf – Winzingen – Wißgoldingen Linie 971A Süßen – Donzdorf – Winzingen – Wißgoldingen [Ausbildungsverkehr] Linie 972 Göppingen – Süßen – Donzdorf – Böhmenkirch Linie 972A Eislingen – Süßen – Donzdorf – Böhmenkirch [Ausbildungsverkehr] Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Fragenfrist
11.06.26
Veröffentlichung
22.06.26
Abgabefrist
30.06.26
Öffnung
30.06.26
Vertragsbeginn
01.12.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Göppingen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
mobilitaet@lkgp.de
Freischalten
Telefon
+49 7161 202 5501
Freischalten
Website
https://www.landkreis-goeppingen.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen

    • 1. Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre.
    • 2. Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
    • Vor Zuschlagserteilung hat der
    • erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in
    • geeigneter Höhe und für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer
    • Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
  • HINWEIS

    • Sofern das Kriterium "Maßnahmen zur
    • Sicherstellung der Qualität" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das
    • Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" nicht auswählbar
    • war. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
    • sind vom Bieter vorzulegen: 1. Unternehmensbeschreibung mit den
    • wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte,
    • Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage
    • 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
    • einzutragen. 2. Es werden drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen
    • (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der
    • Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber
    • (Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen
    • Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert
    • (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben
    • zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige
    • Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die
    • unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen
    • würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des
    • gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend
    • aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02
    • ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
    • anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen
    • selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden
    • Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen.
    • Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet
    • darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung
    • gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung
    • eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel
    • verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die
    • Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem
    • Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
    • Leistungsfähigkeit") zu erfolgen. 4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber
    • abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach
    • BOKraft
    • über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
    • gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Die Erklärung muss
    • umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer
    • der Betriebsleiter nach BO-Kraft zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf
    • dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und
    • beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben. 5. Der Bieter hat eine
    • Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
    • Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für
    • die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt
    • ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner
    • Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die
    • Erklärung muss umfassen, für wie viele
    • Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner
    • zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02
    • ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit")
    • anzugeben.
  • HINWEIS

    • Sofern das Kriterium mit "Eintragung in ein
    • relevantes Berufsregister" angegeben wurde, liegt das daran, dass das
    • Kriterium "Sonstiges" nicht auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der
    • Bieter sich fehlende Eignung durch eine 207316-2025 Page 4/8 5.1.10.
    • Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner
    • Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche
    • und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche
    • Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder
    • anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
    • und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche
    • Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV),
    • muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
    • erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung
    • stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02
    • Formblatt "Verpflichtungserklärung" verwendet werden. Die Möglichkeit
    • der Nachweisführung ist nicht auf Anlage 02 Formblatt
    • "Verpflichtungserklärung" beschränkt. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten
    • eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
    • wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird
    • eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens
    • entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47 Abs. 3 VgV.
    • Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
    • Haftungserklärung vor. Weiterhin hat sich das eignungsleihende
    • Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19
    • Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG,
    • § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der Verordnung (EU)
    • Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist
    • mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 "Erklärungen zu
    • Ausschlussgründen" vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes
    • Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei
    • ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder Artikel 5k der
    • Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
    • so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt
    • werden, § 47 Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative
    • Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
    • Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1
    • AufenthG und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass
    • der Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist
    • ersetzt wird. Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen,
    • wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige
    • konzernverbundene Unternehmen handelt. Für sämtliche erbrachten
    • Leistungen - insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern
    • ausgeführten - trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
  • HINWEIS

    • Sofern das Kriterium "Eintragung in das
    • Handelsregister" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium
    • "Eignung zur Berufsausübung" nicht auswählbar war. Soweit ihr Beruf
    • erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des
    • Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem
    • Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere
    • Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften
    • vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen
    • Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die
    • Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI
    • der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
    • 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung
    • der Richtlinie 2004/18 /EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65)
    • aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern
    • erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder
    • Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Zuschlagskriterien

  • Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt

    • Es wird der Durchschnitt aller
    • angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für
    • Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit
    • diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte
    • erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises.
    • Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-
    • fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter
    • liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die
    • dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl
    • über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle
    • Punktzahl.
  • Die Qualität geht mit 30 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 30 Wertungspunkte erzielbar. Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt

    • "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte),
    • "Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte), "Konzept 3: Qualitätskonzept"
    • (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet. Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben
    • dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte
    • Ziel ausgezeichnet (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte),
    • ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird
    • enthält ein
    • Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das
    • Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte
    • vergeben. Der Bieter hat seine Konzepte nach den in den
    • Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen und den in der
    • Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern.
    • Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die
    • Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der
    • vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit
    • seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem
    • Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen
    • Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner
    • Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden
    • ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in
    • den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die
    • Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den
    • Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen
    • Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der
    • Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und
    • auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils
    • eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die
    • drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die
    • Vergabeunterlagen.

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