Noch 2 Tage

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 03 „Verkehrsraum Waiblingen“ im offenen Verfahren

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.06.2026
Angebotsfrist
16.06.2026
Das Linienbündel 3 ist wie folgt zu beschreiben: Linie 201 Waiblingen – Neustadt – Hohenacker – Bittenfeld Linie 201A Waiblingen – Neustadt – Hohenacker – Bittenfeld (Schülerverkehr) Linie 204 Hegnach – Waiblingen – Beinstein – Endersbach Folgendes ist bei der Linie 204 zu beachten: - Die Linie 204 weist zwei Fahrplanzustände auf. Zustand 1 deckt den Zeitraum ab Inbetriebnahme des Bündels RMK03 zum 01.01.2027 bis zum 31.07.2027 ab. Bei Zustand 2, welcher ab 01.08.2027 gilt, entfällt der Abschnitt zwischen Beinstein und Endersbach. Linie 204A Hegnach – Waiblingen – Beinstein (Schülerverkehr) Linie 205 Waiblingen – Schmiden – Neugereut Linie 207 (Korb –) Korber Höhe – Waiblingen – Fellbach Linie 208 Waiblingen – Altstadt – Galgenberg – Altstadt – Waiblingen (Citybus 1) Linie 216 Waiblingen – Industriegebiet Eisental – Waiblingen Linie 218 Waiblingen– Friedhof – Altstadt – Wasserstube – Altstadt – Friedhof – Waiblingen (Citybus 2) Linie N21 Waiblingen – Beinstein – Endersbach – Stetten – Waiblingen (Nachtbus) - Die Linie N21 ist nur im Zustand 1 in diesem Bündel enthalten. Zum 01.08.2027 wechselt die Linie N21 in das Bündel RMK01. Linie N24 Bittenfeld – Hohenacker – Neustadt – Waiblingen – Hegnach (Nachtbus) Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 drei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels RMK03 dargestellt. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027 angenommen (12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplanzustand zugrundeliegende abgegebene Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 2 abgegebenen und fortgeschriebenen Preise so lange weiter, bis S21 in Betrieb geht.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
11.06.26
Abgabefrist
16.06.26
Öffnung
16.06.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Waiblingen, Deutschland
E-Mail
m.schneider@rems-murr-kreis.de
Freischalten
Telefon
071515011799
Freischalten
Website
https://www.rems-murr-kreis.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen

    • · Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre.
    • · Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in
    • geeigneter Höhe.
    • Vor Zuschlagserteilung hat der erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das
    • Bestehen einer
    • Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe und für die gesamte
    • Vertragslaufzeit
    • nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied
    • der Bietergemeinschaft.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen

    • · Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der
    • Mitarbeiter,
    • Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck
    • der Anlage 02
    • („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“)
    • einzutragen.
    • · Es werden drei mit der Leistung vergleichbare, vertragsgemäß erbrachte
    • Referenzen
    • (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der
    • Versendung der
    • Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger
    • mit bezeichnetem
    • Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und
    • Inhalte gefordert
    • (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben
    • zum Referenzgeber
    • sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht
    • berücksichtigt.
    • Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer
    • Referenz betreffen
    • würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des
    • gebotenen Nachweises
    • der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aus-sagekräftig sein. Die
    • Referenzen
    • sind auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen
    • und beruflichen
    • Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
    • Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf
    • Richtigkeit
    • zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen
    • über das Referenzprojekt
    • einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht
    • geeignet
    • darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung
    • gem. § 124
    • Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
    • · Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im
    • gegenständlichen Linienbündel
    • verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die
    • Projektleitung verantwortlichen
    • Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 02
    • („Eigenerklärung zur
    • technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) zu erfolgen.
    • · Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu
    • benennender
    • Betriebsleiter nach BO-Kraft über ausreichende Kapazitäten für die
    • Betreuung der gegenständlichen
    • Verkehrsleistungen verfügt. Ausreichende Kapazitäten gelten als
    • vorhanden, wenn von
    • einem Betriebsleiter bei
    • – drei Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km
    • Luftlinie 50 Fahrzeuge,
    • – zwei Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km
    • Luftlinie 75 Fahrzeuge,
    • – einem Betriebsstandort 100 Fahrzeuge
    • betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den Fahrzeugen und bei der
    • maximalen
    • Entfernung sind unschädlich.
    • Die Erklärung muss umfassen, wie viele Betriebsstandorte mit welcher
    • Entfernung (Luftlinie
    • in Kilometern) und wie vielen Fahrzeugen von dem Betriebsleiter betreut
    • werden. Die
    • Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur
    • technischen
    • und beruflichen Leis-tungsfähigkeit“) anzugeben.
    • · Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu
    • benennender
    • Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für
    • die Betreuung
    • der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt
    • ausreichende Kapazitäten
    • sind vorhanden,
    • wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio.
    • Fahrplankilometer betreut.
    • Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Fahrplankilometer der
    • Verkehrsplaner zuständig
    • ist. Es ist zudem anzugeben für welche Ver-kehre, Linienbündel oder Netze
    • der Verkehrsplaner
    • zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02
    • („Eigenerklärung
    • zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
    • Mindestbedingung:
    • · Nachzuweisen sind mindestens drei vergleichbare, vertragsgemäß erbrachte
    • Referenzen
    • des Bieters / der Bietergemeinschaft im Bereich ÖPNV-Verkehre mit
    • Bussen. Sie sind
    • auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und
    • beruflichen Leistungsfähigkeit“)
    • anzugeben.
    • · Nachzuweisen sind die ausreichenden Kapazitäten eines namentlich zu
    • benennenden
    • Betriebsleiters nach BO-Kraft. Sie sind auf dem Vordruck der Anlage 02
    • („Eigenerklärung
    • zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
    • · Nachzuweisen sind die ausreichenden Kapazitäten eines namentlich zu
    • benennenden
    • Verkehrsplaners. Sie sind auf dem Vordruck der Anlage 02
    • („Eigenerklärung zur technischen
    • und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
    • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
    • Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie
    • niedergelassen
    • sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses
    • Staats
    • nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
    • nachzuweisen (bei Bietergemeinschaften
    • vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen
    • Union sind
    • die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder
    • Erklärungen
    • über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
    • Europäischen Parlaments
    • und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe
    • und zur Aufhebung
    • der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65)
    • aufgeführt.
    • Eignungsleihe
    • Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine
    • Eignungsleihe beschaffen.
    • Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung gemäß Ziffer V. 2.,
    • 3., 4. (auch)
    • die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im
    • Hinblick auf
    • die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische
    • und/oder
    • berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach
    • § 47 VgV),
    • muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
    • erforderlichen
    • Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur
    • Nachweisführung
    • kann die Vorlage in Anlage 02 Formblatt „Verpflichtungserklärung“
    • verwendet werden.
    • Die Möglichkeit der Nachweisführung ist nicht auf Anlage 02 Formblatt
    • „Verpflichtungserklärung“
    • beschränkt.
    • Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
    • auf die erforderliche
    • wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird
    • eine gemeinsame
    • Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens entsprechend dem
    • Umfang der Eignungsleihe
    • verlangt, § 47 Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung
    • einer gesonderten
    • Haftungserklärung vor.
    • Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
    • auf die erforderliche
    • berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
    • nach § 46
    • Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung in Anspruch,
    • muss das
    • eignungsleihende Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese
    • Kapazitäten benötigt
    • werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Das gilt auch bei Bietergemeinschaften,
    • wenn auf
    • die Eignung eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft
    • zurückgegriffen wird (§
    • 47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 4 VgV). In beiden Fällen muss der
    • Nachweis oder
    • die Verpflichtungserklärung (Anlage 02 Formblatt
    • „Verpflichtungserklärung“) auch eine
    • entsprechende Erklärung umfassen.
    • Weiterhin hat sich das eignungsleihende Unternehmen zu den Ausschlussgründen
    • gemäß
    • §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S.
    • 1 oder 2 SchwarzArbG,
    • § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der Verordnung (EU)
    • Nr. 833/2014 in
    • der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist mit dem Angebot
    • vom Unterauftragnehmer
    • Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ vorzulegen.
    • Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende
    • Eignungskriterium nicht
    • erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder
    • Artikel 5k der
    • Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
    • so muss das
    • eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs.
    • 2 S. 3 VgV.
    • Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach
    • § 19 Abs. 1
    • MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c
    • Abs. 1 AufenthG
    • und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der
    • Unterauftragnehmer
    • durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird.
    • Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich
    • bei den anderen
    • Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen
    • handelt.
    • Für sämtliche erbrachten Leistungen – insbesondere auch für die von
    • Unterauftragnehmern
    • ausgeführten – trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.

Zuschlagskriterien

  • Kein Schwellenwerttkriterium

    • b) Zuschlagskriterium Qualität der Konzepte: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungs-preis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: • „Konzept 1: Fahrzeugkonzept“ (10 Punkte, max. 3 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) • „Konzept 2: Personalkonzept“ (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) • „Konzept 3: Qualitätskonzept“ (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Aspekten klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Anhang LB.4 (Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise im VVS, Version 2.2) enthalten oder gesetzlich vorgegeben sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Die Konzepte müssen verbindliche Aussagen enthalten (NICHT: „bei Bedarf“, „möglicherweise“, „auf Wunsch“, etc.). Entsprechende unverbindliche Aussagen werden nicht gewertet. Der Bieter hat die Konzepte auf die Besonderheiten des Linienbündels auszurichten
    • allgemeine Aussagen ohne Bezug zum konkreten Auftrag werden nicht gewertet. Sofern ein Bieter Schaubilder oder andere Abbildungen in seine Konzepte einfügt, müssen die gleichen Formvorgaben wie bei Fließtext eingehalten werden (Schriftgröße Arial 12 pt, 1,5 zeilig)
    • andernfalls werden sie nicht gewertet. Es ist unzulässig, auf andere Unterlagen, Dokumente oder Internetadressen zu verweisen. Entsprechend in Verweis genommene Unterlagen, Dokumente oder Internetadressen werden nicht bewertet. Zulässig und wertbar sind im Rahmen des Personalkonzepts in-des die zur Plausibilisierung der Personaldecke und Personalstruktur beigefügten vorläufigen Dienstpläne (Ziffer 2.4.2. der Leistungsbeschreibung) sowie im Rahmen des Qualitätskonzepts die bei der optionalen Mehrleistung beigefügten Fahrpläne (Ziffer 2.4.3. der Leistungsbeschreibung). Schaubilder und andere Abbildungen werden auf die zur Verfügung stehenden Seitenvorgaben angerechnet
    • das gilt nicht für die bei-gefügten vorläufigen Dienstpläne im Rahmen der Personaldecke und Personalstruktur und die beigefügten Fahrpläne im Rahmen der optionalen Mehrleistung. Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Als Schriftart ist Arial zu verwenden mit der Schriftgröße 12 Punkte. Die Ränder müssen oben und unten mindestens 2 cm betragen, links und rechts mindestens 1,5 cm. Die Nichtbeachtung der Vorgaben zur Schriftgröße, Zeilenabstand, Rändern und Schriftart führt dazu, dass das Konzept so behandelt wird, wie es bei richtiger Formatierung behandelt werden würde (siehe oben). Das bedeutet, dass nur die zulässige Seitenzahl gewertet wird und bei etwaigen Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben ausschließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet werden. Die Datei muss bearbeitbar sein (kein PDF). Bei Nichtbeachtung behält sich die Vergabestelle das Nachfordern vor. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: 1. Konzept „Fahrzeugkonzept“ – (10 Wertungspunkte) Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergabe-rechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben
    • dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Vor diesem Hintergrund erfolgt diese Bewertung nach folgenden Vorgaben: Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel sehr gut (10 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird
    • enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen zu den Notenstufen ergeben sich aus Anlage 6 (Bewertungsmatrix). 2. Konzept „Personalkonzept“ – (10 Wertungspunkte) Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergabe-rechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben
    • dieses Angebot bzw. diese Angebot
  • Kein Schwellernwertkriterium: a) Zuschlagskriterium Preis: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller an-gebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zube-stellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit die-sem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darun-ter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf ei-ne volle Punktzahl. Beispiel: Der Durchschnittspreis aller Angebote, beispielsweise 3,22 Mio.€, bekommt die halbe Punktzahl (35 Punkte), ein fiktives Ange-bot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises oder schlechter enthält 0 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises oder besser erhält 70 Punkte. Alle Werte dazwischen werden entsprechend linear bewertet. Dies ergäbe beispielsweise folgende Punkteverteilung: Angebot A: 4,186 Mio. € = 0 Punkte Angebot B: 3,22 Mio. € = 35 Punkte Angebot C: 2,254 Mio. € = 70 Punkte Angebot D: 2,9 Mio. € = 47 Punkte Angebot E: 3,5 Mio. € = 25 Punkte. Die zu erwartende Preissteigerung ergibt sich aus dem Kalkulationsblatt (Tabellenblatt „Berechnung_Fortschreibung“). Für Zubestellungen muss der Bieter für die im Kalkulationsblatt genannten Kategorien jeweils einen Preis je zubestellter Einheit im Kalkulationsblatt angeben.

Welche davon erfüllen Sie?

KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil

Meine Eignung prüfen

Kostenlos · Sofortige Analyse

Lose (1)

Eigenerklärung78 KB12 Seiten
Eignungskriterien37 KB24 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
Projektplan89 KB8 Seiten
+ 14 weitere Dokumente

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.

Vollständige Vergabeunterlagen herunterladen
KI-Analyse der Eignungskriterien
Ähnliche Ausschreibungen automatisch erhalten
Wettbewerbsanalyse und Markteinblicke
Mein Suchprofil erstellenKostenlos · Keine Kreditkarte

Vertraut von 1.000+ Unternehmen

Roland BergerE.ONPPLWise

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

Suchprofil erstellen