Veröffentlichung 21.11.23 | Fragenfrist 09.01.24 | Abgabefrist 15.01.24 | Öffnung 15.01.24 | Vertragsbeginn 07.01.25 |
Eignungskriterien
Eignungskriterien und Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. GWB: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dieses geschieht durch Vorlage der auf den Vordrucken 4 und 5 in Anlage 13 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 13 Vordruck 5, Ziffer 13, in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften der §§ 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
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