Frist abgelaufen

Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 7

Auftraggeber
Veröffentlicht
21.11.2023
Angebotsfrist
15.01.2024
Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 7 Jahreskilometer: R21: 295.000 R54: 188.500, hiervon max. 27.500 als Taxibus 721: 60.000 724: 23.000
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
21.11.23
Fragenfrist
09.01.24
Abgabefrist
15.01.24
Öffnung
15.01.24
Vertragsbeginn
07.01.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Borken, Deutschland
E-Mail
vergabeplattform@kreis-borken.de
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Telefon
+4928616817478
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Website
https://www.kreis-borken.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die in diesem und im nächsten Absatz genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
    • Näheres ist den in Anlage 13 Vordruck 1 formulierten Anforderungen der Vergabestelle an die von den Bietern zu erbringenden Nachweise zu entnehmen, worauf an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen wird.
  • Eignungskriterien und Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. GWB: Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dieses geschieht durch Vorlage der auf den Vordrucken 4 und 5 in Anlage 13 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 13 Vordruck 5, Ziffer 13, in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften der §§ 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.

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