Veröffentlichung 30.07.26 | Teilnahmefrist 28.08.26 | Vertragsbeginn 30.11.26 |
Eignungskriterien
unternehmensbezogene Referenzen (2018 bis Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) Zur Bewerberauswahl werden jeweils drei Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien gewertet. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn • die Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt wurden, und • die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum von 01/2018 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbracht und abgeschlossen wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Jeder Bewerber muss jedoch mindestens eine Referenz vorlegen, die die vorgenannten Kriterien erfüllt und für einen öffentlichen Auftraggeber, der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird, erbracht worden ist (Mindestkriterium). Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet
Mindestkriterien
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens
Zuschlagskriterien
aa) Qualität der konzeptionellen Darstellung (nicht-preislicher Teil) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgen-den Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien (vgl. C.IV.I Nr.1) werden jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben
bb) Erfahrung der Projektleitung (1) Berufserfahrung in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) in Jahren Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter zu machen. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des Projektleiters von - bis einschließlich 2 Jahren mit 0 Punkten - mehr als 2 Jahre bis einschließlich 3 Jahren mit 1 Punkt - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4 Jahren mit 2 Punkten - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit 3 Punkten - mehr als 5 Jahren bis einschließlich 7 Jahren mit 4 Punkten - mehr als 7 Jahren mit 5 Punkten bewertet. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters von - bis einschließlich 1 Jahren mit 0 Punkten - mehr als 1 Jahre bis einschließlich 2 Jahren mit 1 Punkt - mehr als 2 Jahren bis einschließlich 3 Jahren mit 2 Punkten - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4 Jahren mit 3 Punkten - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit 4 Punkten - mehr als 5 Jahren mit 5 Punkten bewertet. (2) Personenbezogene Referenzen Bieter haben jeweils drei persönliche Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anzugeben. Es werden nur Referenzen gewertet, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird nur dann gewertet (Mindestkriterien), wenn
cc) Honorarangebot (preislicher Teil) Die Angaben des Bieters im Honorarangebot werden wie folgt bewertet
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