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Vergabe von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI zur Umsetzung der Sanierung der Gebäudeautomation, Projekt C.0203

Das Projekt C.0203 des Universitätsklinikums Tübingen befasst sich mit der Grundsanierung von einem signifikanten Teil der veralteten Schaltanlagen zweier AG (ca. 190 Stück AG 1 + 165 Stück AG 2) des Gewerks Gebäudeautomation. Durch die gewachsene Struktur der Liegenschaftsteile, sowie der sich zeitgleich weiterentwickelten Technik, besteht aktuell ein breites Portfolio auf Feld-, Automations- und Leitebene. Diese unter-scheiden sich in Hersteller, gewählter Technik und Aufbau. (Siehe auch Leistungsbeschreibung Anhang 03). Durch die stets hohen und teilweise komplett unterbrechungsfreien Betriebsanforderungen des Klinikums wurden Schaltanlagen in der Vergangenheit durch sparsame Eingriffe repariert, statt grundsaniert. Viele Systeme unterschiedlicher Hersteller sind nun aber abgekündigt und irreparabel. Einige Schaltanlagen haben alte verbaute Pneumatik, welche entfallen kann. Manche Schaltanlagen funktionieren unzuverlässig. Daher muss eine groß angelegte Sanierung erfolgen. Die hohe Anzahl, sowie die große Varianz der Anlagentechnik erfordern eine komplexe Planung, um die auszutauschenden Anlagen möglichst effizient, und unterbrechungsfrei abzulösen. Die Planungsleistungen reichen von der Identifizierung und resultierenden Abgrenzung der abgekündigten Systeme, verschiedener Hersteller, über die sich daraus ergebenen Austauschmengen, über eine Konzepterstellung zu Ausschreibungsblöcken bis hin zur Mitwirkung der Planung von auszutauschenden Komponenten auf Feldebene. Ziel des Projekts ist vornehmlich alle ca. 355 krankenden Schaltanlagen bzw. Steuerungen zu tauschen und alle proprietären Bussysteme zwischen Controllern und untergeordneten Reglern zu eliminieren oder zumindest auf Stand der Technik zu aktualisieren. Mit dem, sich aktuell in Arbeit befindenden, neuen TGA-Standard soll es zukünftig festgelegte, herstellerübergreifende Strukturen aufgebaut werden, um zukünftige Umbauten zu erleichtern und eine neue Liegenschaftsübergreifende strukturierte Automationslandschaft zu generieren. Relevant für das Projektverständnis ist, dass die Anlagen des AG 1 vorgezogen werden, und die Leistungen für den AG 2 lediglich als Option anzubieten sind. Der Bauherr behält sich vor die Leistungen für den AG 2 zu kürzen, zu streichen und in jedem Fall hintenanzustellen.

Zeitplan

Veröffentlichung
30.07.26
Teilnahmefrist
28.08.26
Vertragsbeginn
30.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Tübingen, Deutschland
E-Mail
melanie.weinholtz@med.uni-tuebingen.de
Telefon
07071 2977171
Website
www.tba-ukt.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Umsatz (2023, 2024 und 2025)
    • Der erzielte Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) muss in dem vorgenannten Zeitraum jährlich mindestens EUR 500.000,00 Mio. netto / Kalenderjahr oder EUR 1 Mio. insgesamt über die drei Jahre betragen haben (Mindestkriterium).
    • Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von
    • ­- unter und bis einschließlich EUR 500.000,00 mit 0 Punkten,
    • ­- mehr als EUR 500.000,00 bis einschließlich EUR 750.000,00 mit 1 Punkt
    • ­- mehr als EUR 750.000,00 bis einschließlich EUR 1.000.000,00 mit 2 Punkten,
    • ­- mehr als EUR 1.000.000,00 bis einschließlich EUR 1.500.000,00 mit 3 Punkten,
    • ­- mehr als EUR 1.500.000,00 bis einschließlich EUR 2.000.000,00 mit 4 Punkten, und
    • ­- mehr als EUR 2.000.000,00 mit 5 Punkten
    • bewertet.
    • Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter (2023, 2024 und 2025)
    • Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von
    • ­- bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 0 Punkten,
    • ­- mehr als 5 Mitarbeiter bis einschließlich 10 Mitarbeiter mit 1 Punkt,
    • ­- mehr als 10 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 2 Punkten,
    • ­- mehr als 15 Mitarbeiter bis einschließlich 20 Mitarbeiter mit 3 Punkten,
    • ­- mehr als 20 Mitarbeiter bis einschließlich 25 Mitarbeiter mit 4 Punkten,
    • ­- mehr als 25 Mitarbeitern mit 5 Punkten
    • bewertet.
    • Anzahl der fest angestellten technischen Mitarbeiter (2023, 2024 und 2025)
    • Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrages, (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Gebäudeautomation (GA) fest angestellten technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von
    • ­
    • - bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten,
    • ­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt,
    • ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 2 Punkten,
    • ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 3 Punkten,
    • ­- mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 8 Mitarbeiter mit 4 Punkten,
    • ­- mehr als 8 Mitarbeitern mit 5 Punkten
    • bewertet.
  • unternehmensbezogene Referenzen (2018 bis Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) Zur Bewerberauswahl werden jeweils drei Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien gewertet. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn • die Anlagengruppe 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt wurden, und • die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum von 01/2018 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbracht und abgeschlossen wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Jeder Bewerber muss jedoch mindestens eine Referenz vorlegen, die die vorgenannten Kriterien erfüllt und für einen öffentlichen Auftraggeber, der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird, erbracht worden ist (Mindestkriterium). Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet

    • • Durchführung einer Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb
    • • Gebäudeautomation mit wechselseitigen Abhängigkeiten von mehreren Schaltschränken untereinander
    • • mit Baukosten (KG 480) von mind. EUR 3 Mio. netto
    • • für einen öffentlichen Auftraggeber, der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird
    • • im Bereich Klinikum oder einer vergleichbaren Einrichtung.
    • Darüber hinaus soll der Bewerber Angaben über das:
    • ­- das Gesamtvolumen der Maßnahme
    • ­- die Anzahl der Datenpunkte
    • ­- die Anzahl der Schaltschränke (Standschrankfelder / Wandschrank)
    • tätigen.
    • Erfüllt eine Referenz eines dieser fünf Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal drei wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix:
    • - 0 bis 2 Teilpunkte: 0 Punkte
    • - 3 bis 4 Teilpunkte:1 Punkt
    • - 5 bis 7 Teilpunkte: 2 Punkte
    • - 8 bis 10 Teilpunkte: 3 Punkte
    • - 11 bis 13 Teilpunkte: 4 Punkte
    • - 14 bis 15 Teilpunkte: 5 Punkte
  • Mindestkriterien

    • Die Bewerber hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV durch die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder auf andere geeignete Weise nachzuweisen. Der Nachweis ist auf diejenigen Bescheinigungen oder Erklärungen beschränkt, die in Anh. XI RL 2014/24/EU für jeden einzelnen EU-Mitgliedsstaat aufgeführt sind.
    • Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein. (Mindestkriterium).
  • Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens

    • Personenschäden: 10.000.000 EUR
    • Sach- und Vermögensschäden: 10.000.000 EUR. Der vorgenannte
    • Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen.
    • Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2fache
    • der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der
    • Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g.
    • Bedingungen vorzulegen.

Zuschlagskriterien

  • aa) Qualität der konzeptionellen Darstellung (nicht-preislicher Teil) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgen-den Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien (vgl. C.IV.I Nr.1) werden jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben

    • ­- 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut / überdurchschnittlich dargestellt.
    • ­- 4 Punkte: Das Kriterium wird gut dargestellt.
    • ­- 3 Punkte: Das Kriterium wird durchschnittlich / befriedigend dargestellt.
    • ­- 2 Punkte: Das Kriterium wird unterdurchschnittlich dargestellt.
    • ­- 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft dargestellt.
    • ­- 0 Punkte: Das Kriterium wird nicht dargestellt.
    • (1) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a) "Qualität des Projektteams"
    • Das Zuschlagsunterkriterium Qualität des Projektteams soll insbesondere folgende Aspekte abdecken:
    • ­
    • - Vorstellung des Projektteams, insbesondere im Hinblick auf Berufserfahrung und fachspezifische Stärken und Darstellung der Aufgaben (Projektorganigramm)
    • ­- Darstellung der Koordination und des Einsatzes der Projektteammitglieder innerhalb der Leistungsphasen.
    • (2) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b) "Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts"
    • Das Zuschlagsunterkriterium Darstellung der Projektumsetzung anhand eines vergleichbaren Referenzprojekts soll insbesondere folgenden Aspekt abdecken:
    • ­
    • - Vergleichbarkeit des Referenzprojekts.
    • (3) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 c) "Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Gebäudeautomation im Bestand"
    • Das Zuschlagsunterkriterium Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Gebäudeautomation im Bestand soll insbesondere folgende Aspekte abdecken:
    • ­
    • - Darstellung der Vorgehensweise bei der Projektumsetzung insbesondere im Hinblick auf Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des regulären Klinikbetriebes, Umschluss Konzepte mit Provisorien
    • ­- Darstellung einer groben Rahmenterminplanung mit wichtigen Meilensteinen.
    • (4) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 d) "die Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen"
    • Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist.
    • Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen, insbesondere in der Bauphase, vorzunehmen. Dabei sind vor allem organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, aber auch darzustellen, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet.
    • Zudem ist für den Auftraggeber zur Gewährleistung eines reibungslosen Projektablaufs von besonderer Bedeutung, dass der Bauleiter umfassend über alle für den Klinikbetrieb relevanten Abläufe, Entscheidungen, Prozessschritte, Ergebnisse und abgestimmten Zeitpläne, die in den vorangegangenen Leistungsphasen erarbeitet wurden, informiert ist.
    • Der Bieter wird daher gebeten, darzulegen, wie der Wissenstransfer und der interne Informationsaustausch zwischen den an den vorangegangenen Leistungsphasen beteiligten Personen und dem Bauleiter sichergestellt werden. Insbesondere ist zu erläutern, durch welche organisatorischen Maßnahmen gewährleistet wird, dass alle entscheidungs- und prozessrelevanten Informationen vollständig und zuverlässig an den Bauleiter weitergegeben werden.
    • (5) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 e) "Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung des Planbudgets unter Berücksichtigung der Kosten je Datenpunkt über die Projektlaufzeit"
    • Das Zuschlagsunterkriterium Einhaltung des Planbudgets:
    • ­- Darstellung der Maßnahmen zur Projektbudgeteinhaltung über die Dauer des Projektes
    • ­- Darstellung geplante Kosten / Datenpunkt – tatsächliche Kosten / Datenpunkt mit Blick auf Ursachen und Maßnahmen
    • ­- Vorkehrungen zur Abbildung ggf. hinzukommender oder wegfallender Daten-punkte im Projektverlauf
  • bb) Erfahrung der Projektleitung (1) Berufserfahrung in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) in Jahren Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters in der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Gebäudeautomation) als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter zu machen. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des Projektleiters von - bis einschließlich 2 Jahren mit 0 Punkten - mehr als 2 Jahre bis einschließlich 3 Jahren mit 1 Punkt - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4 Jahren mit 2 Punkten - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit 3 Punkten - mehr als 5 Jahren bis einschließlich 7 Jahren mit 4 Punkten - mehr als 7 Jahren mit 5 Punkten bewertet. Die Angaben zur Erfahrung werden jeweils bei einer Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters von - bis einschließlich 1 Jahren mit 0 Punkten - mehr als 1 Jahre bis einschließlich 2 Jahren mit 1 Punkt - mehr als 2 Jahren bis einschließlich 3 Jahren mit 2 Punkten - mehr als 3 Jahren bis einschließlich 4 Jahren mit 3 Punkten - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit 4 Punkten - mehr als 5 Jahren mit 5 Punkten bewertet. (2) Personenbezogene Referenzen Bieter haben jeweils drei persönliche Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anzugeben. Es werden nur Referenzen gewertet, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Eine Referenz wird nur dann gewertet (Mindestkriterien), wenn

    • 1. Mindestens die Anlagengruppen 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht wurden, und
    • 2. die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum von 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbracht und ab-geschlossen wurden wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden.
    • Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
    • Wertbare Referenzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
    • TGA-Fachplanung (Gebäudeautomation) einer Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb, wobei die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HO-AI im Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist begonnen und abgeschlossen wurden
    • Gebäudeautomation mit wechselseitigen Abhängigkeiten von mehreren Schaltschränken untereinander
    • - mit Baukosten (KG 480) von mind. EUR 3 Mio. (brutto)
    • - im Bereich Klinikum oder einer vergleichbaren Einrichtung
    • - für einen öffentlichen Auftraggeber der als KRITIS-Betreiber eingestuft wird
    • (a) Referenzen des Projektleiters
    • In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen:
    • Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben.
    • Erfüllen danach alle drei Referenzen, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht.
    • Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden (vgl. C.IV.1.):
    • - 0 bis 2 Teilpunkte 0 Punkte
    • - 3 bis 4 Teilpunkte 1 Punkt
    • - 5 bis 7 Teilpunkte 2 Punkte
    • - 8 bis 10 Teilpunkte 3 Punkte
    • - 11 bis 13 Teilpunkte 4 Punkte
    • - 14 bis 15 Teilpunkte 5 Punkte
    • (b) Referenzen des stellvertretenden Projektleiters
    • In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von jeweils maximal drei wertbaren Referenzen des stellvertretenden Projektleiters ein.
    • Dies bedeutet im Einzelnen:
    • Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des stellvertretenden Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den stellvertretenden Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben.
    • Erfüllen danach alle drei Referenzen des stellvertretenden Projektleiters, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung einfließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht.
    • Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet, die dann mit dem entsprechenden Faktor aus der Übersicht der Zuschlagskriterien multipliziert werden (vgl. C.IV.1.):
    • - 0 bis 2 Teilpunkte 0 Punkte
    • - 3 bis 4 Teilpunkte 1 Punkt
    • - 5 bis 7 Teilpunkte 2 Punkte
    • - 8 bis 10 Teilpunkte 3 Punkte
    • - 11 bis 13 Teilpunkte 4 Punkte
    • - 14 bis 15 Teilpunkte 5 Punkte
  • cc) Honorarangebot (preislicher Teil) Die Angaben des Bieters im Honorarangebot werden wie folgt bewertet

    • ­
    • - Die für Grundleistungen anzubietenden Pauschalen je HOAI-Leistungsphasen sind verbindliche Vertragspreise, die in den Vertrag übernommen werde. Diese werden unverändert zur Wertung herangezogen
    • ­- Gleiches gilt für die anzubietenden Pauschalen für die Besonderen Leistungen.
    • ­- Die Pauschalen je zusätzlich durchzuführender Vergaben werden unverändert zur Wertung herangezogen.
    • ­- Die angegebenen Stundensätze, einschließlich des Zuschlags für Wochenend- und Nachtarbeit, werden zu Wertungszwecken jeweils mit 50 multipliziert. Der so ermittelte Eurobetrag fließt vollständig in die Wertung ein.
    • Die so ermittelten, vorgenannten Honorarbestandteile, d.h.
    • ­- das Pauschalhonorar für die Grundleistungen (einschl. Zu-/Abschlag), die Pauschalen für die Besonderen Leistungen sowie
    • ­- die Wertungssumme für die angebotenen Stundensätze
    • werden zu Wertungszwecken addiert. Diese Summe ist die Bewertungsgrundlage für das Honorarangebot.
    • Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorarangebot und dem jeweiligen weiteren Angebot mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet.
    • Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 100 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 500 Punkte.

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Preisblatt124 KB2 Tabellen
Präsentation56 KB12 Seiten
Eigenerklärung24 KB24 Seiten
Eignungskriterien156 KB4 Seiten
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