Veröffentlichung 24.06.25 | Abgabefrist 21.07.25 | Öffnung 21.07.25 | Vertragsbeginn 08.09.25 |
Eignungskriterien
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. - "Landschaftsarchitekt " - Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1 VgV (Mindestanforderung an die Eignung) Nachweisform: Eigenerklärung. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Angebots. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen.
Erforderlich ist, dass der Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und Personenschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Nachweisform: Eigenerklärung. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Angebots. Mindestanforderung an die Eignung. Auf gesonderte Anfrage: Der AG behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen. Achtung: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.
Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit der Bieter anhand deren Erfahrung (Unternehmensreferenzen). Hierbei gilt, dass die Referenzen - um wertbar zu sein - aus den letzten 5 Jahren stammen müssen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher keine tauglichen Referenzen. Der Abschluss definiert sich je nach Referenzinhalt - bspw. beim Unterkriterium "Leistungsinhalt" muss die Leistungsphase 8 abgeschlossen sein. Geeignete Referenzen der Bieter aus den letzten fünf Jahren aufgegliedert nach nachfolgenden Unterkriterien
Zuschlagskriterien
Pers. Referenzen des vorgesehenen verantwortlichen Planers: siehe Vergabeunterlagen
Honorar: siehe Vergabeunterlagen
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