Vergabe zum Betrieb des Hallenbads & des Lemmerz-Freibads in Königswinter

Auftraggeber
Veröffentlicht
01.07.2026
Angebotsfrist
Die Stadt Königwinter ist Eigentümer des Hallenbads Königswinter und des Lemmerz-Freibads in Königswinter. Das Hallenbad ist seit 2021 in Betrieb. Das Lemmerz-Freibad wird derzeit im Bestand grundsaniert und soll ab Frühjahr 2027 der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung stehen. In ihrer Eigenschaft als öffentliche Schwimmbäder sollen die Bäder der Erholung sowie der sportlichen Betätigung dienen. Sie dienen namentlich der Förderung des Sports, der öffentlichen Gesundheitspflege, dem Erhalt des städtischen Gemeinwohls und der nachhaltigen Förderung sozialer Interaktionen. Für den Betrieb der beiden Bäder sucht die Stadt Könisgwinter einen neuen Dienstleister. Die Bäder sollen primär der Öffentlichkeit dienen sowie für Vereins- und Schulzwecke zur Verfügung stehen. Der Betreiber kann bei dem Betrieb der Bäder weitere damit im Zusammenhang stehende Geschäftstätigkeiten ausüben. Der Dienstleister betreibt das Hallenbad und Freibad im eigenen Namen, auf eigene Gefahr und zu eigenen Lasten. Die Stadt trägt die immobilienbezogenen Risiken, einschließlich der Energie- und Wasserkosten. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Betreibervertrag. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Verlauf des Verhandlungsverfahrens zu Änderungen hinsichtlich der konkret seitens des Dienstleisters zu übernehmenden Leistungen kommen kann (siehe dazu auch Ziffer 1.2 und Ziffer 10 der Bewerbungsbedingungen).
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
01.07.26
Vertragsbeginn
01.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Königswinter, Deutschland
Vertragslaufzeit
5 Tage
E-Mail
einkauf@koenigswinter.de
Freischalten
Telefon
022448890
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Website
http://www.koenigswinter.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • Bewertung des Zuschussbetrags

    • Bewertung des Zuschussbetrags:
    • a) Zuschussbetrag für die Phase 1
    • Gewertet wird der Zuschussbetrag für Phase 1 bezogen auf 11 Monate sowie das Entgelt für die Betriebsübergangs und Preopening-Leistungen (= Budget-Blankette Phase 1), einschließlich aller optional bepreisten Leistungen.
    • Die niedrigste Zuschusshöhe erhält 100 Punkte. Angebote, die 300.000 € oder mehr über dem niedrigsten Zuschussbetrag liegen, erhalten 0 Punkte. Angebote, die dazwischen liegen, werden mit 2 Stellen hinter dem Komma linear interpoliert.
    • Gewichtung: Der so erzielte Punktwert wird mit 10 % gewichtet (Höchstpunkzahl gewichtet: 10 Punkte).
    • b) Zuschussbetrag für die Phase 2
    • Gewertet wird der Zuschussbetrag für Phase 2 bezogen auf 12 Monate (= Budget-Blankette Phase 2), einschließlich aller optional bepreisten Leistungen.
    • Die niedrigste Zuschusshöhe erhält 100 Punkte. Angebote, die 300.000 € oder mehr über dem niedrigsten Zuschussbetrag liegen, erhalten 0 Punkte. Angebote, die dazwischen liegen, werden mit 2 Stellen hinter dem Komma linear interpoliert.
    • Gewichtung: Der so erzielte Punktwert wird mit 30 % gewichtet (Höchstpunktzahl gewichtet: 30 Punkte).
  • Bewertung Kurskonzept

    • Bewertung Kurskonzept:
    • Bewertet wird das Konzept im Hinblick auf das Ziel, ein attraktives und nutzerfreundliches Kurskonzept durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Kurse, das Abdecken aller relevanten Zielgruppen und die Kursvielfalt.
    • Das Konzept wird wie folgt bewertet:
    • - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte.
    • -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte.
    • -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte.
    • -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte.
    • -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte.
    • -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte.
    • Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
  • Bewertung Sicherheitskonzept

    • Bewertung Sicherheitskonzept:
    • Bewertet wird das Konzept im Hinblick auf das Ziel, die Bäder sowohl für die Nutzer als auch das Personal sicher zu betreiben und Personenschäden möglichst umfassend zu vermeiden.
    • Das Sicherheitskonzept zur Gewährung der Betriebssicherheit / zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens für Hallenbad und Freibad muss mindestens folgende Aspekte umfassen und die Leistungsinhalte hierzu beschreiben:
    • - Gewährleistung der Betriebssicherheit gemäß Richtlinie DGfdB 94.05
    • - Gewährleistung der Wasseraufsicht gemäß Richtlinie DGfdB 94.05
    • - Unterweisungs- und Schulungskonzept für Ihre Mitarbeiter der unterschiedlichen Bereiche
    • - Betriebshandbuch bzw. einem Betriebshandbuch unter Sicherheitsaspekten gleichzusetzende schriftliche Unterlagen (hier reicht die Anlage eines Inhaltsverzeichnisses)
    • Das Konzept wird wie folgt bewertet:
    • - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte.
    • - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte.
    • -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte.
    • - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte.
    • -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte.
    • -Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte.
    • Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
  • Qualität des Leistungs- und Servicekonzepts

    • Qualität des Leistungs- und Servicekonzepts:
    • Darstellung des Leistungs- und Servicekonzepts im Hinblick auf das Ziel einer hohen Attraktivität des Badebetriebs für die Öffentlichkeit, die Schulen und Vereine. Bitte machen Sie Angaben insbesondere zu folgenden Bereichen:
    • - Servicequalität
    • - Gästezufriedenheit und -bindung
    • - Stärkung des positiven Images des Hallen- und Freibades
    • Das Konzept wird wie folgt bewertet:
    • - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung / Erfüllung erwarten = 100 Punkte.
    • - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung / Erfüllung erwarten = 80 Punkte.
    • - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung / Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 60 Punkte.
    • - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 40 Punkte.
    • - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung / Erfüllung erwarten = 20 Punkte.
    • - Erfüllt die Bedürfnisse der Stadt Königswinter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung / Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte.
    • Mindestanforderung: Wird das Konzept mit 0 Punkten bewertet, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

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