Zuschlag erteilt am 16. Juli 2026
Veröffentlichung 16.07.26 |
Zuschlagskriterien
Angebotspreis (Vergleichspreis): Der Angebotspreis ist im Angebotsschreiben (Kap. V der Vergabeunterlagen) je Los und Fahrzeugtyp in EUR je Fahrplankilometer anzugeben. Der Vergleichspreis errechnet sich je Los folgendermaßen: 1. Lose, in denen ein Fahrzeugtyp zum Einsatz kommt (Lose 3 und 6) Der Angebotspreis wird mit der Anzahl der Fahrplankilometer multipliziert (= Vergleichspreis). 2. Lose, in denen mehr als ein Fahrzeugtyp zum Einsatz kommt (Lose 1, 2, 4 und 5) Der Angebotspreis je Fahrzeugtyp wird mit der Anzahl der Fahrplankilometer für diesen Fahrzeugtyp multipliziert. Anschließend werden diese je Fahrzeugtyp entstandenen Werte addiert (= Vergleichspreis). Die Umrechnung des Vergleichspreises in Kostenpunkte erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichspreis erhält die niedrigste Punktzahl (100 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten für jedes Prozent, das ihr Angebot über dem niedrigsten Vergleichspreis liegt, einen zusätzlichen Punkt. Ist ein Angebot beispielsweise doppelt so teuer wie das niedrigste Angebot, erhält es 200 Punkte. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
Vertragsbedingungen: Jedes Angebot erhält für die Vertragsbedingungen zunächst einen Aufschlag von 40 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Bewertet wird die Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von den vom Auftraggeber vorgeschlagenen Vertragsbedingungen nach den Verhandlungen, max. 40 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Bewertungsstufen. 40 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 20 Punkte. 40 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als sehr gut 30 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als gut 20 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als befriedigend 10 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als ausreichend 0 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich.
Leistungsbeschreibung: Jedes Angebot erhält für die Leistungsbeschreibung zunächst einen Aufschlag von 40 Punkten. Davon abgezogen werden sodann Punkte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Bewertet wird die Übereinstimmung mit bzw. Abweichung von der vom Auftraggeber vorgeschlagenen Leistungsbeschreibung nach den Verhandlungen, max. 40 Punkte. Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Bewertungsstufen. 40 Punkte werden erzielt bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als sehr gut. Bei einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als mangelhaft erhält das Angebot 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine Interpolation. Beispiel: Bei der einer Bewertung des Angebots durch das Expertiseteam als befriedigend erhält das Angebot 20 Punkte. 40 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als sehr gut 30 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als gut 20 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als befriedigend 10 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als ausreichend 0 Punkte = Bewertung des Expertiseteams als mangelhaft Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertretungspersonen des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Gesamtwertung (betrifft alle Kriterien!) Für die Gesamtwertung werden die Punkte für den Angebotspreis (Vergleichspreis), die Punkte für die Vertragsbedingungen sowie die Punkte für die Leistungsbeschreibung addiert. Das Ergebnis ist die Gesamtpunktzahl. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der niedrigsten Punktzahl für den Angebotspreis (Vergleichspreis) den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, entscheidet das Los.
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