Frist abgelaufen

Vergabeverfahren SPNV-Leistungen im „Elektronetz Nord Magdeburg“ (ENORM)

Erbringung von Verkehrsleistungen im Umfang von ca. 7,6 Mio. Zugkilometer p. a. im Zeitraum vom 10.12.2028 bis zum 08.12.2029 sowie in einer zweiten Betriebsstufe von ca. 7,9 Mio. Zugkm/Jahr ab 09.12.2029 bis zum 12. Dezember 2043 auf folgenden Linien: S 1 Schönebeck-Bad Salzelmen - Magdeburg - Burg, S 2 Magdeburg - Zielitz, RE 20 Magdeburg - Stendal - Salzwedel - Uelzen, RB 30 Halle (Saale) - Köthen - Magdeburg - Stendal - Wittenberge, RB 40 Braunschweig - Helmstedt - Magdeburg. Als optional zu beauftragende Betriebsstufe ist die Führung der Linie RB 40 über Magdeburg Hbf hinaus nach Dessau Hbf und gleichzeitig der Entfall der Leistungen auf der Linie S 2 im gegenständlichen Vertrag vorgesehen. Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsstufe kann durch die Aufgabenträger mit einer Vorlaufzeit von 18 Monaten erfolgen, die frühestmögliche Aufnahme der optionalen Betriebsstufe wird bei Beauftragung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 erfolgen. Die spätestmögliche Umsetzung der optionalen Betriebsstufe kann zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 erfolgen. Für den Fall der Beauftragung der optionalen Betriebsstufe verändert sich der Umfang der zu erbringenden Leistungen auf insgesamt ca. 8,4 Mio. Zugkilometer p. a.

Zeitplan

Veröffentlichung
22.03.24
Teilnahmefrist
15.04.24
Vertragsbeginn
10.12.28

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Magdeburg, Deutschland
E-Mail
vergabe@nasa.de
Telefon
+49 391 53631-0
Website
https://www.nasa.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Die Vorlage einer ordnungsgemäß ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV wird als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Auftraggeber sind nach § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV im Fall der Verwendung der EEE verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung den Bieter, an den sie den Auftrag vergeben wollen, aufzufordern, die geforderten Unterlagen beizubringen. Bieter, die die EEE verwenden, sind daher gehalten, eine rasche Beibringung der geforderten Unterlagen vorzubereiten. Eine EEE ist nicht erforderlich, wenn der Bieter die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Nachweise vorlegt. Zur Vermeidung von Nachweisproblemen des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters während der Bindefrist halten die Auftraggeber die Vorlage der letztgenannten Nachweise mit dem Angebot für sinnvoll.

  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

    • Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen:
    • (1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, zum Ablauf der Antragsfrist nicht älter als sechs Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
    • (2) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG.
    • (3) Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG.
    • (4) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Als Erklärung ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begründung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z. B. anwaltliches Gutachten vorzulegen.
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Hierbei werden auch die Beziehungen zum Gesellschafter bzw. den Gesellschaftern mit bestehenden und zukünftig vorgesehenen Ausstattungserklärungen bzw. Ausstattungsbescheinigungen einbezogen. Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen:
    • (1) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV
    • (2) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht bilanzierungspflichtige Bewerber reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist ein. Sind die in Satz 1 und 2 genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nachfolgend nach Absatz (3) ausreichend.
    • (3) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist, sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen zuvor unter Absatz (2) enthalten sind. Sofern auf die Nachweise nach Abs. (2) verwiesen wird, sind die konkreten Seitenangaben zu benennen.
    • (4) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse, eventuell bestehende Ergebnisabführungsverträge oder Patronatserklärungen inkl. – soweit vorhanden – einer Erklärung des/der Gesellschafter/s zur zukünftigen Fortführung der ausreichenden finanziellen Ausstattung der Gesellschaft.
    • Für den Fall, dass die Nachweise nach den Absätzen (1) bis (4) nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausreichen, behalten sie sich vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
    • Geforderte Mindeststandards:
    • Bewerber sind finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig, wenn sie
    • • Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs mindestens in einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 30 Mio. € erzielt haben und nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
    • oder
    • • Aus der Eigenerklärung gemäß Absatz (3) hervorgeht, dass die Situation des Unternehmens die begründete Prognose für ein ordnungsgemäß geführtes und gesundes Unternehmen zulässt.
    • Möchte der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
    • Der Bewerber hat zudem mit seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine unwiderrufliche Verpflichtung des anderen Unternehmens vorzulegen, nach welcher der Bewerber und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist als gegeben anzusehen, wenn er nach der Einschätzung der Auftraggeber über die Fachkunde und Erfahrung verfügt, die zur Durchführung der verfahrensgegenständlichen Leistungen des SPNV erforderlich sind. Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen:
    • (1) Liste der wesentlichen vom Bewerber erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
    • (2) Der Bewerber hat, sofern dies zutrifft, anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
    • (3) Geforderte Mindeststandards:
    • Der Bewerber verfügt über ausreichende technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Erbringung von Leistungen des SPNV, wenn er in den fünf zurückliegenden Jahren vor Einreichung des Teilnahmeantrags in mindestens einem Jahr Leistungen im SPNV im Umfang von mindestens 3,5 Mio. Zugkm. erbracht hat.
    • (4) Möchte der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
    • Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
    • Der Bewerber hat zudem mit seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise.

Zuschlagskriterien

  • Preis des Angebots

    • Die Vergabe der Leistungen wird an den bzw. die Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erfolgen. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird in drei Stufen vorgegangen. Hierbei wird vom Preis des Angebots ein fiktiver Betrag abgezogen, welcher sich aus der qualitativen Bewertung ergibt, maximal jedoch 30 Prozent des Angebotspreises beträgt.
    • Die mit Preisstand 2023 kalkulierten absoluten Kosten entsprechend ENORM_2001_Kalkulationsschema Blatt1_KalkSchema (Verweis bezieht sich auf Blatt1a, 1b und 1c gleichermaßen) werden für jede Betriebsstufe auf Grundlage der festgelegten Dynamisierungen und unter Berücksichtigung der Regelungen der Unterlage ENORM_4140_Wertsicherungsklausel für jedes Kalenderjahr – beginnend ab dem Kalenderjahr 2024 – wertgesichert. Nur zum Zweck der Angebotsbewertung werden die folgenden Preissteigerungen für die Fortschreibung der indizierten Preisbestandteile angenommen: Strom 5,0 %, Energienebenkosten 3,0 %, Index H49 2,0 %, PKI SPNV 3,5 % und Verbraucherpreis 2,0 %. Die Wertsicherung der Angebotspreise erfolgt zunächst für jede Betriebsstufe in gleicher Weise, unabhängig vom zeitlichen Beginn der Betriebsstufe. Zur Ermittlung des Preises des Angebots werden die wertgesicherten absoluten Angebotspreise der Betriebsstufen wie folgt summiert:
    • - absoluter wertgesicherter Angebotspreis 2029 der Betriebsstufe 1 für das Kalenderjahr 2029,
    • - absoluter wertgesicherter Angebotspreis 2030 der Betriebsstufe 2 für das Kalenderjahr 2030,
    • - 50% des absoluten wertgesicherten Angebotspreis 2031ff. der Betriebsstufe 2 und 50% des absoluten wertgesicherten Angebotspreises 2031ff. der Betriebsstufe 3 für die Kalenderjahre 2031ff.
    • Die so ermittelten Angebotspreise für jedes Kalenderjahr der Vertragslaufzeit werden unter Berücksichtigung eines Zinsfußes von 2 Prozent p. a. auf das Jahr 2029 abgezinst.
    • Die Summe der für die Bewertung zu berücksichtigenden jährlichen Angebotspreise nach Abzinsung und die kalkulierten Vorlaufkosten (ohne Wertsicherung) bilden den Angebotspreis der ersten Stufe.
    • Details zur Angebotsbewertung sind den Vergabeunterlagen, konkret ENORM_1021_Angebotsbewertung zu entnehmen.
  • Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Angebots. Der Abzugsbetrag, der sich aus der Bewertung der Leistungs- und Qualitätsmerkmale ergeben kann, beträgt max. 30 % des Preises des Angebots. Somit ist oben stehende Angabe als Maximalwert zu betrachten, da keine abweichende Angabe im Formularfeld möglich ist.

    • Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der mit dem Angebot vorzulegenden Konzepte zusätzliche Mehrleistungen anzubieten. Hierfür wurde eine abschließende Aufstellung von Mehrleistungen erstellt, welche in die Bewertung einfließen. Den einzelnen Mehrleistungen sind feste Punkte zugeordnet, deren Höhe sich an der Wertigkeit der entsprechenden Mehrleistung aus Sicht der Auftraggeber bemisst. In den jeweiligen Konzepten sind zusammenfassend die jeweils angebotenen Mehrleistungen an einer bestimmten Stelle im Konzept konkret zu benennen und zu beschreiben. Nicht an dieser Stelle aufgeführte Mehrleistungen werden bei der Angebotsbewertung nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für die „eigenen Mehrleistungen“ welche die Bieter über die von den Auftraggebern benannten möglichen Mehrleistungen hinaus benennen können.
    • Je Konzept haben die Bieter die Möglichkeit über die Mindestanforderungen und über die vorgegebenen Mehrleistungen hinaus „eigene Mehrleistungen“ anzubieten, welche je Konzept und je „eigener Mehrleistung“ zu einem Bewertungspunkt führen können. Zur Anerkennung einer „eigenen Mehrleistung“ im Sinne der Angebotswertung müssen definierte Voraussetzungen erfüllt werden.
    • Die einzelnen Konzepte werden bei der Bewertung folgendermaßen gewichtet: Betriebskonzept 28,33 % mit maximal 17 Bewertungspunkten, Fahrzeugkonzept 28,33 % mit maximal 17 Bewertungspunkten, Personalkonzept 30,00 % mit maximal 18 Bewertungspunkten, Vertriebskonzept 10,00 % mit maximal 6 Bewertungspunkten und Marketingkonzept 2,50 % mit maximal 2 Bewertungspunkten. Insgesamt können je Angebot maximal 60 Bewertungspunkte erreicht werden.
    • Details zur Angebotsbewertung sind den Vergabeunterlagen, konkret ENORM_1021_Angebotsbewertung zu entnehmen.
  • Ermittlung des fiktiven Preises

    • In der dritten Stufe erfolgt die Gegenüberstellung der fiktiven Preise. Das Angebot mit dem geringsten fiktiven Preis Pf gilt als das wirtschaftlichste Angebot.
    • Wird der geringste Wertungspreis von mehr als einem Angebot erreicht, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis Pa erteilt.
    • Haben mehr als ein Angebot den gleichen geringsten Wertungspreis und den gleichen niedrigsten Angebotspreis Pa, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem geringsten spezifischen Preis der Leistungserstellung gemäß ENORM_2001_Kalkulationsschema, Blatt 1c, Position 7 erteilt.
    • Details zur Angebotsbewertung sind den Vergabeunterlagen, konkret ENORM_1021_Angebotsbewertung zu entnehmen.

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