Veröffentlichung 22.03.24 | Teilnahmefrist 15.04.24 | Vertragsbeginn 10.12.28 |
Eignungskriterien
Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Die Vorlage einer ordnungsgemäß ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV wird als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Auftraggeber sind nach § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV im Fall der Verwendung der EEE verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung den Bieter, an den sie den Auftrag vergeben wollen, aufzufordern, die geforderten Unterlagen beizubringen. Bieter, die die EEE verwenden, sind daher gehalten, eine rasche Beibringung der geforderten Unterlagen vorzubereiten. Eine EEE ist nicht erforderlich, wenn der Bieter die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Nachweise vorlegt. Zur Vermeidung von Nachweisproblemen des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters während der Bindefrist halten die Auftraggeber die Vorlage der letztgenannten Nachweise mit dem Angebot für sinnvoll.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zuschlagskriterien
Preis des Angebots
Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Angebots. Der Abzugsbetrag, der sich aus der Bewertung der Leistungs- und Qualitätsmerkmale ergeben kann, beträgt max. 30 % des Preises des Angebots. Somit ist oben stehende Angabe als Maximalwert zu betrachten, da keine abweichende Angabe im Formularfeld möglich ist.
Ermittlung des fiktiven Preises
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