Veröffentlichung 22.07.26 | Abgabefrist 21.08.26 |
Eignungskriterien
(1) Dem Angebot ist ein Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im vertraglichen Umfang (Kopie genügt) oder eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen. (2) An den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Mindestanforderungen geknüpft: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und einer Versicherungssumme von mindestens EUR 2.000.000 je Schadensfall für Vermögensschäden mit einer Versicherungsdeckung in Höhe des zweifachen der genannten Deckungssummen je Versicherungsjahr abzuschließen, über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten und dies dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. (3) Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
(1) Der Bieter weist in jedem Los seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage mindestens einer Referenz über die mindestens 12 Monate ununterbrochene Erbringung eines überbetrieblichen Dienstes nach § 19 ASiG für Bildungseinrichtungen nach den Vorgaben der DGVU Vorschrift 2 aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist mit einer losspezifischen Mindestanzahl betreuter Personen. Für die einzelnen Lose gelten folgende Mindestanzahlen bereuter Personen: - Los 1: mindestens 41 000 Personen, - Los 2: mindestens 24 000 Personen, - Los 3: mindestens 60 000 Personen, - Los 4: mindestens 51 000 Personen, - Los 5: mindestens 31 000 Personen. (2) Der Bieter weist darüber hinaus in jedem Los seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage einer Erklärung zu mindestens einer Referenz über die mindestens 12 Monate ununterbrochene Erbringung eines überbetrieblichen Dienstes einschließlich psychosozialer Beratung in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist nach. (3) Eine Referenz, die sowohl die Mindestanforderungen an die Erbringung eines überbetrieblichen Dienstes für Bildungseinrichtungen als auch die Erbringung eines überbetrieblichen Dienstes einschließlich psychosozialer Beratung betrifft, kann für beide Kategorien benannt werden. (4) Bei den Referenzen sind Angaben zu Inhalt, Umfang und Zeitraum des Referenzprojekts, Anzahl der betreuten Personen, zum Namen des Referenzgebers einschließlich eines Ansprechpartners und entsprechender Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) erforderlich. Die Bieter erklären sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber bei den angegebenen Ansprechpartnern der Referenzgeber - falls erforderlich - Auskünfte einholen darf. (5) Zur Nachweisführung ist die 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verwenden und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von zwei DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.
(1) Der Bieter legt einen Nachweis über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder vergleichbar) als Maßnahme zur Qualitätssicherung vor. (2) Zur Nachweisführung ist die 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verwenden und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
(1) Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Teile der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist. (2) Zur Nachweisführung ist die 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verwenden und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (5.1.9. der Auftragsbekanntmachung) hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschafts-ständischen Vereinigung). (2) Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. (3) Zum Nachweis hat der Bieter das Formblatt 2.4_Erklärung Erlaubnis und Befähigung zur Berufsausübung auszufüllen und seinem Angebot beizufügen.
(1) Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer Eigenerklärung über die Gesamtjahresumsätze für die letzten drei Geschäftsjahre nach. (2) An den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Mindestanforderungen geknüpft: Der Gesamtjahresumsatz ohne USt. des Bieters muss in jedem Jahr der letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025, sofern für 2025 noch kein geprüfter Jahresabschluss vorliegt, genügt eine plausible Schätzung) - für Los 1 Regierungsbezirk Arnsberg mindestens EUR 2.780.000 - für Los 2 Regierungsbezirk Detmold mindestens EUR 1.630.000 - für Los 3 Regierungsbezirk Düsseldorf mindestens EUR 4.030.000 - für Los 4 Regierungsbezirk Köln mindestens EUR 3.440.000 - für Los 5 Regierungsbezirk Münster mindestens EUR 2.120.000 betragen. Sofern der Bieter ein Angebot für mehrere Lose abgibt, muss der Bieter in jedem Jahr als Mindestumsatz den Gesamtjahresumsatz ohne Ust. erbracht haben, der sich aus einer Addition der Mindestumsätze der Lose ergibt, für die der Bieter ein Angebot ab-gibt. (3) Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
Zuschlagskriterien
Fiktiver Gesamtangebotspreis: Maßgebend sind die im 2.1_Anschreiben einzutragenden Stundensätze, aus denen der fiktive Gesamtangebotspreis nach folgender Formel Stundensatz Betriebsarzt netto × 40) + (Stundensatz Fachkraft für Arbeitssicherheit netto × 60) ermittelt wird.
Erfahrung und Qualifikation des eingesetzten Personals: Allgemeine Berufserfahrung nach den Anforderungen von § 4 und § 7 ASiG.
Erfahrung und Qualifikation des eingesetzten Personals: Berufserfahrung nach den Anforderungen von § 4 und § 7 ASiG bei öffentlichen Bildungseinrichtungen.
Konzept zum Umgang mit Lärmbelastungen am schulischen Arbeitsplatz: Konzept zum Umgang mit Lärmbelastungen am schulischen Arbeits-platz.
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