Veröffentlichung 16.06.26 | Abgabefrist 16.07.26 |
Eignungskriterien
Nur im Fall einer Cloud-Nutzung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über eine Zertifizierung der Cloud-Dienstleistung gemäß DIN EN ISO 27017, DIN EN ISO 27018 oder BSI C5 oder einem gleichwertigen Standard gefordert.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über eine Referenz über erbrachte Leistungen in Bezug auf eine zeitnahe Prüfung und Freigabe von Kostenvoranschlägen (KVA) und Abgleich von (Proforma-) Rechnungen aus den letzten drei Jahren gefordert. Es gilt folgende Mindestanforderung: Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz aus den letzten drei Jahren mit einer vergleichbaren Anzahl an Prüfvorgängen pro Jahr (mind. 80.000 Prüfungen von KVA und und Abgleich von (Proforma-)Rechnungen pro Jahr). Referenzen gelten als vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesem Vergabegegenstand in Art und Umfang so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft eröffnet wird. Die vorstehend geforderte Eigenerklärung über Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Anzahl an Prüfvorgängen pro Jahr (mind. 80.000 pro Jahr) - Auftraggeber einschließlich Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer - Zeitraum der Leistungserbringung Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, ist dies in der Referenz mitzuteilen und der Referenzgeber so konkret wie möglich zu umschreiben.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung zur Bestätigung der vorgegebenen Mindestanzahlen an bereits angebundenen Fachbetrieben mit jeweiligem Servicevertrag des Herstellers gefordert. Es gilt folgende Mindestanforderung: Für die nachfolgend benannten drei Hersteller muss bereits die vorgegebene Mindestanzahl an Fachbetrieben mit jeweiligem Servicevertrag des Herstellers an den Bieter/die Bietergemeinschaft systemisch angebunden sein: - 300 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Mercedes - 300 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Opel - 300 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Volkswagen Zusätzlich muss für mindestens drei der nachfolgend benannten Hersteller die vorgegebene Mindestanzahl an Fachbetrieben mit jeweiligem Servicevertrag des Herstellers an den Bieter/die Bietergemeinschaft systemisch angebunden sein: - 250 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Audi - 100 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Citroen - 300 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Ford - 200 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Peugeot - 200 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Renault - 200 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Skoda - 50 angebundene Fachbetriebe mit Servicevertrag Toyota
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über das Bestehen eines gelebten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach ISO/IEC 27001, BSI IT-Grundschutz, VdS 10000 oder eines gleichwertigen Standards gefordert.
Zuschlagskriterien
Gewichteter Gesamtpreis Prüfungskosten: Der Bieter/Die Bietergemeinschaft mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis Prüfungskosten gemäß Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl (90 Punkte). Die weiteren Bieter/Bietergemeinschaften erhalten anteilige Punkte nach folgender Formel: (niedrigster gewichteter Gesamtpreis Prüfungskosten / Ihr gewichteter Gesamtpreis Prüfungskosten) * 90 Punkte
Gewichteter Gesamtpreis zusätzliche Kosten: Der Bieter/Die Bietergemeinschaft mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis zusätzliche Kosten gemäß Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl (10 Punkte). Die weiteren Bieter/Bietergemeinschaften erhalten anteilige Punkte nach folgender Formel: (niedrigster gewichteter Gesamtpreis zusätzliche Kosten / Ihr gewichteter Gesamtpreis zusätzliche Kosten ) * 10 Punkte
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