Veröffentlichung 19.06.26 | Fragenfrist 14.07.26 |
Eignungskriterien
Die Eignungskriterien wurden noch nicht festgelegt. Eine Veröffentlichung der für das Vergabeverfahren vorgesehen Eignungskriterien im Rahmen der Vorinformationen ist daher noch nicht möglich und auch nicht erforderlich. Die vorstehende Angabe zur Art des Kriteriums ist daher gegenstandslos. Eine Abweichung der Festlegung der Art des Kriteriums zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich. Dies gilt nicht für die Ausschlussgründe §§123- 125 GWB, da diese bereits bekannt sind und festgelegt sind.
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