Veröffentlichung 15.01.24 | Abgabefrist 15.02.24 | Öffnung 15.02.24 | Vertragsbeginn 08.04.24 |
Eignungskriterien
Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und sonstige erforderliche Angaben: - Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 3). - Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Nachunternehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG nicht vorliegen (Formblatt 3) - Erklärung des Bieters / jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zum Russland-Embargo (Formblatt 14) - Vom Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sind allgemeine Informationen (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, KMU, Rechtsform, Ansprechpartner wie Geschäftsführer) zum Unternehmen anzugeben (Formblatt 2 und im Falle einer Bietergemeinschaft ergänzend Formblatt 7). - Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Außerdem ist in dieser Erklärung ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, die Gemeinschaft im Rahmen des Verfahrens und darüber hinaus zu vertreten (Formblatt 7). - Für den Fall, dass ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen verwenden möchte, ist anzugeben, welche diese sind und es ist nachzuweisen, dass diese Mittel zur Erfüllung tatsächlich dem Bieter / der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen (Formblatt 8 in Verbindung mit Formblatt 9). - Für den Fall, dass ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Teile des Auftrags an ein drittes Unternehmen im Rahmen einer Unterauftragsvergabe abgibt, ist vom Bieter / der Bietergemeinschaft die genauere Beschreibung der vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungsteile sowie der Name und allgemeine Informationen des Unterauftragnehmers (Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail und Ansprechpartner) anzugeben (Formblatt 10). - Erklärung des Bieters / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 12 - Formular 5.3 EU) - Erklärung jedes Nachunternehmers / eignungsverleihenden Unternehmen über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 13 - Formular 5.4 EU)
Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: - Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine aktuelle Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszug vorlegen, die bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. Soweit keine Pflicht zur Eintragung in ein Berufsregister und Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Ausländische Bieter / Mitglieder einer Bietergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. - Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss über eine gültige Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG oder über eine Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen gemäß § 49 PBefG verfügen, die mittels einer nicht beglaubigten Kopie dem Angebot beizulegen ist. Ausländische Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie der gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß 42 PBefG oder für den Verkehr mit Mietomnibussen gemäß § 49 PBefG ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Umsätze Angabe des Nettojahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 4). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. b) Erklärung über Haftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 3.000.000 EUR (brutto) je Schadenereignis und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens 3.000.000 EUR (brutto) je Schadenereignis. Die Versicherung ist bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen/Kreditinstitut und nach deutschen Recht abzuschließen (Formblatt 6). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern. Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Deckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt.
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Referenzen Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit seinem Angebot anhand von mindestens einer Unternehmensreferenz seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. über die Erbringung von Linienverkehrsleistungen nach § 42 PBefG mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Mindeststandards nachzuweisen. (Formblatt 5) Mindeststandard für jede einzelne Referenz - Die Referenz betrifft Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 PBefG - Leistungszeitraum zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2023 (Zeitraum muss nicht vollständig abgedeckt worden sein) Werden die Mindeststandards für jede einzelne vorgelegte Referenz nicht erfüllt, wird diese im Rahmen der Eignungswertung nicht als Referenz berücksichtigt. Angebote, die unter der Berücksichtigung der vorgenannten Mindeststandards keine vergleichbare Referenz vorweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Folgende Angaben sind jeweils zu den Referenzen zu machen: - Referenzbezeichnung - Angabe des Unternehmens, dass die Leistungen erbracht hat - Auftraggeber der referenzierten Leistung - Ansprechpartner beim Auftraggeber der referenzierten Leistung mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Allgemeine Beschreibung der Referenzleistung - Leistungszeitraum - Dauer der Leistungserbringung (Beginn / Ende im Format TT/MM/JJJJ) Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen zu den Referenzen ist das Formblatt Referenz (Formblatt 5) zu verwenden. Auftraggeber der referenzierten Leistung darf auch die Auftraggeberin dieser auszuschreibenden Leistung sein. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen eigene Nachforschungen anzustellen und / oder Informationen mittels Kontaktierung des Auftraggebers der jeweiligen Referenz einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bieter / die Bietergemeinschaft eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und / oder fortlaufend mangelhaft erfüllt hat, behält sich die Auftraggeberin vor, den Bieter / die Bietergemeinschaft bei Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzung des § 124 GWB vom Verfahren unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszuschließen.
Zuschlagskriterien
Gesamtkilometerpreis erstes Anwendungsjahr: Angebotspreis (vgl. Vergabeleitfaden Kapitel 8)
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