Frist abgelaufen

Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) - Netz 66 Übergangsausschreibung Hochrhein

Die Angebotsfrist ist am 19. März 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz 66 mit mindestens 17 beigestellten neuwertigen Fahrzeugen in E-Traktion des Typs Siemens Mireo im LCC-Modell. Der Wartungsstandort der Fahrzeuge im LCC-Modell wird in Offenburg sein. Die Verkehrsleistungen werden als Bruttovertrag vergeben. Die Laufzeit des Verkehrsvertrages beträgt voraussichtlich 5 Jahre. Der Leistungsumfang beträgt voraussichtlich rd. 3 Mio. Zugkilometer pro Jahr. Die Betriebsaufnahme erfolgt vsl. im Dezember 2027, in Abhängigkeit der Fertigstellung von Infrastrukturmaßnahmen, auf folgenden Strecken bzw. Streckenabschnitten: Basel - Waldshut - Singen - Radolfzell; Basel - Offenburg (vsl. einzelene Leistungen); Offenburg - Hausach - Engen - Singen (vsl. einzelne Leistungen). Der Aufgabenträger behält sich vor, Vertriebsleistungen separat zu vergeben bzw. schrittweise aus dem Vertrag herauszulösen. Der obsiegende Bewerber/Bieter hat mit der SFBW einen Bereitstellungsvertrag für die Fahrzeuge abzuschließen. Weitere Einzelheiten zum derzeitigen Stand ergeben sich aus der Teilnahmebroschüre, wobei sich der Aufgabenträger und die SFBW vorbehalten, die Anforderungen noch anzupassen.

Zeitplan

Veröffentlichung
12.02.25
Teilnahmefrist
19.03.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Stuttgart, Deutschland
Vertragslaufzeit
5 Tage
E-Mail
karsten.klapheck@vm.bwl.de
Telefon
+49 (711) 89686-3301
Website
https://vm.baden-wuerttemberg.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Teilnahmeantrag sollen Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)

    • - formlose, unterschriebene Eigenerklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen,
    • - Geschäftsbericht, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen.
    • Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
    • Diese Unterlagen sind jeweils für die Jahre 2022 und 2023 vorzulegen.
    • Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen.
    • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen:
    • 1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers,
    • 2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung.
    • Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen. Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
  • Mit dem Teilnahmeantrag sollen Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen

    • 1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG und die Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG vorliegt, bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll
    • 2. Angaben zu vorgesehenen Kooperationspartnern und ggfs. Subunternehmern, die Verkehrs- oder Vertriebsleistungen im Auftrag des Bieters erbringen sollen
    • 3. ausführliche Angaben zu Referenzprojekten des Bewerbers bzw. der Kooperationspartner
    • 4. Aussagen zum schienenpersonenverkehrsspezifischen Know-how des Bewerbers, insbesondere Darlegung der Erfahrung mit Leistungen im Schienenpersonenverkehr, die mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich der Netzgröße vergleichbar sind
    • 5. Aussagen zu Erfahrungen mit Mischverkehren auf Hauptstrecken
    • 6. Darlegung der Erfahrungen mit Verkehrs- und Tarifkooperationen
    • 7. Beschreibung des Unternehmens mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz, Standorte, eingesetzte Fahrzeuge).
    • Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
  • Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)

    • Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
    • - keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
    • - keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) NRW vorliegt,
    • - keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen,
    • - keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Bewerbers oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen.
  • 1. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Ziff. 3 VgV durchgeführt. 2. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Teilnahmewettbewerbs und den ausgewählten Bewerbern im Verhandlungsverfahren erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform https

    • //www.subreport-elvis.de/E72148991.
    • 3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem genannten Vergabeportal alle Bieterinformationen des Teilnahmeverfahrens unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung stellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist.
    • Aus der Pflicht des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur an registrierte Bieter.
    • 4. Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über das Portal https://www.subreport-elvis.de/E72148991 einzureichen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform https://www.subreport-elvis.de erforderlich.
    • 5. Die Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den ausgewählten Bewerbern über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
    • 6. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
    • 7. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen. Im Anschluss daran sind Erörterungsgespräche zu den Vergabeunterlagen vorgesehen und es besteht die Möglichkeit durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen diese mit zu gestalten. Dies soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen Aufgabenträger und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
    • 8. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggeber sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
    • 9. Rückfragen können nur von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV iVm. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014). Das EVU hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
    • Für weitere Informationen über die zu vergebenden Leistungen können die Bewerber über die eVergabe-Plattform https://www.subreport-elvis.de/E72148991 weitere Unterlagen abrufen.
  • Bieter und deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für die geforderten Dienstleistungen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Die Auftraggeber legen Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereiches des LTMG BW im Rahmen der Tarifautonomie die Interessen und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren. Die repräsentativen Tarifverträge des LTMG BW sind abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Tarifvertraege_Schiene.aspx.

  • Der Bewerber muss bis zur Betriebsaufnahme die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen nach § 6 AEG und der Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG nachweisen.

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Präsentation37 KB8 Seiten
Eigenerklärung203 KB16 Seiten
Eignungskriterien89 KB32 Seiten
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