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RV Verkehrszeichen

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.06.2026
Angebotsfrist
03.07.2026
Rahmenvertrag für Verkehrszeichen
Vergabeunterlagen
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
03.06.26
Fragenfrist
22.06.26
Abgabefrist
03.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Bochum, Deutschland
Vertragslaufzeit
12 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
umalig@bochum.de
Freischalten
Telefon
+49 2349104448
Freischalten
Website
https://www.bochum.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis)

    • Ich/Wir erkläre(n), dass
    • - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):
    • 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
    • Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
    • Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
    • 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
    • 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche
    • Verschleierung unrechtmäßig erlangter
    • Vermögenswerte),
    • 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
    • Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
    • ihrem Auftrag verwaltet werden,
    • 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
    • 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
    • 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
    • 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
    • auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
    • 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
    • ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
    • oder
    • 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
    • Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
    • - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
    • (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat
    • dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
    • (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
    • 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
    • - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
    • arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
    • - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
    • kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
    • Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
    • Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
    • - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
    • 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
    • Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
    • Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
    • eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
  • Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis)

    • Ich/Wir erkläre(n), dass
    • - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):
    • 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
    • Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
    • Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
    • 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
    • 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche
    • Verschleierung unrechtmäßig erlangter
    • Vermögenswerte),
    • 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
    • Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
    • ihrem Auftrag verwaltet werden,
    • 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
    • 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
    • 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
    • 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
    • auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
    • 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
    • ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
    • oder
    • 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
    • Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
    • - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
    • (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat
    • dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
    • (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
    • 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
    • - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
    • arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
    • - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
    • kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
    • Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
    • Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
    • - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
    • 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
    • Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
    • Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
    • eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.

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