Veröffentlichung 31.07.26 | Vertragsbeginn 11.10.26 |
Zuschlagskriterien
Preiswertung: Der Zuschlag erfolgt entsprechend § 58 Abs. 1 VgV. Demnach wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot erteilt. Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, werden für die Preiswertung Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer oder Versicherungssteuer gewertet, sofern diese vom Bieter geltend zu machen ist. Für Leistungen von ausländischen Bietern, für die die Auftraggeberin direkt an das Finanzamt die vorgenannten Steuern abführen muss (sog. Reverse-Charge-Verfahren), wird bei der Angebotswertung die abzuführende Steuer dem angebotenen Netto-Preis hinzugerechnet.
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