Frist abgelaufen

Vermögensverwaltungsmandat: Anleihenmandat mit kurzer Duration

Auftraggeber
Veröffentlicht
04.06.2026
Angebotsfrist
Das Land Sachsen-Anhalt hat Geldmittel in Höhe von EUR 4,0 Mrd. über eine eigene Anlagearchitektur in zwei vom Land aufgelegte Spezialfonds investiert. Das Anlageuniversum erstreckt sich dabei breit diversifiziert auf die globalen Aktien- und Anleihenmärkte. Es besteht ein Spezialfonds für Gelder mit kurzfristigem Anlagehorizont (Elbe-Fonds) und ein Fonds für Gelder mit langfristigem Anlagehorizont (Brocken-Fonds). Der Elbe-Fonds besteht aus einem Segment, welches von einem spezialisierten Vermögensverwalter bewirtschaftet wird. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Universal Investment GmbH und die Verwahrstelle ist BNP Paribas Securities Services S.C.A. Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ist der Vertreter der Anleger der Spezial-AIF. Aktuell sind 13 verschiedene Vermögen des Landes in den Elbe-Fonds investiert. Der größte Anleger ist das Sondervermögen „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“. Die Mittel des Sondervermögens „Altlastensanierung“ dienen dazu, bereits identifizierte Sanierungsprojekte des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Die Vergabe erfolgt nicht losweise. Im Allgemeinen und wenn ein Unternehmen in der Lage ist, mehrere Strategien für das Mandat anzubieten, sollte nur eine Strategie angeboten werden, wobei es die im Hinblick auf die Anlagerichtlinien und die Investitionspolitik des Auftrags am besten geeignete Strategie ist. Zum detaillierten Leistungsumfang wird auf die Anlage „Entwurf Anlagerichtlinie.pdf“ verwiesen. Die Vertragsunterlagen mit den dazugehörigen Anlagen und die Fragebögen für die Angebotswertung werden erst in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.

Zeitplan

Veröffentlichung
04.06.26
Fragenfrist
23.06.26
Teilnahmefrist
02.07.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Magdeburg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
markus.krause@sachsen-anhalt.de
Telefon
+49 391 567 1271
Website
https://mf.sachsen-anhalt.de/ministerium-der-finanzen

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung der Unternehmensdaten für die Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6 Absatz 1 WRegG/§ 6 Absatz 2 Nr. 2 WRegG

    • Eigenerklärung - soweit zutreffend-, dass
    • - die Leistung selbst erbracht wird oder
    • - Teilleistung an Unterauftragnehmer vergeben werden und/oder
    • - für die Erbringung der Leistung die Eignungsleihe von den zu benennenden Unterauftragnehmern in Anspruch genommen wird (vgl. Benennung der Unterauftragnehmer).
    • - die benannten Unterauftragnehmer auf ihre Eignung (vgl. Fachkunde und Leistungsfähigkeit) überprüft wurden und über die Mittel dieser Unterauftragnehmer im Auftragsfall verfügt werden kann (vgl. Formblatt „AB3 - Verpflichtungserklärung“ auf gesonderte Anforderung der Beschaffungsstelle für die Unterauftragnehmer).
    • Eigenerklärung,
    • a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach
    • - § 123 GWB und § 124 GWB,
    • - § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG,
    • - § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach
    • - § 22 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG (ab 2024 1.000 Mitarbeitern) nicht vorliegen.
    • b) die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten
    • werden.
    • c) die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung vorliegt.
    • d) zur Vertragserfüllung über ein Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems verfügt und dieses angewendet wird.
    • e) Maßnahmen - soweit erforderlich - zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen
    • worden.
  • 1. Eigenerklärung zum beschäftigten Personal Angaben Mitarbeiter zurzeit, Mindestanforderung Personal/Leistungsart

    • Keine Anforderung
    • 2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz
    • Durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre in Euro (netto)
    • Mindestanforderung jährlich durchschnittlicher Umsatz in €: keine Anforderung
    • Eigenerklärung, dass der Bewerber
    • a) in einem Mitgliedstaat der EU, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder im Vereinigten Königreich (UK) niedergelassen sind.
    • b) von einer Finanzaufsichtsbehörde in einem Mitgliedstaat der EU, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder im Vereinigten Königreich (UK) für die Vermögensverwaltung zugelassen sind.
    • c) die Zulassung gemäß lit. b) mindestens seit dem 01.01.2021, d. h. seit fünf Jahren per Stichtag 31.12.2025 ohne Unterbrechung haben.
    • d) durch eine unabhängige und externe Revisionsgesellschaft geprüft werden.
    • e) per Stichtag 31.12.2025 über ein gesamthaft verwaltetes Vermögen (Assets under Management) von mindestens EUR 10 Mrd. verfügen.
    • f) mindestens drei diskretionäre, segregierte Vermögensverwaltungsmandate von Regierungsbehörden, Pensionsfonds, Versicherungsunternehmen, Treasuryabteilungen, Zentralbanken oder supranationale Unternehmen mit einer Laufzeit (Track Record) seit mindestens 01.01.2023 in Anleihen- oder Aktienmandaten verwalten, d. h. seit mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung per Stichtag 31.12.2025.
    • g) per Stichtag 31.12.2025 über ein verwaltetes Vermögen (Assets under Management) in „Staatsanleihen EUR“ von mindestens EUR 3 Mrd. verfügen.
    • h) per Stichtag 31.12.2025 über ein verwaltetes Vermögen (Assets under Management) in „Unternehmensanleihen EUR“ von mindestens EUR 3 Mrd. verfügen.
    • Hinweis an die Bewerber zu lit. g - h: "Carve-out"-Portfolios von breiteren Mandaten sind akzeptabel, wenn der Composite alle GIPS-Anforderungen (Global Investment Performance Standards) und Offenlegungen in Bezug auf "Carve-outs" erfüllt.
  • Eigenerklärung Sanktionen Russland (vgl. Anlage "A2 - Eigenerklärungen Sanktionen Russland"), dass das Formblatt „A2 - Eigenerklärung Sanktionen Russland“ für den Bieter und - soweit erforderlich - für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft und für jeden Bewerber dem Angebot beigefügt wurde.

Zuschlagskriterien

  • a) Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot gem. § 58 Abs. 2 VgV erteilt. b) Die Angebotsabgabe erfolgt durch Beantwortung eines ausführlichen Fragebogens. c) Der Fragebogen ist in Kapitel unterteilt, die den nachstehend beschriebenen Zuschlagskriterien entsprechen

    • Zuschlagskriterien/Gewichtung in Prozent
    • Erfahrung = 5
    • Organisation und Human Resources = 5
    • Investitionsansatz = 15
    • Performance = 10
    • Risk Management und Compliance = 10
    • Trade Execution = 10
    • Operationelle Aspekte = 10
    • Gebühren und Gebührentransparenz = 35
    • d) Jedes Kapitel im Fragebogen beginnt mit einer Erläuterung, wie die Informationen bei der Bewertung verwendet werden.
    • e) Das Bewertungsmodell gewährleistet die Gleichbehandlung aller Bieter.
    • f) Die Angebote werden durch die Vergabe von Punkten im Bereich von eins bis vier (vgl. höchste Punktzahl) für jede Frage jedes Kriteriums bewertet.
    • g) Fehlende Antworten auf die Fragen werden mit null Punkten bewertet und wirken sich somit negativ auf die Bewertung dieses Kriteriums aus.
    • h) Quantitative Fragen werden grundsätzlich linear bewertet.
    • i) Für jedes Vergabekriterium wird eine Punktzahl berechnet, die in Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl ausgedrückt wird.
    • j) Die Gesamtpunktzahl jedes Angebots ist die gewichtete Summe der Punktzahlen der Zuschlagskriterien.
    • k) Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und ist das wirtschaftlich günstigste Angebot.

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Preisblatt78 KB2 Tabellen
Präsentation37 KB4 Seiten
Eigenerklärung203 KB8 Seiten
Eignungskriterien89 KB16 Seiten
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