Zuschlag erteilt am 31. Juli 2025
Veröffentlichung 10.03.25 | Fragenfrist 25.03.25 | Abgabefrist 07.04.25 | Öffnung 07.04.25 | Vertragsbeginn 01.08.25 |
Eignungskriterien
Angaben zum Bieter und zur Leistungsfähigkeit: Zur Überprüfung der Eignung sind Nachweise, Angaben und Erklärungen über die Leistungsfähigkeit von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt auch für den Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV), soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft die Eignung von einem Nachunternehmer leiht. Bitte füllen Sie zum Nachweis der Eignung den zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Anlage A1) vollständig aus. Bei dem Bieterbogen ist abschließend der Name der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung abgibt! Folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften können die Nachweise aller Mitglieder unter einer Anlagennummer zusammengefasst werden. Das Fehlen bereits dieser Angaben/ die Nichtvorlage dieser Nachweise kann bzw. muss zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen! Bei diesem Bieterbogen ist abschließend der Name der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung abgibt! 1. Angaben zum Bieter 1.1 Firmenprofil mit Angaben zu 1. Gründungsdatum: 2. Gesellschaftsform: 3. Geschäftsführer-/in: 4. Handelsregister-Nr. 1.2 Erweiterte Informationen zum Bieter Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt - Eigenerklärung Informationen zum Bieter zu verwenden. 1.3 Falls zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung bei Bildung einer Bietergemeinschaft, inkl. Angabe eines bevollmächtigten Vertreters (federführend), unterzeichnet von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft. Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt - EU Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. 1.4 Falls zutreffend: Einsatz eines/ mehrerer Nachunternehmer, um die Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden, müssen diese den jeweiligen Leistungsbereich vollständig übernehmen. Für jeden der vorgesehenen Nachunternehmer hat der Bieter vollständig ausgefüllt vorzulegen: - Formblatt - EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe - Formblatt - EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt - Sonderformular Russland-Embargo-Vergabeverfahren - Formblatt - Ergänzende Vertragsbedingungen/Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Anlage A7) - Nur im Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV): Bieterbogen des Nachunternehmers/ Eignungsverleihers, einschl. Nachweisen, soweit dessen Kapazitäten beansprucht werden 1.5 Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB. Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt - EU Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. 1.6 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt "Sonderformular Russland-Embargo-Vergabeverfahren" zu verwenden. 1.7 Nachweis einer Haftpflichtversicherung (zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als ein Jahr) inkl. Angabe der Deckungssummen für - 3 Mio. EUR für Personenschäden - 2 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden bei mindestens zweifacher Maximierung der Deckungssumme pro Versicherungsjahr nachweisen werden. oder alternativ: Erklärung Haftpflichtversicherung (falls zutreffend, bitte ankreuzen) Ich/ Wir erkläre(n), rechtsverbindlich mit dieser Eigenerklärung, dass wir im Falle der Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für - 3 Mio. EUR für Personenschäden - 2 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden bei mindestens zweifacher Maximierung der Deckungssumme pro Versicherungsjahr nachweisen werden. Wir verpflichten uns, diesen Versicherungsschutz für die Dauer der Vertragsdurchführung in der vorgenannten Höhe sicherzustellen, verbunden mit einer Nachhaftungszeit von mindestens drei Jahren.2. Angaben zum Umsatz 1.8 Erklärung Führungszeugnis (§§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz - BZRG) (falls zutreffend, bitte ankreuzen) Ich/ Wir erkläre(n), dass ich/ wir im Falle der Beauftragung nur solche Personen im Rahmen der Leistungserbringung einsetzen, die keine Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis (§§ 30 - 40 BZRG) besitzen.
Angaben zum Umsatz: Zur Überprüfung der Eignung sind Nachweise, Angaben und Erklärungen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt auch für den Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV), soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft die Eignung von einem Nachunternehmer leiht. Bitte füllen Sie zum Nachweis der Eignung den zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Anlage A1) vollständig aus. Bei dem Bieterbogen ist abschließend der Name der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung abgibt! Folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften können die Nachweise aller Mitglieder unter einer Anlagennummer zusammengefasst werden. Das Fehlen bereits dieser Angaben/ die Nichtvorlage dieser Nachweise kann bzw. muss zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen! Bei diesem Bieterbogen ist abschließend der Name der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung abgibt! 2.1 Gesamtumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023) 2.2 Umsatz (netto) vergleichbarer Leistungen des Bieters/ der Bietergemeinschaft, d.h. im Bereich Verpflegungsleistungen in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Aufgrund von Platzmangel wird das Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" in zwei Reiter dargestellt (1. Reiter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" Punkt 3. bis 5.1), 2. Reiter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" ab Punkt 5.2. Zur Überprüfung der Eignung sind Nachweise, Angaben und Erklärungen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Gleiches gilt auch für den Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV), soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft die Eignung von einem Nachunternehmer leiht. Bitte füllen Sie zum Nachweis der Eignung den zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Anlage A1) vollständig aus. Bei dem Bieterbogen ist abschließend der Name der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung abgibt! Folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften können die Nachweise aller Mitglieder unter einer Anlagennummer zusammengefasst werden. Das Fehlen bereits dieser Angaben/ die Nichtvorlage dieser Nachweise kann bzw. muss zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen! Bei diesem Bieterbogen ist abschließend der Name der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung abgibt! 3. Mitarbeiterzahlen 3.1 Durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter, die mit entsprechenden Leistungen betraut sind, in den letzten drei Jahren (2022 - 2024) 3.2 Durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter, die über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen, z. B. Koch, Diätassistent, Ökotrophologe oder vergleichbare Ausbildung, in den letzten drei Jahren (2022 - 2024) 4. Qualitätsmanagement Sofern ein Zertifikat DIN EN ISO 9001: Qualitätsmanagement vorhanden ist, genügt die Beifügung einer Kopie des Zertifikates. oder alternativ: Falls kein Zertifikat vorhanden ist, muss aus einer beizufügenden Eigendarstellung das Qualitätsmanagement sowie die Vergleichbarkeit des vorhandenen Qualitätsmanagements zu einem mittels Zertifikat nach der o.g. Norm nachgewiesenen Qualitätsmanagements deutlich werden. 5. Unternehmensreferenzen 5.1 Allgemeine Unternehmensreferenzen (Abgabe immer erforderlich, auch bei einem Angebot für nur ein Los) - Mindestanforderung: Mindestens zwei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen der letzten fünf Jahre (ab 02/2020 - 02/2025 oder laufend). Hinweis: Dieselbe Referenz kann als Eignungsnachweis für mehrere Lose dienen, sofern die nachfolgenden Mindestanforderungen jeweils erfüllt sind. Eine Mehrfachbenennung der Referenz ist in diesem Fall nicht erforderlich. Bitte kreuzen Sie an, für welche/s Los/e die Referenz jeweils dienen soll. Mindestanforderungen für die Vergleichbarkeit der Leistungen: - Lieferung von Wärmeverpflegung an eine mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare Einrichtung (z. B. Kita, Schule, Hort, Krankenhaus oder Pflegeheim) - Ganztagsverpflegung (einschl. Frühstück, Mittagessen, Sonderkost und Nachmittagssnack / Vesper) - Leistungserbringung mind. 3 Jahre (abgeschlossen oder noch laufend). - Verpflegungssystem: Cook & Chill, Cook & Hold oder Cook & Freeze. Losspezifische Mindestanforderungen (die übrigen Mindestanforderungen gelten fort): Mindestumfang der Leistung (Mittagessen / pro Tag) - Lose 2 - 11, 20, 21: Umfang mind. 100 Mittagessen / pro Tag - Lose 1, 12, 15, 16, 17 - 19: Umfang mind. 200 Mittagessen / pro Tag - Lose 13, 14: Umfang mind. 400 Mittagessen / pro Tag Hinweis: Eine Referenz, die höhere Mindestanforderungen (Mittagessen / pro Tag) erfüllt, kann auch als Nachweis für die Lose mit niedrigeren Mindestanforderungen dienen. Bsp. Eine Referenz mit 400 Mittagessen pro Tag kann sowohl als Nachweis für Los 1, 2 als auch für Los 13 dienen. Verpflegungssystem - Lose 2, 3, 4, 5, 7, 15, 18, 19, 20, 21: Mind. eine Referenz mit dem Verpflegungssystem Cook & Hold.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zuschlagskriterien
Preiswertung: Bei der losbezogenen Preisbewertung Kindertagesstätten und Grundschulen (Krippe, Kindergarten, Hort) werden die folgenden Angebotspreise gemäß Preisblatt berücksichtigt: a) Summe Netto-Preis "Mittagessenversorgung (incl. Getränk) pro Tag und Teilnehmer", Maximale Wertungspunkte 20 b) Summe Netto-Preis "Frühstück und Vesper", Maximale Wertungspunkte 20 c) Summe Netto-Preis "Ganztags-Getränkeversorgung pro Tag und Teilnehmer", Maximale Wertungspunkte 5 d) Summe Netto-Preis "Sonderkost (incl. Getränk) pro Tag und Teilnehmer", Maximale Wertungspunkte 5 Zur Ermittlung der jeweiligen Wertungspunkte wird wie folgt interpoliert: Das Angebot mit den günstigsten Gesamtkosten (Summe Netto-Preis) erhält die jeweils für die Lose angegebene Maximalpunktzahl. Die anderen Angebote werden in Relation zum preisgünstigsten Angebot gewertet (lineare Interpolation). Das bedeutet z. B., dass ein Preis, der 10 % teurer ist als der günstigste Preis, 10 % weniger Wertungspunkte erhält. Preise, die mind. 100 % teurer sind als der günstigste Preis (= 2-fache der günstigsten Gesamtkosten), erhalten null Wertungspunkte.
Versorgungskonzept
Versorgungskonzept: Bg) Gestaltung des Musterspeiseplans (5 WP) - Wie vielfältig ist das Speiseangebot? - Wie wird die Verständlichkeit des Speisenangebots für Kinder sichergestellt? - Welche Flexibilität besteht beim Speiseangebot im Sinne von Mitbestimmung/ Spontanität bei Sonderwünschen? Bh) Berücksichtigung von einrichtungsspezifischen Besonderheiten (5 WP) - Inwieweit kann der Anbieter auf die Wünsche bzw. einrichtungsspezifischen Besonderheiten der jeweiligen Einrichtungen bei der Essenversorgung eingehen? - In welchen Umfang kann Nachschlag angeboten werden? Bi) Flexibilität der Verpflegung bei besonderen Anlässen (5 WP) - In welcher Form und Diversität werden Lunchpakete und andere Formen der flexiblen Verpflegung zu Exkursionen und Veranstaltungen angeboten? - Sind Lunchpakete auch an einem Montag erhältlich? - Können die Lunchpakete am Tag des Ausflugs (bis 08:00 Uhr) frisch hergestellt und in die jeweilige Einrichtung geliefert werden? - Gibt es ein besonderes Verpflegungsangebot für Feste/ Feierlichkeiten? Bitte beschreiben Sie dieses. Bj) Verfügbare pädagogische Projekte und Aktionen zur Förderung einer gesunden Lebensweise von Kindern (5 WP) - Welche pädagogischen Projekte und Aktionen zur Förderung einer gesunden Lebensweise werden angeboten? 2.2 Wertung des Versorgungskonzepts und Bewertungsmaßstäbe Die qualitative Bewertung des formgerecht eingereichten Versorgungskonzeptes erfolgt jeweils für die Unterkriterien anhand eines Schulnotensystems mit folgenden Zielerreichungsgraden: - Schulnote sehr gut - ...wenn der Konzeptteil die Erwartungen der Auftraggeberin übertrifft und es durchweg in besonderem Maße überzeugt, so dass es eine insgesamt sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt. (5 WP) - Schulnote gut - ...wenn der Konzeptteil den Erwartungen der Auftraggeberin vollständig entspricht und es durchweg überzeugt, so dass es eine insgesamt gute Leistungsqualität erwarten lässt. (4 WP) - Schulnote befriedigend - ...wenn der Konzeptteil den Erwartungen der Auftraggeberin zwar überwiegend entspricht, es allerdings vereinzelte Mängel aufweist und nicht vollständig überzeugt, so dass es eine insgesamt befriedigende Leistungsqualität erwarten lässt. (3 WP) - Schulnote ausreichend - ...wenn der Konzeptteil den Erwartungen der Auftraggeberin nur in Teilen entspricht, weil es eine Vielzahl von Mängeln aufweist und gerade noch überzeugt, so dass es trotz verbleibender Zweifel eine insgesamt ausreichende Leistungsqualität erwarten lässt. (2 WP) - Schulnote mangelhaft - ...wenn der Konzeptteil den Erwartungen der Auftraggeberin nicht mehr entspricht, weil es überwiegend Mängel aufweist und nicht mehr überzeugt, so dass es eine insgesamt mangelhafte iSv zweifelhafte Leistungsqualität erwarten lässt. (1 WP) - Schulnote ungenügend - ...wenn der Konzeptteil fehlt bzw. den Anforderungen der Auftraggeberin in keiner Weise entspricht, weil es ausschließlich Mängel aufweist und in keiner Weise überzeugt, so dass es eine insgesamt ungenügende iSv höchst zweifelhafte Leistungsqualität erwarten lässt. (0 WP) Die Wertung erfolgt dergestalt, dass der Bieter entsprechend dem Grad der Erfüllung des Kriteriums eine Punktzahl erhält. Der Auftraggeber übt dabei seinen Beurteilungsspielraum aus. Besonderes Gewicht wird dabei auf folgende Gesichtspunkte gelegt: - Detaillierungstiefe der Darstellungen im Konzept - Plausibilität/Nachvollziehbarkeit der Darstellungen im Konzept - Projektbezogenheit/Umsetzbarkeit der Darstellungen im Konzept, d. h. inwieweit wird ein Bezug zu den konkreten Besonderheiten der Einrichtungen hergestellt. Die erreichten Wertungspunkte für die Unterkriterien Ba) bis Bj) werden addiert. Es können max. 50 Wertungspunkte für das Versorgungskonzept erreicht werden.
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