Veröffentlichung 10.07.26 | Fragenfrist 04.08.26 | Teilnahmefrist 10.08.26 |
Eignungskriterien
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Berufs- oder Unternehmensregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Nachweis kann zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen aktuellen Registerauszug oder einen gleichwertigen Nachweis anzufordern.
Eigenerklärung über den mit Erdgaslieferungen erzielten Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Angaben sind für jedes Geschäftsjahr in Millionen Euro anzugeben. Bei einer Bewerbung auf alle drei Lose muss der durchschnittliche jährliche Umsatz aus Erdgaslieferungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 100 Mio. EUR netto betragen. Bei einer Bewerbung auf nur ein Los oder auf mehrere, aber nicht alle Lose, reduziert sich der erforderliche Mindestumsatz anteilig entsprechend dem Verhältnis der für das jeweilige Los bzw. die jeweiligen Lose prognostizierten Liefermenge zum prognostizierten Gesamtbedarf aller drei Lose.
Eigenerklärung zur Umsatzrentabilität des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Durchschnitt der Umsatzrentabilität über diesen Zeitraum. Die Angaben sind für jedes Geschäftsjahr und als Durchschnittswert in Prozent anzugeben. Mindestanforderung: Die durchschnittliche Umsatzrentabilität der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 0,00 % betragen.
Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in Vollzeitstellen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Der Bewerber hat eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen, die Tätigkeiten umfasst, welche Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Mindestanforderungen: Die Deckungssumme muss je Schadensfall mindestens betragen: 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, pro Versicherungsjahr zweifach maximiert 2 Mio. EUR für Vermögensschäden, pro Versicherungsjahr zweifach maximiert Anstelle eines bereits bestehenden Versicherungsschutzes ist auch der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder eine verbindliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens ausreichend, wonach der Bewerber im Auftragsfall mit einem den vorgenannten Anforderungen entsprechenden Versicherungsschutz ausgestattet wird. Als Nachweis kann insbesondere ein verbindliches Versicherungsangebot vorgelegt werden. Der vollständige Versicherungsschutz muss spätestens bei Vertragsbeginn bestehen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen bei der zuständigen Regulierungsbehörde nach § 5 EnWG angezeigt hat und die Tätigkeit als Gasversorgungsunternehmen weder ganz noch teilweise untersagt wurde. Sofern der Bewerber gesetzlich nicht zur Anzeige verpflichtet ist, ist dies entsprechend zu erklären.
Zuschlagskriterien
Angebotskosten: Bewertet werden die Angebotskosten des jeweiligen Loses über die gesamte Vertragslaufzeit vom 01.01.2027, 6.00 Uhr, bis zum 01.01.2031, 6.00 Uhr. Die Angebotskosten setzen sich aus den angebotenen Grundpreisen und Arbeitspreisen zusammen. Der Arbeitspreis umfasst den Arbeitsgrundpreis sowie den Beschaffungspreis für die anteilige Menge konventionellen Erdgases und die angebotene anteilige Menge Bioerdgas. In den Losen 2 und 3 werden die für die jeweiligen Abnahmegruppen angebotenen Preise anhand der prognostizierten Verbrauchsmengen und der Anzahl der Entnahmestellen zu den Angebotskosten des jeweiligen Loses zusammengeführt. Das Angebot mit den niedrigsten Angebotskosten erhält 750 Punkte. Angebote mit Angebotskosten in Höhe des 1,25-Fachen oder mehr der niedrigsten Angebotskosten erhalten 0 Punkte. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation.
Bioerdgasanteil: Bewertet wird der vom Bieter angebotene jährliche Bioerdgasanteil an der Gesamtliefermenge des jeweiligen Loses. (betrifft die Wertung der Angebote in den Losen 2 und 3) Der Mindestanteil beträgt 8 % je Los und Lieferjahr. Ein Bioerdgasanteil von 8 % erhält 0 Punkte. Die maximale Punktzahl von 250 Punkten wird bei einem Bioerdgasanteil von 12,5 % erreicht. Angebote mit einem Bioerdgasanteil zwischen 8 % und 12,5 % erhalten die Punkte im Wege einer linearen Interpolation. Ein über 12,5 % hinausgehender Bioerdgasanteil wird nicht zusätzlich bewertet.
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