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Verwertung von Bauschutt für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel

Auftraggeber
Veröffentlicht
31.07.2026
Angebotsfrist
01.09.2026
Verwertung von Bauschutt für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel

Zeitplan

Veröffentlichung
31.07.26
Abgabefrist
01.09.26
Öffnung
01.09.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Ochtendung, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
ausschreibungen@azv-rme.de
Telefon
0 26 25 96 96-38
Website
https://www.azv-rme.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen (Nachreichung) - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) – sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.

  • Siehe Block A, Anlage 1 der Vergabeunterlagen - Allgemeiner Jahresumsatz

    • Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025).
    • - Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
    • Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
    • - Sofern in der Eigenerklärungen zur Eignung keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht wurden, folgende Unterlagen: Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.
    • Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. - Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
    • - Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen:
    • -Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung
    • -Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage
    • -Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen
    • -Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe.
    • Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.
    • (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber.
    • (2) Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Vergleichbar sind Referenzen zur Verwertung von Bauschutt.
    • (3) Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die mindestens zu erreichende Referenztonnage von 50 % der ausgeschriebenen
    • Tonnage (5.000 Mg/Jahr) = mindestens 2.500 Mg pro Jahr erreichen.
    • (4) Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein.
    • HINWEIS: Bei Einzelreferenzen mit niedrigeren Tonnagen ist die Mindestanforderung erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenztonnage ist.
    • - Erklärung zur Anlagen- oder Kapazitätsverfügbarkeit
    • - Angaben zur Leistungserbringung
  • - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren

  • -Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart. oder -Verpflichtungserklärung gem. Anlage 1.4 Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen

    • -Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart.
    • oder
    • -Verpflichtungserklärung gem. Anlage 1.4

Zuschlagskriterien

  • Beschreibung

    • siehe Vergabeunterlagen Block A:
    • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, wobei neben dem Angebotspreis (Verwertung der leistungsgegenständlichen Fraktion) werden bei der Wertung der Angebote in Abhängigkeit des durch den Bieter gelegten Angebotes auch Transportkosten, die dem AG durch die Zuführung bzw. den Transport der leistungsgegenständlichen Fraktion hin zu der vom AN angebotenen Abladestelle entstehen, berücksichtigt.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt24 KB2 Tabellen
Präsentation156 KB24 Seiten
Eigenerklärung78 KB4 Seiten
Eignungskriterien37 KB8 Seiten
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