Frist abgelaufen

Verwertung von Bioabfall und grasigem/krautigem Grünabfall

Auftraggeber
Veröffentlicht
15.05.2025
Angebotsfrist
25.06.2025
Verwertung von Bioabfall und grasigem/krautigem Grünabfall
Vergabeunterlagen
4 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
15.05.25
Abgabefrist
25.06.25
Öffnung
25.06.25
Vertragsbeginn
01.01.29

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bruchsal, Deutschland
E-Mail
ausschreibungen@awb.landratsamt-karlsruhe.de
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Telefon
+49 725198206408
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Website
https://www.awb-landkreis-karlsruhe.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eintragung in das Handelsregister 1) Vorbemerkung

    • Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich.
    • 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
    • Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
    • - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
    • - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
    • - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
    • - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
    • - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
    • Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
    • - die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
    • - die Gewerbeanmeldung.
  • Mit dem Angebot einzureichen

    • - Eigenerklärung der Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung
    • - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie UMweltschadenversicherung
    • Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    • - Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2022, 2023, 2024 (ggf. vorläufig),
    • - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
    • Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und
    • Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw.
    • Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,
    • - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einerDeckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,
    • - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer
    • Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen.
    • Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
    • - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2022, 2023, 2024 (ggfs. vorläufig), falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind,
    • - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen,
    • - Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft je Los übernommen wird.
  • Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Eigenerklärung über eine Referenz / über die vorgesehene Verfahrenstechnik (je Los)

    • Los 1 und Los 2:
    • - Eigenerklärung, dass mittels der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen kommunalen Einsammlung mit einer Gesamtmenge von 10.000 Mg Bioabfall über einen zusammenhängenden Zeitraumvon mindestens 6 Monaten in den zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte.
    • Los 3 und Los 4:
    • - Eigenerklärung, dass mittels der der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von grasig/ krautigen Grünabfällen mit einer Gesamtmenge von 10.000 Mg grasigen/krautigen Grünabfällen in den zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte.
    • Die geforderten Referenzen können auch durch Referenzen des Herstellers der vorgesehenen Verfahrenstechnik erbracht werden. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
    • - Bestätigung des/der Anlagenhersteller(s)
    • Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
    • - Nachweis über einen Ausfallverbund. Ungeachtet der zulässigen übergangsweisen Absteuerung von Bioabfällen in eine Kompostierungsanlage hat der nachzuweisende Ausfallverbund für die Verwertung von Bioabfällen (Los 1 und Los 2) zwingend mindestens auch eine Anlage mit Kaskadennutzung zu umfassen.
    • Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber einzureichen:
    • - dass in der genehmigten Anlage eine Verwertung der Abfälle während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist,
    • - dass dem Bieter die Möglichkeit zur Verwertung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfäle genutzt werden kann.

Zuschlagskriterien

  • Umweltverträglichkeit der Transporte: Bewertet werden die Entfernungen für Primär- und ggfs. erforderlichen Sekundärtransporte zwischen den Städten und Gemeinden bzw. Sammelstellen im Sammelgebiet und der/den vom Bieter angebotenen Verwertungsanlage(n) bzw. Übergabestelle(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.

  • Energieeffizienz der Verwertungsanlage: Bewertet wird das Verhältnis von produzierter Energie und zugeführter Energie jeweils bezogen auf die Masse an Inputmaterial innerhalb der der/den vom Bieter angebotenen Anlage(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.

  • Preis: Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den 01.01.2029). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.

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