Veröffentlichung 20.06.25 | Abgabefrist 25.06.25 | Öffnung 25.06.25 | Vertragsbeginn 01.01.29 |
Zuschlagskriterien
Preis: Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den 01.01.2029). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Energieeffizienz der Verwertungsanlage: Bewertet wird das Verhältnis von produzierter Energie und zugeführter Energie jeweils bezogen auf die Masse an Inputmaterial innerhalb der der/den vom Bieter angebotenen Anlage(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Umweltverträglichkeit der Transporte: Bewertet werden die Entfernungen für Primär- und ggfs. erforderlichen Sekundärtransporte zwischen den Städten und Gemeinden bzw. Sammelstellen im Sammelgebiet und der/den vom Bieter angebotenen Verwertungsanlage(n) bzw. Übergabestelle(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
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