Frist abgelaufen

Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025

Die Angebotsfrist ist am 18. September 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 04. April 2025

  • Bartscherer & Co. Recycling GmbH, Berlin
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
14.08.2024
Angebotsfrist
18.09.2024
Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025

Zeitplan

Veröffentlichung
14.08.24
Abgabefrist
18.09.24
Öffnung
18.09.24
Vertragsbeginn
01.01.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Niemegk, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
diana.grund@apm-niemegk.de
Telefon
3384330628
Website
https://www.apm-niemegk.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen

    • - Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten).
    • - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (Formular F8).
    • - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiternehmer-Entsendegesetz – A-EntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). (Formular F9).
    • - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Angebotsschreiben enthalten).
    • Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
    • - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate)
    • - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als 6 Monate)
    • die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist
    • - Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
    • - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO
    • - Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer (unter Beachtung der Vorgaben unter Ziff.H. IX. der Bewerbungsbedingungen)
  • Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen

    • - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aus den letzten drei Kalender- oder Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular F4).
    • - Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht bzw. abgeschlossen wird (Formular F7). Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über
    • • mind. 1,5 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und
    • • mind. 500 T€ für Vermögensschäden decken.
    • • Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden.
    • • Der Abschluss der Versicherung ist dem Auftraggeber 14 Tage vor Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
    • Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
    • - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsgebers für den Fall, dass der Bieter erklärt hat, bereits über eine solche zu verfügen.
    • In jedem Fall ist im Falle der Zuschlagserteilung das Bestehen der Versicherung gegenüber dem Auftraggeber unaufgefordert spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsgebers nachzuweisen.
    • - Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer (unter Beachtung der Vorgaben unter Ziff. H. IX. dieser Bewerbungsbedingungen)
  • Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen

    • - Erklärung über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Umladung und / oder den Transport bis Leistungsbeginn (Formular F6).
    • - Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters sowie des dazugehörigen Zugangscodes beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) im Angebotsschreiben.
    • - Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche und Benennung der Sortierer / Verwerter
    • im Übrigen freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formulare F2 und F3).
    • - Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind (für den Transport sowie über den Betrieb einer Umladestelle), wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. (Formular F5).
    • - Angaben zu den genehmigten Anlagen (Angaben zu Verwertungsanlage und Umladestelle in Formular F10)
    • - Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten).
    • Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
    • - Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen
    • - Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden und. soweit dies andere Unterauftragnehmer als die Sortierer/Verwerter betrifft, ggf. einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen (im Fall der Eignungsleihe hinsichtlich Umsatz/Referenzen ist die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers bereits mit dem Angebot vorzulegen).
    • - Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage sowie Übergabestelle, aus dem
    • • die genehmigte Kapazität,
    • • der Genehmigungsstatus,
    • • der Genehmigungszeitraum sowie
    • • die anzunehmenden PPK-Fraktionen
    • hervorgehen.
    • Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer (unter Beachtung der Vorgaben unter Ziff.H. IX. der Bewerbungsbedingungen)
  • Mit dem Angebot sind noch die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen

    • - Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder (Formular F1).
    • - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz sowie entsprechende Eigenerklärungen (Formulare F12 b und c – Hinweis: Formular F12a enthält nur Hinweise und muss daher nicht zwingend mit dem Angebot vorgelegt werden).
    • - Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU- Sanktionspaket), vorliegt (Formular F13).

Zuschlagskriterien

  • Kriterium Wertungsentgelt / Saldo aus Kosten und Erlösen

    • Gewichtung zu 70 %: Kriterium Wertungsentgelt / Saldo aus Kosten und Erlösen - (Gewichtung zu 70 %)
    • Ein Kriterium für die Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes ist das Gesamtentgelt für alle nach dieser Ausschreibung zu beauftragenden Leistungen (Übernahme, Transport, Umladung, Sortierung, Verwertung). Dafür werden im Leistungsverzeichnis zwei Positionen abgefragt. Hierbei handelt es sich um Verwertungserlöse sowie um Transport- und Umschlagskosten. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die sich ergebenen Erlöse die Kostenposition übersteigen werden. Allein für die Wertung erfolgt eine Saldierung aus Kosten und Erlösen und eine Wichtung auf der Grundlage einer geschätzten Menge (vgl. Bewerbungsbedingungen).
  • Kriterium Sortiertiefe (Gewichtung zu 20 %)

    • Kriterium Sortiertiefe (Gewichtung zu 20 %)
    • Als weiteres Kriterium wird mit 20 % das Angebot mit einer größeren als der mindestens geforderten Sortiertiefe gewertet.
    • Der Bieter gibt für die Anwendung dieses Zuschlagskriteriums mit seinem Angebot (hierfür kann das Formular F10 verwendet werden) eine entsprechende Erklärung ab.
    • Für die Punktevergabe gilt folgendes:
    • Übersteigt die angebotene Sortiertiefe die Mindestanforderungen, erhält der Bieter 200 Punkte.
    • Dieses Zuschlagskriterium gilt als erfüllt, wenn der Bieter in Formular F10 oder auf gleichwertige Weise erklärt oder nachweist, dass er bei der Leistungserbringung das Altpapier in mindestens eine weitere Fraktion sortiert als mindestens gefordert (s.o.). Er hat diese weitere Fraktion namentlich bzw. inhaltlich zu benennen.
    • Die unter diesem Kriterium ermittelte Gesamtpunktzahl geht zu 20 % in die Gesamtpunktewertung ein.
  • Soziale Kriterien / Vergütung einzusetzender Arbeitnehmender - (Gewichtung 10 %)

    • Soziale Kriterien / Vergütung einzusetzender Arbeitnehmender - (Gewichtung 10 %)
    • Die Vergabestelle wendet vorliegend zusätzlich das Zuschlagskriterium der Lohnhöhe der zur Leistungserbringung auf der Umladestation und zum Transport eingesetzten gewerblichen Arbeitskräfte während der Vertragslaufzeit an. Insgesamt werden für dieses Kriterium insgesamt 100 Punkte vergeben. Der Bieter gibt für die Anwendung dieses Zuschlagskriteriums mit seinem Angebot (hierfür kann das Formular F10 verwendet werden) Erklärungen darüber ab, wie hoch die jeweiligen an der Umladestation sowie im Transport des Altpapieres eingesetzten Arbeitnehmer mindestens bezahlt werden. Die Vergütung für die Mitglieder der vom Bieter einzusetzenden Berufsgruppen Mitarbeiter auf der Umladestation und/oder Fahrer (Transporte) (Bruttolohn ohne Zuschläge pro Stunde) wird nach den Berufsgruppen „Fahrer Transportfahrzeuge“ einerseits und „gewerbliche Arbeitskräfte Umladestation“ andererseits getrennt gewertet (bzgl. Berechnungsschritte sowie Beispiel vgl. Bewerbungsbedingungen). Dasjenige Angebot, das für die an den Anlagen des Bieters und beim Transport einzusetzenden Mitarbeitenden den höchsten Lohn bzw, die höchste Vergütung (über dem Vergabemindestlohn in Brandenburg iHv aktuell 13 €) bietet, erhält die Höchstpunktzahl. Die Punktezahl der anderen Angebote bestimmt sich nach dem prozentualen Abstand zum Vergütungsniveau des Angebotes mit der höchsten Vergütung.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Projektplan287 KB16 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB32 Seiten
Vertragsentwurf56 KB6 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
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