Veröffentlichung 15.06.26 | Teilnahmefrist 14.07.26 |
Eignungskriterien
Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungsleistungen für Flächennutzungspläne (Neuaufstellungen) anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.
Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen in Jahren (Projektleitung und Stellvertretung). Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.
Nachgewiesene gesammelte Erfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Projektleitung und Stellvertretung), bewertet jeweils anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.
1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekt, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers: Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit Planungsleistungen für Flächennutzungspläne oder Teilflächennutzungspläne durch mindestens zwei geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind Referenzen, die folgende Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen: 1. Eine Referenz muss das Neuaufstellen eines Flächennutzungsplans zum Inhalt haben. Zu den Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 i.S.d. § 18 i.V.m. Anlage 2 HOAI erbracht worden sein. Der Abschluss der Leistungsphase 3 darf jeweils nicht vor dem 31.12.2015 erfolgt sein. 2. Eine Referenz muss das Neuaufstellen und/oder das Fortschreiben eines Flächennutzungsplans oder eines Teilflächennutzungsplans zum Inhalt haben. Zu den Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 i.S.d. § 18 i.V.m. Anlage 2 HOAI erbracht worden sein. Der Abschluss der Leistungsphase 3 darf jeweils nicht vor dem 31.12.2015 erfolgt sein. Der Bewerber hat für die jeweilige Referenz eine kurze Beschreibung der Maßnahme zu machen, einschließlich Beschreibung des Referenzobjekts, Angabe der erbrachten Planungsleistungen, Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Angabe des Leistungszeitraums. Zur Erhöhung der Eignung können weitere Referenzen eingereicht werden. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen. Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los. Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Excel-Datei "Teilnahmeantrag" genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Den Teilnahmeantrag bitten wir im Excel-Format einzureichen, sonstige Unterlagen in PDF.
Zuschlagskriterien
Preis der Leistung: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Preis der Leistung" erhält das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis 10 Punkte. Ein Angebot mit dem 2-fachen des günstigsten Preises oder darüber erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten, Zeitansätzen ein: - 20 Stunden Geschäftsführer/Partner der Gesellschaft/Inhaber - 40 Stunden angestellte Architekten/Ingenieure/Dipl.-Ingenieure/M.Sc./B.Sc. - 40 Stunden Technische Zeichner/sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen.
Methoden zur Einhaltung des Fertigstellungstermins: Ein Angebot erhält: 0-3 Punkte, wenn keine oder nur mit wesentlichen Einschränkungen nachvollziehbare Maßnahmen zum Planungsablauf vorgeschlagen werden, sodass eine Fertigstellung zum 31.12.2029 unwahrscheinlich erscheint und damit die Erstellung des Flächennutzungsplans gefährdet wird, 4-6 Punkte, wenn nachvollziehbare Maßnahmen zur Optimierung des Planungsablaufs vorgeschlagen werden, sodass eine rechtzeitige Fertigstellung des Flächennutzungsplans erscheint, 7-10 Punkte, wenn besonders überzeugende Maßnahmen zur Optimierung des Planungsablaufs vorgeschlagen werden, die auch zeitliche Puffer beinhalten, sodass eine Fertigstellung zum 31.12.2029 oder früher mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Abstimmung mit den Kommunen/Konfliktvermeidung: Ein Angebot erhält: 0-3 Punkte, wenn keine oder nur mit wesentlichen Einschränkungen nachvollziehbare Maßnahmen zur Abstimmung mit den Kommunen vorgeschlagen werden, sodass eine Konfliktvermeidung unwahrscheinlich erscheint und damit die Erstellung des Flächennutzungsplans gefährdet wird, 4-6 Punkte, wenn nachvollziehbare Maßnahmen zur Abstimmung mit den Kommunen vorgeschlagen werden, sodass eine Konfliktvermeidung wahrscheinlich erscheint, 7-10 Punkte, wenn besonders überzeugende Maßnahmen zur Abstimmung mit den Kommunen vorgeschlagen werden, sodass eine Konfliktvermeidung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Herangehensweise an die Aufgabenstellung zur Erstellung eines FNPs: Ein Angebot erhält: 0-3 Punkte, wenn Risiken im Rahmen der Planungsaufgabe nicht hinreichend berücksichtigt und/oder ein Konzept vorgeschlagen wird, das eine qualitative Umsetzung nicht erwarten lässt, 4-6 Punkte, wenn eine Struktur und ein Konzept vorgeschlagen wird, das eine strukturierte und qualitative Herangehensweise sowie eine zügige Umsetzung grundsätzlich erwarten lässt, 7-10 Punkte, wenn eine Struktur und ein Konzept vorgeschlagen wird, dass eine gut strukturierte und hohe qualitative Herangehensweise erwarten lässt, eine Identifikation mit dem Projekt und den Zielen darlegt und bei dem eine Methode für eine Betrachtung von realistischen Verbesserungsvorschlägen übermittelt wird. Daneben erfordert eine entsprechende Bewertung die Berücksichtigung eines möglichst umfassenden Interessenausgleichs zwischen den angehörigen Kommunen.
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