Veröffentlichung 15.06.26 | Teilnahmefrist 14.07.26 |
Eignungskriterien
Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungsleistungen für Landschaftspläne anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.
Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen in Jahren (Projektleitung und Stellvertretung). Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.
Nachgewiesene gesammelte Erfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen, (Projektleitung und Stellvertretung) bewertet jeweils anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.
1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Zuschlagskriterien
Preis der Leistung: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Preis der Leistung" erhält das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis 10 Punkte. Ein Angebot mit dem 2-fachen des günstigsten Preises oder darüber erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten, Zeitansätzen ein: - 20 Stunden Geschäftsführer/Partner der Gesellschaft/Inhaber - 40 Stunden angestellte Architekten/Ingenieure/Dipl.-Ingenieure/M.Sc./B.Sc. - 40 Stunden Technische Zeichner/sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen.
Methoden zur Einhaltung des Fertigstellungstermins: Ein Angebot erhält: 0-3 Punkte, wenn keine oder nur mit wesentlichen Einschränkungen nachvollziehbare Maßnahmen zum Planungsablauf vorgeschlagen werden, sodass eine Fertigstellung zum 2. Quartal 2028 unwahrscheinlich erscheint und damit die Erstellung des Flächennutzungsplans gefährdet wird, 4-6 Punkte, wenn nachvollziehbare Maßnahmen zur Optimierung des Planungsablaufs vorgeschlagen werden, sodass eine rechtzeitige Fertigstellung des Flächennutzungsplans erscheint, 7-10 Punkte, wenn besonders überzeugende Maßnahmen zur Optimierung des Planungsablaufs vorgeschlagen werden, die auch zeitliche Puffer beinhalten, sodass eine Fertigstellung zum 2. Quartal 2028 oder früher mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und damit die Möglichkeit zu einer früheren Einarbeitung in den Flächennutzungsplan gegeben ist.
Methoden zur Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes: Ein Angebot erhält: 0-3 Punkte, bei dem die vorgestellte Herangehensweise an die Planungsaufgabe erwarten lässt, dass die Aufnahme der Aspekte des Naturschutzes nicht umfassend und fehlerfrei erfolgen wird, 4-6 Punkte, wenn es Methoden für eine Aufnahme und Kartierung der Naturschutzbelange ohne wesentliche Einschränkungen aufzeigt, 7-10 Punkte, wenn es Methoden für eine gute und umfassende Aufnahme und Darstellung der Belange des Naturschutzes vorstellt und ggfs. darüber hinaus weitere positive Aspekte enthält, etwa im Hinblick auf eine besonders gute Plandarstellung oder Vorschläge, wie der Naturschutz in den kartierten Gebieten mit der Nutzung durch den Menschen vereinbart werden kann.
Akzeptanz des Vertrages: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Akzeptanz des Vertrages" erhält ein Angebot: 0-6 Punkte, das wesentliche, für den Auftraggeber ungünstige, Abweichungen von dem vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt, zum Beispiel durch eine Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche, 7 Punkte, das keine oder nur unwesentliche Abweichungen von dem vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt, 8-10 Punkte, das wesentliche, für den Auftraggeber günstige, Abweichungen von dem vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt, zum Beispiel durch eine Verlängerung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche.
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