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VG Langenlonsheim-Stromberg - Los 2: Planungsleistungen zur Neuaufstellung des Landschaftsplans

Auftraggeber
Veröffentlicht
15.06.2026
Angebotsfrist
Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg ist zum 01.01.2020 aus der Fusion der Verbandsgemeinde Langenlonsheim und der Verbandsgemeinde Stromberg hervorgegangen. Die Verbandsgemeinde hat ca. 24.000 Einwohner in 17 angehörigen Ortsgemeinden. Das Gesamtplangebiet hat eine Größe von 129 km². Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden existieren jeweils eigene rechtswirksame Flächennutzungs- und Landschaftspläne, die im Laufe der Jahre durch Teil Fortschreibungen und Einzeländerungen ergänzt wurden. Mit der Fusion ergibt sich die Notwendigkeit, die städtebauliche Entwicklung der neuen Verbandsgemeinde in einem einheitlichen, übergeordneten Planwerk zusammenzuführen. Bis zur Wirksamkeit dieses neuen Planwerkes gelten die bisherigen Flächennutzungspläne der beiden ehemaligen Verbandsgemeinden fort. Die für die beiden ehemaligen Verbandsgemeinden bestehenden Flächennutzungspläne sind digitalisiert. Die Landschaftspläne hingegen nicht. Es existiert eine redaktionelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, der in der zweiten Stufe des Verfahrens bereitgestellt wird. Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans für das Gebiet der Verbandsgemeinde unter Berücksichtigung der vorhandenen Flächennutzungspläne.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
15.06.26
Teilnahmefrist
14.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Langenlonsheim, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
M.Hilkert@vg-ls.de
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Telefon
+49 6724 9333-55
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Website
http://www.Langenlonsheim-Stromberg.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.

  • Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.

  • Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungsleistungen für Landschaftspläne anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.

  • Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen in Jahren (Projektleitung und Stellvertretung). Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.

  • Nachgewiesene gesammelte Erfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen, (Projektleitung und Stellvertretung) bewertet jeweils anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los.

  • 1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.

Zuschlagskriterien

  • Preis der Leistung: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Preis der Leistung" erhält das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis 10 Punkte. Ein Angebot mit dem 2-fachen des günstigsten Preises oder darüber erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten, Zeitansätzen ein: - 20 Stunden Geschäftsführer/Partner der Gesellschaft/Inhaber - 40 Stunden angestellte Architekten/Ingenieure/Dipl.-Ingenieure/M.Sc./B.Sc. - 40 Stunden Technische Zeichner/sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen.

  • Methoden zur Einhaltung des Fertigstellungstermins: Ein Angebot erhält: 0-3 Punkte, wenn keine oder nur mit wesentlichen Einschränkungen nachvollziehbare Maßnahmen zum Planungsablauf vorgeschlagen werden, sodass eine Fertigstellung zum 2. Quartal 2028 unwahrscheinlich erscheint und damit die Erstellung des Flächennutzungsplans gefährdet wird, 4-6 Punkte, wenn nachvollziehbare Maßnahmen zur Optimierung des Planungsablaufs vorgeschlagen werden, sodass eine rechtzeitige Fertigstellung des Flächennutzungsplans erscheint, 7-10 Punkte, wenn besonders überzeugende Maßnahmen zur Optimierung des Planungsablaufs vorgeschlagen werden, die auch zeitliche Puffer beinhalten, sodass eine Fertigstellung zum 2. Quartal 2028 oder früher mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und damit die Möglichkeit zu einer früheren Einarbeitung in den Flächennutzungsplan gegeben ist.

  • Methoden zur Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes: Ein Angebot erhält: 0-3 Punkte, bei dem die vorgestellte Herangehensweise an die Planungsaufgabe erwarten lässt, dass die Aufnahme der Aspekte des Naturschutzes nicht umfassend und fehlerfrei erfolgen wird, 4-6 Punkte, wenn es Methoden für eine Aufnahme und Kartierung der Naturschutzbelange ohne wesentliche Einschränkungen aufzeigt, 7-10 Punkte, wenn es Methoden für eine gute und umfassende Aufnahme und Darstellung der Belange des Naturschutzes vorstellt und ggfs. darüber hinaus weitere positive Aspekte enthält, etwa im Hinblick auf eine besonders gute Plandarstellung oder Vorschläge, wie der Naturschutz in den kartierten Gebieten mit der Nutzung durch den Menschen vereinbart werden kann.

  • Akzeptanz des Vertrages: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Akzeptanz des Vertrages" erhält ein Angebot: 0-6 Punkte, das wesentliche, für den Auftraggeber ungünstige, Abweichungen von dem vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt, zum Beispiel durch eine Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche, 7 Punkte, das keine oder nur unwesentliche Abweichungen von dem vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt, 8-10 Punkte, das wesentliche, für den Auftraggeber günstige, Abweichungen von dem vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt, zum Beispiel durch eine Verlängerung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche.

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