Frist abgelaufen

VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude

Auftraggeber
Veröffentlicht
07.04.2026
Angebotsfrist
05.05.2026
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für die Erweiterung des Bürgerhauses in Kliding, Leistungsphasen (LPH) 1-9 (aufgrund von Eigenleistungen des Auftraggebers teilweise nur in Teilen), ergänzt durch die erforderlichen Besonderen Leistungen. Es wird auf den Vertragsentwurf inklusive dessen Anlagen verwiesen, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise (s. Angaben zu den Optionen). Gegenstand dieses Verfahrens sind nur die vorgenannten Leistungen der Objektplanung Gebäude. Die weiteren erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.

Zeitplan

Veröffentlichung
07.04.26
Fragenfrist
24.04.26
Abgabefrist
05.05.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Kliding, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@ikz-zuck.de
Telefon
+49 2676409307
Website
http://www.ikz-zuck.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • aktueller Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung)

    • Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister
    • Der Bieter hat eine Erklärung zur Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister abzugeben. Ein aktueller Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
    • Eignung zur Berufsausübung - Angaben zu einem besonderen Berufsstand - Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden UND eine Bauvorlageberechtigung nach § 64 Abs. 2 LBauO Rheinland-Pfalz besitzen. Ein entsprechender NACHWEIS ist vorzulegen.
    • Juristische Personen oder Bietergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt.
    • Auswärtige Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung/ihr Angebot, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierte Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort bauvorlageberechtigt sind, gilt § 64 Abs. 3 bis 5 LBauO Rheinland-Pfalz.
  • wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Berufshaftpflichtversicherung - Als Mindeststandards werden gefordert

    • Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE für alle beauftragten Leistungen mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und einer mindestens 2-fachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Bei einer Bietergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken.
    • Als NACHWEIS ist mit dem Angebot vorzulegen:
    • Eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit dem geforderten Versicherungsschutz oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
    • Der Auftragnehmer / die ARGE muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssummen beträgt.
    • Bei einer Bietergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine Versicherungsbestätigung über den geforderten Versicherungsschutz von allen ARGE-Mitgliedern vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, mitversichert ist
    • aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, enthalten ist.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Berufsqualifikation der technischen Fach- und Führungskräfte - Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft

    • Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
    • - der Projektleiter und dessen Stellvertreter
    • - der Bauleiter und dessen Stellvertreter.
    • Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Eignungsbogen) zur Verfügung gestellt.
    • Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind durch Einreichung entsprechender Studien- und/oder Ausbildungsnachweise (Urkunden, Zertifikate oder entsprechendes) zu belegen.
    • Als Mindeststandards werden gefordert:
    • Der PROJEKTLEITER muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) im Fachbereich Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der genannten Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen.
    • Der BAULEITER muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) im Fachbereich Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfter/anerkannter Techniker oder Meister und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der genannten Fachrichtung nach Studienabschluss bzw. Ausbildungsabschluss nachweisen, davon mind. 3 Jahre in der Bauleitung (Baustellenpraxis).
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen - Für den Bieter (Unternehmen/Büro)/die Bietergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben

    • a) Kurzbezeichnung der Referenz / der Baumaßnahme,
    • b) Auftraggeber mit Name, Anschrift und Kontaktdaten,
    • c) Art der Maßnahme (Neubau oder Erweiterungsbau),
    • d) Gebäudeart,
    • e) Schwierigkeitsgrad der Baumaßnahme (Honorarzone),
    • f) erbrachte Leistungsphasen,
    • g) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis), Abschluss der LPH 8 sowie der Fertigstellung und der Inbetriebnahme des Gebäudes/Gebäudeteils,
    • h) Kurze und aussagekräftige Beschreibung der Baumaßnahme und der durchgeführten Maßnahmen im Bereich Objektplanung Gebäude.
    • Für die Referenzprojekte gelten folgende MINDESTANFORDERUNGEN:
    • 1. Bieter (Unternehmen/Büro):
    • Mind. 1 Referenz über die Planung, Vorbereitung der Vergabe und Objektüberwachung (LPH 2-6 und 8 gem. § 34 HOAI) für den Neu- oder Erweiterungsbau eines öffentlich zugänglichen Gebäudes/Gebäudeteils mit Anforderungen, die denen des ausgeschriebenen Objekts vergleichbar sind (z.B. Bürger-/Gemeindehäuser, Schulen, Kindergärten, Mehrzweckhallen, Verkaufs-, Gast- oder Beherbergungsstätten, Funktionsbauten oder vergleichbar), mit einem Schwierigkeitsgrad von mind. Honorarzone III.
    • Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 31.12.2020 und Fertigstellung oder Inbetriebnahme des Gebäudes/Gebäudeteils bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
    • 2. Projektleiter
    • Mind. 1 persönliche Referenz über die Planung, Vorbereitung der Vergabe und Objektüberwachung (LPH 2-6 und 8 gem. § 34 HOAI) für den Neu- oder Erweiterungsbau eines öffentlich zugänglichen Gebäudes/Gebäudeteils mit Anforderungen, die denen des ausgeschriebenen Objekts vergleichbar sind (z.B. Bürger-/Gemeindehäuser, Schulen, Kindergärten, Mehrzweckhallen, Verkaufs-, Gast- oder Beherbergungsstätten, Funktionsbauten oder vergleichbar), mit einem Schwierigkeitsgrad von mind. Honorarzone III.
    • Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 31.12.2020 und Fertigstellung oder Inbetriebnahme des Gebäudes/Gebäudeteils bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
    • 3. Bauleiter
    • Mind. 1 persönliche Referenz über die Objektüberwachung (LPH 8 gem. § 34 HOAI) für den Neu- oder Erweiterungsbau eines öffentlich zugänglichen Gebäudes/Gebäudeteils mit Anforderungen, die denen des ausgeschriebenen Objekts vergleichbar sind (z.B. Bürger-/Gemeindehäuser, Schulen, Kindergärten, Mehrzweckhallen, Verkaufs-, Gast- oder Beherbergungsstätten, Funktionsbauten oder vergleichbar), mit einem Schwierigkeitsgrad von mind. Honorarzone III.
    • Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 nach dem 31.12.2020 und Fertigstellung oder Inbetriebnahme des Gebäudes/Gebäudeteils bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
    • Die Referenzen müssen dem benannten Bieter/Unternehmen bzw. Projektleiter bzw. Bauleiter eindeutig zuzuordnen sein und jeweils von diesem verantwortlich bearbeitet worden sein.
    • Die Referenzen des Bieters/Unternehmens, des Projektleiters sowie des Bauleiters dürfen identisch sein, wenn Sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen. Es ist jedoch für jeden einzeln das bereitgestellte Formblatt auszufüllen.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Beschäftigtenzahl - Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Als Mindeststandards werden gefordert

    Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters (inkl. Büroinhaber/Geschäftsführer, ausgenommen Auszubildende, Praktikanten, freie Mitarbeiter und (studentische) Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren muss mind. 2 Beschäftigte betragen.

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Eignungskriterien287 KB12 Seiten
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