Veröffentlichung 08.04.25 | Abgabefrist 05.05.25 | Öffnung 05.05.25 | Vertragsbeginn 26.05.25 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind von den Bietern die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der geforderten Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, namentlich zu bennen, unabhängig, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Hierbei gelten als Mindestanforderung, dass mind. eine Person über folgende (hier beispielhaft angeführten) Qualifikationen oder gleichwertig verfügt
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind von den Bietern Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte, vergleichbare Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers nachzuweisen. Die Angabe zu den vorbenannten Aspekten sind in der Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 12 zu tätigen. Hierbei gilt folgende Mindestanforderung an die Leistungsfähigkeit
Zuschlagskriterien
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