Frist abgelaufen

VgV Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp mit Abbruch der bestehenden Sporthallen Dienstleistung im Bereich Bauschadstoffgutachter

Auftraggeber
Veröffentlicht
08.04.2025
Angebotsfrist
05.05.2025
Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Zudem Das hier abgefragte Leistungsbild der Planungsleistungen für Bauschadstoffgutachter auf der Basis der AHO Nr. 43, „Leistungsbild für Gutachter und Fachplaner bei Schadstoffen“, unterteilt sich in einen zu begleitenden Abbruch, der Teil der geförderten Maßnahme ist (betrifft die Dreifachsporthalle) und einen nichtgeförderten Teil (Abbruch der Einfachsporthalle). Demnach müssen die Angebote, die Massenermittlung und die Abbrechung separat erfolgen und festgehalten werden. Für beide Teilbereiche liegt ein aktuelles Schadstoffgutachten vor (für die Einfachsporthalle wird das Gutachten im Zuge der Angebotsverfahrens kurzfristig nachgereicht), auf deren Grundlagen die weiteren Leistungen wie folgt anzubieten und zu erbringen sind: AHO, Nr. 43, Leistungsbausteine, die durch den Bieter pauschaliert anzubieten sind: Leistungsschritt 3, Planung, Ausschreibung und Überwachung Grundleistung 2.3.1. – 1. Grundlagenermittlung Regelleistung Besondere Leistung 2.3.1 – 2. Vorplanung Besondere Leistung 2.3.3 – 1. Sanierungskonzept Grundleistung 2.3.3 – 2. Entsorgungskonzept Grundleistung 2.3.3. – 3. Vorbereiten bei der Vergabe Grundleistung 2.3.3. – 4. Mitwirken bei der Vergabe Grundleistung 2.3.4. – 1. Sanierungsüberwachung Besondere Leistung 2.3.4. – 2. Feststellen Sanierungserfolg Grundleistung 2.3.4. – 3- Abnahme Grundleistung 2.3.4. – 4. Dokumentation Weitere pauschale Leistungen, die im Zuge der Maßnahme zwingend erforderlich sein werden: Mit der pauschalen Honorarabfrage wird für die Maßnahme Position 1 gemäß Angebotsblatt D zusätzliche Sondierungsmaßnahmen angefragt, da das vorliegende Schadstoffkataster für die Dreifachsporthalle veraltet ist und hier zum Nachweis aktuelle Probenentnahmen und -analysen zu erfolgen haben. Konkret sind hier angefragt: 1. Durchführung von Kernbohrungen zur Erkundung des Aufbaus von mineralischen Bauteilen (z. B. Geschossdecken, Bodenplatten, aufgehende Wände, etc.), Entnahme und Dokumentation (schriftlich und fotografisch) der Bohrkerne, Zusammenstellung von Proben (Einzel- oder Mischproben) der mineralischen Bausubstanz für die analytischen Laboruntersuchungen. Es werden insgesamt 10 Bohrkerne und vier Laboranalysen hier pauschal abgfragt. 2. Überstellung der zu untersuchenden Proben in ein zertifiziertes Labor 3. Durchführung von chemischen Untersuchungen gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und / oder Deponieverordnung (DepV) an den Proben der mineralischen Bausubstanz im Hinblick auf die Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) Weitere „Besondere Leistungen“ bzw. „optionale Leistungen“, die auf Abruf durch den Auftraggeber verlangt werden, werden auf Honorarbasis nach Stundenaufwand abgerechnet. Der entsprechende Stundensatz wird in der beigefügten Angebotsunterlage D abgefragt. Voraussetzung für die pauschalierte Angebotsabfrage ist das vom AG zur Verfügung gestellte Schadstoffkataster sowohl für die Dreifachsporthalle als auch für die Einfachsporthalle (wird kurzfristig den Angebotsunterlagen zugefügt). Zudem ist angedacht, dass die Leistung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators durch den AG separat abgefragt und beauftragt werden wird. Ebenso sind die Leistungen die LPH 6 und 7 der HOAI beim beauftragten Architekten inkludiert, so dass die Ausschreibung und Submission von Leistungen im Rahmen der Abbrucharbeiten der Sporthallen hier beim Architekten liegen. Eine Mitwirkung beim technischen Ausklärungsgespräch mit Bietern im Zusammenhang der Schadstoffsanierung ist dagegen in das Pauschalhonorar mit einzurechnen. 1. Die Anfrage für Planungsleistungen im Bereich der Schadstoffsanierung richtet sich an Dienstleister, die 1. Fundierte Kenntnisse im Bereich der Schadstoffsanierung oder vergleichbarer Projekte als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen können 2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Planungsleistung termingerecht sowie im Kostenrahmen durchzuführen Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.

Zeitplan

Veröffentlichung
08.04.25
Abgabefrist
05.05.25
Öffnung
05.05.25
Vertragsbeginn
26.05.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bielefeld, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
ekvw@wolterspartner.de
Telefon
+49254194080

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Nichtbestehen von Verbindungen zu Russland gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/214
    • Beschreibung: Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen die Anforderungen zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/214 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 erfüllen ("Russland-SAnktionspaket") und die entsprechenden Eigenerklärungen abgeben. Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Teilnahmeantrag), Punkt 9 zu nutzen.
  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind von den Bietern die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der geforderten Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, namentlich zu bennen, unabhängig, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Hierbei gelten als Mindestanforderung, dass mind. eine Person über folgende (hier beispielhaft angeführten) Qualifikationen oder gleichwertig verfügt

    • • Zertifizierung für Schadstofferkundung und -bewertung nach DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) oder ein vergleichbarer Nachweis über die Leistungsfähigkeit
    • • Nachweis über Schulungen in Asbest- und Schadstofferkundung (z.B. TRGS 519 für Asbest, TRGS 521 für KMF, TRGS für Gebäudeschadstoffe allgemein)
    • Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)
    • • Mindestens 2 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden
    • • Mindestens 1 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden)
    • Bieter sowie alle Mitglieder von Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von 2 Mio. sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 1 Mio. Euro nachzuweisen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres muss das Dreifache dieser Versicherungssumme betragen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
    • Für diese Angabe ist die Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 10 zu nutzen. Eine Kopie der Versicherungspolice bzw. – sollte ein ausreichender Versicherungsschutz noch nicht bestehen – eine Bestätigung des Versicherers, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert wird, ist dem Angebot beizufügen.
  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind von den Bietern Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte, vergleichbare Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers nachzuweisen. Die Angabe zu den vorbenannten Aspekten sind in der Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), Punkt 12 zu tätigen. Hierbei gilt folgende Mindestanforderung an die Leistungsfähigkeit

    • Mindestens drei Referenzen über jeweils eine mit der hier angefragten Leistung vergleichbare Durchführung von Erkundung und Begutachtung sowie der Begleitung der Entsorgung von Bauschadstoffen in Gebäuden im Zeitraum der letzten drei Jahre (abgeschlossene Leistung).
    • Damit eine Referenz berücksichtigt werden kann, muss diese aus den letzten drei Jahren stammen. Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des 3-Jahres-Korridors ist der Tag der Angebotsfrist
    • Für die Referenznachweise sind in der Vergabeunterlage B (Angebotsschreiben), die Punkte 12.1 – 12.3 zu nutzen.
    • Dem Teilnahmeantrag ist eine kurze Projektbeschreibung des Referenzprojektes beizufügen, in der das Projekt, die erbrachten Leistungen, die Kosten des Projektes, der Zeitraum der Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind. Die Beschreibung soll 1 DIN A 4 Seite nicht übersteigen.

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