Veröffentlichung 23.02.24 | Teilnahmefrist 28.03.24 | Vertragsbeginn 01.07.24 |
Eignungskriterien
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben: - Eigenerklärung, dass die vorgegebene berufliche Qualifikation vorliegt. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach dem GWB in § 123 und § 124 vorliegen. - Eigenerklärung Verbot Beteiligung russischer Unternehmer. Falls Einzelziffern nach § 124 vorliegen, sind diese mit Angabe, Erläuterungen und Nachweisen der Bewerbererklärung als Anlage beizufügen. - Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Zulassungskriterien für die qualitative Auswahl.
Bewerber/innen, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen die Zulässigkeitskriterien vollständig erfüllen. Sie belegen dies auf der von der Stadt vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Zwingende Zulassungskriterien Formalien - fristgerechter Eingang der Bewerbung - Bewerber-/Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger rechtsverbindlicher Unterschrift eines Teilnahmeberechtigten, elektronisch in Textform.
Zuschlagskriterien
fachliche Leistungsfähigkeit der Projektleitung
weitere personelle Besetzung
Struktur und Gesamteindruck
Preis
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