Veröffentlichung 16.07.26 | Teilnahmefrist 17.08.26 |
Eignungskriterien
Der Bewerber oder die Bewerber- und Bietergemeinschaft verfügt über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestver-sicherungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000 pro Schadensfall und Person sowie für alle sonstigen Schäden in Höhe von EUR 5.000.000 pro Schadensfall und Person. Alternativ kann der Bieter - und im Falle einer Teilnahme an dem Verga-beverfahren als Bietergemeinschaft das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft - rechtsverbindlich zusichern, dass eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfalle in ent-sprechender Höhe und vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen und für den Zeitraum der Leistungserbringung aufrechterhalten wird. Im Falle einer Teilnahme an dem Vergabeverfahren als Bewerber- und Bietergemeinschaft ist die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung entweder - für die gesamte Bewerber- und Bietergemeinschaft (was aller-dings voraussetzt, dass die betreffende Versicherungspolice Schäden durch jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft umfasst), oder - für jedes einzelne Mitglied der Bewerber- und Bietergemein-schaft, oder - für ein einzelnes Mitglied der Bewerber- und Bietergemeinschaft (was allerdings voraussetzt, dass die betreffende Versicherungs-police Schäden durch alle anderen Mitglieder der Bietergemein-schaft umfasst) abzuschließen. Entsprechendes gilt, sofern sich die Eignungsleihe auf das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bezieht. Mögliche Nachweisforderung: Kopien der Versicherungspolicen oder Bestätigung des Versicherers über Versicherung und Schadenssummen
Der Mittelwert des jährlichen Gesamtumsatzes (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beträgt mindestens EUR 500.000. Im Falle einer Teilnahme an dem Vergabeverfahren als Bewerber- und Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn der Mindestjahresumsatz bei kumulierter Betrachtung der Kennzahlen aller Mitglieder erfüllt wird. Im Falle einer Eignungsleihe ist es ausreichend, wenn der Mindestjahres-umsatz bei kumulierter Betrachtung der Kennzahlen des Eignungsleihers und des Eignungsverleihers erfüllt wird. Mögliche Nachweisforderung: Kopie der Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre
Der Mittelwert der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beträgt mindestens 5 Be-schäftigte. Im Falle einer Teilnahme an dem Vergabeverfahren als Bewerber- und Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn der jeweilige Mittelwert der jährlichen Beschäftigtenanzahl bei kumulierter Betrachtung der Mitarbei-terzahlen aller Mitglieder erfüllt wird. Im Falle einer Eignungsleihe ist es ausreichend, wenn der jeweilige Mittelwert der jährlichen Beschäftigtenanzahl bei kumulierter Betrachtung der Mitarbeiterzahlen des Eignungsleihers und des Eignungsverleihers erfüllt wird. Mögliche Nachweisforderung: Arbeitsbescheinigungen der Beschäftigten (die Bewerber sind insoweit da-für verantwortlich, dass die Bereitstellung der personenbezogenen Daten datenschutzrechtskonform erfolgt)
Es müssen zwei (2) vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre, rückgerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung, erbracht worden sein. Eine Abnahme im rechtlichen Sinne ist nicht erforderlich, es muss jedoch eine erfolgreiche Funktionsprüfung des Gesamtsystems durchgeführt worden sein. Ausstehende aber für den Leistungserfolg unerhebliche Restleistungen sind dabei unschädlich. Die von den Referenzprojekten umfassten Leistungen müssen weit überwiegend eigenständig erbracht worden sein. Sofern die Referenzprojekte unter Einsatz von Unterauftragnehmern erbracht wurden, gelten die Referenzen als solche des Unterauftragnehmers. Die betreffenden Unterauf-tragnehmer müssten in diesem Fall im Wege der Eignungsleihe eingebunden werden. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die Referenzprojekte sind mit der ausgeschriebenen Leistung ver-gleichbar, wenn sie dieser so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausge-schriebene Leistung eröffnen. Ein Referenzprojekt ist insbesondere vergleichbar, wenn es die ganzheitliche Umsetzung, d.h. von der Planung (insb. technische Konzeption, bauliche Abstimmungen etc.) über den technischen Aufbau bis zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems (d.h. Hard- und Software) sowie Durchführung entsprechender Schulungen eines CAVE-Systems oder vergleichbaren Systems (d.h. insbesondere 3D Visualisie-rung (bspw. LED oder Projektoren), Tracking etc.) umfasst. Der Auftraggeber behält sich unter Wahrung der allgemeinen Vergabegrundsätze vor, zu prüfen, ob die von der jeweiligen Referenz umfassten Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen sowie zur überwiegenden Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurden. Diese Anforderung gilt dann als nicht erfüllt, wenn der Referenzgeber eine erheblich oder fortdauernd mangelhafte Erfüllung beanstandet und dies zu der Erklärung einer vorzeitigen Beendigung des öffentlichen Auftrags, der Forderung nach Schadensersatz und/oder der Herbei-führung vergleichbarer Rechtsfolgen geführt hat. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, einzelne Referenzen unter Betätigung des ihm zufallenden Ermessens als unzureichend zu betrachten. Mögliche Nachweisforderung: Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim jeweiligen Referenzauftraggeber durch schriftliche und/oder fernmündliche Rückfragen zu dem betreffenden Referenzprojekt zu überprüfen. Hierfür sind im Formblatt Teilnahmeantrag Name und Kontaktdaten (E-Mail & Telefonnummer) eines Ansprechpartners bei dem Referenzauftraggeber anzugeben. Die Bewerber sind insoweit dafür verantwortlich, dass die Bereitstellung der personenbezogenen Daten datenschutzrechtskonform erfolgt. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, den Bewerber auch dann vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn der im Formblatt Teilnahmeantrag je Referenz ausgewiesene Ansprechpartner über einen Zeitraum von fünf Werktagen trotz mindestens drei schriftlicher Kontaktaufnahmeversuche mit schriftlich formulierten Rückfragen und/oder zwecks Vereinbarung eines Termins für ein Telefoninterview nicht erwidert. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 6.2.6 der Bewerbungsbedingungen. Sofern mehr als drei Bewerber sämtliche Eignungskriterien und die von ihnen einge-reichten Teilnahmeanträge sämtliche Formalvoraussetzungen erfüllen, wählt der Auf-traggeber die drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus. Die Bewerber können in qualitativer Hinsicht Punkte für eine über das unter den Eig-nungskriterien definierte Mindestmaß hinausgehende Vergleichbarkeit der zwei einge-reichten Referenzprojekte für die nachfolgend definierten Eigenschaften erhalten: - Das Gesamtsystem ist Open-Source basiert, d.h. es ist die Einbindung und In-stallation von Open-Source-Software erfolgt (ein Punkt je Referenzprojekt). - Das Gesamtsystem wurde mit Multiuser-Nutzung erstellt, d.h. mindestens zwei Personen haben mit sog. Masterbrillen, die für sie jeweils erforderliche Perspektive erhalten (ein Punkt je Referenzprojekt). - Das Gesamtsystem umfasst eine einheitliche und übergreifende Nutzung eines CAVE-Systems und von VR-Brillen, d.h. CAVE-System und VR-Brillen haben dieselben Inhalte dargestellt und konnten daher alternativ genutzt wer-den (ein Punkt je Referenzprojekt). - Das Gesamtsystem wurde für die Justiz (z.B. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizbehörden) oder die Polizei erstellt (ein Punkt je Referenzprojekt). Es können somit maximal acht Punkte (vier Punkte je Referenzprojekt) erreicht werden ("Gesamtpunktzahl"). Bei einem Gesamtpunktgleichstand wird der Bewerber resp. dessen Referenzprojekt vorgezogen, im Rahmen dessen das Gesamtsystem für die Justiz (z.B. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizbehörden) oder die Polizei erstellt wurde Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 6.2.7 der Bewerbungsbedingungen.
Die Befähigung zur Berufsausübung setzt - sofern es sich um einen eintragungspflichtigen Wirtschaftsteilnehmer handelt - eine Eintragung des Bewerbers im Handelsregister voraus. Im Falle einer Teilnahme an dem Vergabeverfahren als Bewerber- und Bietergemeinschaft gilt dies für alle Mitglieder der Bewerber- und Bietergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe zugleich für den/die Eignungsverleiher. Mögliche Nachweisforderung: Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als drei Monate
Zuschlagskriterien
Wertungspreis: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 65 % aus dem Preis und zu 35 % aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl ("Z") erzielt. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition der gewichteten Leistungspunktzahl und der gewichteten Preispunktzahl. Die Preispunktzahl wird durch lineare Interpolation zwischen dem fiktiven höchsten Preisangebot (in Höhe des doppelten Preises des niedrigsten Preisangebots) berechnet und mit der maximal möglichen Leis-tungspunktzahl skaliert: Z=WL x L + WP x ((2 x PMin-P) / PMin x LMax Z = Gesamtpunktzahl des Bieters L = Leistungspunktzahl des Bieters LMax = maximal mögliche Leistungspunktzahl P = Gesamtwertungspreis (brutto) des Bieters in EUR gemäß Preispositi-on 8 im Formblatt Angebotsschreiben endgültiges Angebot PMin = Günstigster Gesamtpreis aller wertbaren Angebote in EUR WL = Gewichtungsfaktor der Leistungspunkte WP = Gewichtungsfaktor für Preis Die Gesamtpunktzahl Z wird auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. Der Wertungspreis entspricht dem Gesamtwertungspreis (brutto) gemäß Ziffer 2 Preisposition Nr. 8 in dem Formblatt Angebotsschreiben Endgültiges Angebot. Dieser wird mit insgesamt 65 % gewichtet. Die Wertung und Gewichtung der Wertungspreise erfolgt über eine lineare Interpolation und ist bereits in der oben dargestellten Wertungsformel integriert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Angebote, deren Wertungspreise mindestens doppelt so hoch sind, wie der niedrigste Wertungspreis aller wertungsfähigen Angebote ("Fiktives Höchstangebot") - was ebenfalls bereits in der oben dargestellten Wertungsformel reflektiert wird - null Punkte erhalten. Für die Einzelheiten wird auf Ziffer 6.4.1 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Leistungspunkzahl: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 65 % aus dem Preis und zu 35 % aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Die Bieter können maximal 1.000 Leistungspunkte durch die Erfüllung der im Formblatt qualitative Zuschlagskriterien definierten Unterkriterien erzielen. Diese werden mit insgesamt 35 % gewichtet. Hiervon entfallen max. 470 Leistungspunkte auf das Unterkriterium "Technische Funktionalität", max. 350 Leistungspunkte auf das Unterkriterium "Lieferzeiten für Hardware des CAVE-Systems und der VR-Brillen", max. 140 Leistungspunkte auf das Unterkriterium "Betrieb des Gesamtsystems" und max 40 Leistungspunkte auf "Qualität von Schulungen für Power-User und Befähigung". Für die Einzelheiten wird auf Ziffer 6.4.2 der Bewerbungsbedingungen sowie das Formblatt qualitative Zuschlagskriterien verwiesen.
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