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VLG - Beschaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.07.2026
Angebotsfrist
Der Auftraggeber stellt derzeit seine Busflotte auf umweltfreundliche Elektrobusse um. Für den Betrieb der Elektrobusse müssen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Gegenstand der Ausschreibung sind die Lieferung und Installation von Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof des Auftraggebers. Außerdem hat der Auftragnehmer Wartungsleistungen zu erbringen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Zeitplan

Veröffentlichung
17.07.26
Fragenfrist
05.08.26
Teilnahmefrist
18.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Gifhorn, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
service@vlg-gifhorn.de
Telefon
+49 53 71 94 98 0
Website
http://www.vlg-gifhorn.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Für die Bewerber / die Bewerbergemeinschaftsmitglieder ist ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, gefordert. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung, sein.
    • Für Bewerber/Bewerbergemeinschaftsmitglieder, die im deutschen Handelsregister eingetragen sind, reicht insofern die Angabe der Registernummer und des Registergerichts durch Eigenerklärung im Vordruck 1, sodass der Auftraggeber sich einen aktuellen Auszug ziehen kann. Bewerber mit Sitz in einem anderen Staat müssen ihrem Teilnahmeantrag einen aktuellen Auszug des Berufs- oder Handelsregisters nach den Rechtsvorschriften ihres Staates zusammen mit dem Vordruck 1 vorlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Auszug eine deutsche Übersetzung beigefügt werden muss.
    • Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bewerbergemeinschaft ist der hier beschriebene Berufs- oder Handelsregisterauszug für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
  • Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Die Bewerber müssen daher folgende Mindestanforderungen erfüllen

    • (1) Der Bewerber weist im Durchschnitt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Netto-Jahresumsatz i. H. v. mindestens 3 Mio. Euro, bezogen auf die vergleichbaren Leistungen, nach. Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung des Bewerbers im Rahmen des mit dem Teilnahmeantrages einzureichenden Vordrucks 5.
    • (2) Der Bewerber erklärt, dass über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5.000.000 Euro für Personenschäden und 2.000.000 Euro für sonstige Schäden (je mindestens 2-fach maximiert) verfügt, oder dass er eine solche unmittelbar nach Zuschlagserteilung abschließen und diese bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde. Der Nachweis ist durch die Eigenerklärung in Vordruck 5 zu erbringen. Außerdem ist ein Versicherungsnachweis beizufügen.
    • Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn der genannte Mindestumsatz in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen – vgl. Ziffer (2) - muss von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
  • Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Anbieters von Ladeinfrastruktur unter Beachtung der für ihn geltenden Vorschriften führen kann und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bewerber müssen vor diesem Hintergrund folgende Mindestanforderungen erfüllen

    • (1) Der Bewerber weist
    • • mindestens drei Referenzprojekte über die Lieferung und Installation von Ladeinfrastruktur für Busse und / oder Lastkraftfahrzeuge nach. Jedes Referenzprojekt muss mindestens zwei Ladesäulen beinhalten, die mindestens 200 kW Ladeleistung pro Säule umfassen und für einen Kunden innerhalb der EU bzw. des EWR erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme muss dabei innerhalb der letzten 36 Monate vor dem Datum der Absendung der EU-Bekanntmachung erfolgt sein. Die Referenzen sind im Vordruck 4 anzugeben und zusätzlich durch einen kurzen Steckbrief zu beschreiben, vgl. die dortigen Anforderungen. Der Bewerber darf maximal 5 Referenzen benennen.
    • (2) Der Bewerber hat im Durschnitt der letzten drei Geschäftsjahre über mindestens 10 Mitarbeiter verfügt, die mit vergleichbaren Leistungen befasst waren. Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung des Bewerbers im Rahmen des mit dem Teilnahmeantrages einzureichenden Vordrucks 4.
    • Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrages durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen der vorgenannten Ziffer (1) und (2) in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. In diesem Fall ist es daher erforderlich, dass jeweils drei Referenzprojekte für die Planung und / oder Lieferung und / oder Installation von Ladeinfrastruktur vorgelegt werden.
    • Die Vergabestelle behält sich vor, neben der Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach dem WRegG Auskünften bei weiteren Stellen einzuholen.
    • Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
    • Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird
    • der Bewerber hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
    • Das eignungsverleihende Unternehmen hat daher die Nachweise und Erklärungen ebenfalls einzureichen, die für den jeweiligen Nachweis des Eignungskriteriums erforderlich sind, auf das sich die Eignungsleihe bezieht. Daneben hat das eignungsverleihende Unternehmen zwingend auch die ausgefüllten Vordrucke 6 und 8 einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
  • Bewerbergemeinschaften sind zur Abgabe eines Teilnahmeantrages zugelassen, soweit ihr Zusammenschluss keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB darstellt. Vor diesem Hintergrund sind im Vordruck 2 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Gründe des Zusammenschlusses anzugeben. Eine Beteiligung von Unternehmen/Bewerbern an mehreren Bewerbergemeinschaften ist nicht zulässig. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sind von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die Erklärung der Bewerbergemeinschaft hat im Einzelnen folgende Angaben bzw. Erklärungen zu enthalten

    • • Verzeichnis der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unter Angabe jeweils der vollständigen Firmierung, der Anschrift und der vertretungsberechtigten Personen
    • • Bezeichnung und Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das diese gegenüber dem AG rechtsverbindlich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages vertritt
    • • Erklärung, dass im Auftragsfalle die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden
    • • Erklärung, dass die Mitglieder der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem AG gesamtschuldnerisch haften, und zwar auch über eine etwaige Auflösung der Bewerber-/ Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft hinaus.
    • • Beschreibung der vorgesehenen Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und Darlegung der Gründe und Motive für den Zusammenschluss.
    • Die Erklärung der Bewerbergemeinschaft hat auf dem entsprechenden Vordruck 2 zu erfolgen. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft zu verlangen.
    • Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat darüber hinaus den Vordruck 6 zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und den Vordruck 8 zu den Russlandsanktionen einzureichen.
    • Der Bewerber hat die Vorschriften des NTVergG zum Mindestlohn einzuhalten, § 4 Abs. 1 NTVergG. Zu diesem Zweck hat er den in Anlage 1 beigefügten Vordruck 7 auszufüllen. Auch jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat diesen Vordruck ausgefüllt einzureichen.

Zuschlagskriterien

  • Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung als das wirtschaftlichste Angebot darstellt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.

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