Veröffentlichung 01.06.26 | Abgabefrist 30.06.26 | Vertragsbeginn 08.09.26 |
Eignungskriterien
Bieter haben in Eigenerklärungen, die unter Verwendung des Formblattes in Abschnitt 4 der Datei "BTA-Eigenerklärungen der Bieter zur Eignung" sowie in dem zugehörigen Formular der Datei "BTA-Referenzbogen" abzugeben sind, Referenzprojekte nachzuweisen, die mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen
Es ist der Nachweis darüber zu erbringen, dass das Unternehmen im Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (Eignungsleihe), ist die vorbenannte Erklärung auch durch den eignungsleihgebenden Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Es ist der Nachweis darüber zu erbringen, dass das Unternehmen im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (Eignungsleihe), ist die vorbenannte Erklärung auch durch den eignungsleihgebenden Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
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