Frist abgelaufen

VMZ Teilsystem 3 - Betriebstechnische Ausstattung (BTA)

Leistungen der Betriebstechnischen Ausstattung (BTA) für die der zukünftige Verkehrsmanagement- und Tunnelleitzentrale (VMZ) Baden-Württemberg sowie diesbezüglicher Instandhaltungsleistungen und betrieblicher Leistungen

Zeitplan

Veröffentlichung
01.06.26
Abgabefrist
30.06.26
Vertragsbeginn
08.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Stuttgart, Deutschland
E-Mail
Registratur5@vm.bwl.de
Telefon
+49 711896860
Website
https://www.vm.baden-wuerttemberg.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Bieter haben in Eigenerklärungen, die unter Verwendung des Formblattes in Abschnitt 4 der Datei "BTA-Eigenerklärungen der Bieter zur Eignung" sowie in dem zugehörigen Formular der Datei "BTA-Referenzbogen" abzugeben sind, Referenzprojekte nachzuweisen, die mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen

    • a) Bieter müssen drei Referenzprojekte über die Lieferung und Montage von nachstehend differenziert nach Kostengruppen gemäß DIN 276 benannten Anlagentypen (nachstehend zusammengefasst als "Anlagentypen" bezeichnet") vorlegen, deren Abschluss nicht länger als zehn Jahre zurückliegen darf.
    • b) Die Anlagentypen müssen nicht in jeder der drei Referenzprojekte kumulativ umfasst sein, es reicht, wenn jeder Anlagentyp mindestens in einem der drei nachzuweisenden Referenzprojekte einmal umfasst ist, wenn zudem die nachstehend unter c) bis e) genannten weiteren Mindestanforderungen erfüllt sind.
    • c) Mindestens eines der drei Referenzprojekte muss zusätzlich die Instandhaltung von mindestens drei der nachstehenden Anlagentypen kumulativ umfassen, wobei insoweit auch Referenzprojekte über noch nicht abgeschlossene Wartungs- und Instandhaltungsleistungen anerkannt werden, soweit die Instandhaltungsleistungen mindestens seit sechs Monaten erbracht werden.
    • d) Mindestens eines der drei Referenzprojekte muss zusätzlich den Betrieb von mindestens drei der nachstehenden Anlagentypen der KGR 483 bis 485 kumulativ umfassen, wobei insoweit auch Referenzprojekte über noch nicht abgeschlossene Betriebsleistungen anerkannt werden, soweit die Betriebsleistungen mindestens seit sechs Monaten erbracht werden.
    • e) Die Projektreferenzen müssen sich auf folgende Objekte (nicht kumulativ) beziehen, in denen die Anlagentypen realisiert wurden:
    • Objekte
    • Betriebstechnische Ausstattung für Objekte, wie Rechenzentren nach DIN EN 50600, Sicherheits- und Überwachungszentren, Notfall- und Alarmzentralen, Leitzentralen im Bereich Verkehr, Versorgung (Energie, Wasser), Flughäfen, Häfen
    • KGR 480:
    • - 481 Automatisierungseinrichtungen/SPS Steuerung
    • - 482 Data-Center, IT-Technikräume
    • - 483 Managementsysteme: Gebäudeleittechnikanlage
    • - 483 Managementsysteme: Einsatzleitsystem
    • - 483 Managementsysteme: Leitstellenmanagementsystem
    • - 483 Managementsysteme: Ausstattung Operatoren-Bedienplätze
    • - 483 Managementsysteme: Multifunktionswände
    • - 483 Managementsysteme: Virtuelle Cluster
    • - 485 Aktive Netzwerke
    • Bietergemeinschaften haben in der Anlage "BTA-Referenzbogen" anzugeben, wer Inhaber der Referenz ist. Das gilt entsprechend für eignungsleihgebende Unternehmen im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV).
    • Bieter, die nicht mindestens drei berücksichtigungsfähige Referenzprojekte nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
    • Die Projektreferenzen müssen die in dem Formular der Datei "BTA-Referenzbogen" durch die Vergabestelle vorgegebenen Informationen enthalten. Je Projektreferenz ist gesondert der
    • "BTA-Referenzbogen" auszufüllen.
    • Die Bieter haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot den Nachweis über das Bestehen einer Berufshaft- und Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von jeweils 2.000.000 € für Personen, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall durch Vorlage einer Kopie der jeweiligen gültigen Versicherungspolice als Bescheinigung nachzuweisen. Alternativ hat der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft sich zu verpflichten, im Auftragsfalle die den vorgenannten Mindestdeckungssummen entsprechende Versicherung für die Vertragsdauer inkl. Gewährleistungszeit abzuschließen. Für diesen Fall ist die Bestätigung des/der Versicherer/s vorzulegen, dass diese/r zum Abschluss der entsprechenden Versicherung/en für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bereit ist/sind.
    • Im Falle von Bietergemeinschaften ist der Nachweis durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das von der Vergabestelle hierfür vorgesehenes Formular in der Datei "BTA-Eigenerklärungen der Bieter zur Eignung" auszufüllen.
    • Die Bieter haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit ihrem Angebot durch Eigenerklärung einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 4.000.000 Euro im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen. Für die Eigenerklärung ist der Abschnitt 2 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der Datei "BTA-Eigenerklärungen der Bieter zur Eignung " auszufüllen.
    • Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die eigenen Umsatzzahlen angeben. Es reicht aus, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft in der Summe einen Mindestjahresumsatz in der vorbezeichneten Höhe für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachweisen oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft allein die Anforderungen an den vorgenannten Mindestumsatz erfüllt.
  • Es ist der Nachweis darüber zu erbringen, dass das Unternehmen im Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (Eignungsleihe), ist die vorbenannte Erklärung auch durch den eignungsleihgebenden Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

  • Es ist der Nachweis darüber zu erbringen, dass das Unternehmen im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (Eignungsleihe), ist die vorbenannte Erklärung auch durch den eignungsleihgebenden Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung78 KB16 Seiten
Eignungskriterien37 KB32 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB12 Seiten
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