Vollzugskontrollen Erdwärmesonden-Bohrungen im Kanton Zürich

Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) der Baudirektion des Kantons Zürich bewilligt jährlich über 1800 Erdwärmesondenanlagen. Davon sollen jährlich ca. 90 (ca. 5% der jährliche Bewilligungsanzahl) während den Bohrarbeiten auf die Einhaltung der gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen hin kontrolliert werden. Projektziel: Die Baustellen so zu kontrollieren, dass nicht korrekte Handhabungen erkannt und geahndet werden können.

Zeitplan

Veröffentlichung
01.06.26
Vertragsbeginn
01.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Zürich, Deutschland
E-Mail
boris.altmann@bd.zh.ch
Telefon
+41432588630

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • ZK 1

    • Qualifikation Kontrolleur: a) Fachlichen Erfahrung
    • Aufzeigen und Belegen der folgenden Kompetenzen und Erfahrungen des Anbieters:
    • · Gute Kenntnis der technischen Abläufe einer Erdwärmesonden-Bohrung und den gängigen Problematiken
    • · Hydrogeologisches Fachwissen im Bereich untiefe Geothermie
    • · Juristische und praktische Kenntnisse im Wasserwirtschafts- und Gewässerschutzrecht
    • Zusätzlich werden folgende Angaben bewertet:
    • · Lebenslauf
    • b) Verfügbarkeit
    • Die Verfügbarkeit des Kontrolleurs muss vom Anbieter gewährleistet werden. Der Kontrolleur hat die Kapazitätsangaben in der Auftragsanalyse (ZK1) zu beschreiben.
    • Bei 30 Kontrollen pro Jahr wird vom Beauftragten erwartet, dass bei Aufgebot innert drei Tagen jemand auf der Baustelle (Kantonsgebiet Zürich) sein kann.
  • ZK 2: Auftragsanalyse des Anbieters: Auftragsanalyse: Wie gedenkt der Anbieter das Problem anzupacken.

  • ZK3

    • Angebot (Einheitspreis): Der Preis wird folgendermassen bewertet:
    • · Totalpreis als Pauschale, netto, inkl. MWST für das Hauptangebot
    • · Das tiefste Angebot erhält 5 Punkte. Angebote, die um den Faktor ≥ 1.5 über dem tiefsten liegen, erhalten 1 Punkt – dazwischen erfolgt die Punktevergabe linear. Die Punkte werden nicht gerundet.
    • Der angebotene Tarif gilt verbindlich für das gesamte Angebot.
    • Die Honorierung des Auftrags erfolgt pauschal nach effektiver Anzahl Kontrollen und Fahrten.
    • Nebenkosten wie namentlich Arbeitsplatz mit Computerinfrastruktur, interne Reprokosten, Fotokopien, Telefon, Fax, Porti, Versicherungen, Reisespesen und Reisezeit, Verpflegung sind im Pauschaltarif einzurechnen und werden nicht separat vergütet.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf37 KB8 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB6 Seiten
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