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Vorhangfassade Ziegel

Auftraggeber
Veröffentlicht
20.05.2026
Angebotsfrist
19.06.2026
Der Landkreis Friesland beabsichtigt auf dem ca. 39.979 qm großen Grundstück Rodenkirchener Straße 2a" in 26316 Varel einen 2-geschossigen Neubau für die Heinz-Neukäter-Förderschule zu errichten. Das Gebäude soll eine Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten. Es wird der GEG-Standard 40 angestrebt (Effizienzhaus benötigt nur 40 % Primärenergie, verglichen mit einem Referenzgebäude) Weiterhin soll der Verwaltungsneubau als nachhaltiges Gebäude zertifiziert und gefördert werden. Es sollen folgende Qualitätssiegel für das Bauprojekt erreicht werden: 1. Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen - BNB, Bronze 2. QNG - Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, PLUS Mit dieser Ausschreibung soll die vorgehängte Ziegelfassade ausgeschrieben werden. Folgender Leistungsumfang ist vorgesehen: für ein 2-geschossiges Schulgebäude mit Sporthalle als Hybridkonstruktion mit Zertifizierungsprozess, ca. 1.950 qm hinterlüftete VHFFassade mit eingehängten Ziegelplatten mit Holz-UK und ca. 922 qm hinterlüftete VHF-Fassade mit Faserzementplatten u. Holz-UK, Abschlussprofile aus gekanteten Aluminiumblech
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
20.05.26
Abgabefrist
19.06.26
Öffnung
19.06.26
Vertragsbeginn
19.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Jever, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@friesland.de
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Telefon
+49 (4461) 919 26 71
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Website
https://www.friesland.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise nach § 6a Satz 1 Nr. 1 VOB/A EU abzugeben

    • Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes
    • mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
    • Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung vorzulegen: #Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Form vorzuhalten. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
  • Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a Satz 1 Nr. 2 VOB/A EU abzugeben

    • #a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
    • Hinweis: Bei Bieter/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bieter/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bieter/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
    • #b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
    • #c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
    • Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
    • Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung vorzulegen:
    • #a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters über die Umsätze oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen
    • #b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
    • Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Form vorzuhalten.
    • Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt das bietende Unternehmen im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich die Auftraggeberin vor, zu verlangen, dass das bietende Unternehmen und diese Unternehmen (Eignungsleihende) gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d Abs. 2 VOB/A EU).
  • Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a Satz 1 Nr. 3 VOB/A_EU beizufügen

    • #a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (§ 6a Satz 2 Nr. 1a) Satz 2 VOB/A_EU) Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
    • #b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
    • #c) Bei Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233).
    • Spätestens vor Auftragserteilung ist der Unterauftragnehmer zu benennen und eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236)
    • Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: #a) Drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum #b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
    • #c) Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
    • Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Form vorzuhalten.
  • Geforderte Mindeststandards: Das bietende Unternehmen Bieter hat folgende Angaben zu machen: Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung): — mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden, 1,0 Mio. EUR für Sach-und Vermögensschäden. Der Nachweis ist spätestens vor Auftragserteilung durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Sollte die Versicherungssumme bisher nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist es ausreichend, eine schriftliche Erklärung des Versicherers mit einzureichen, aus der hervorgeht, dass die Deckungssummen bei Zuschlagserteilung entsprechend erhöht werden.

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