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Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der GU David-Gilly-Str. 5 und dem WV Peter-Huchel-Str. 4, 14469 Potsdam (Los 1) und in der GU Handelshof 20, 14478 Potsdam (Los 2)

Auftraggeber
Veröffentlicht
31.07.2026
Angebotsfrist
14.09.2026
1. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vor-läufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personenkreise sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) sowie der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage von § 10 Absatz 2 LAufnG und der allgemeinen sozialen Betreuung auf der Grundlage von § 12 Absatz 2 LAufnG einen externen Auftragnehmer (AN) mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen zu beauftragen. 2. Personenkreise Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die LHP der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Unterkunft Für eine ausführliche Beschreibung der Unterkünfte zu Los 1 und Los 2 wird auf die losspezifischen Angaben sowie auf die Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 verwiesen. 4. Leistungsumfang Die LHP erwartet vom AN die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung an den Standorten David-Gilly-Str. 5 und Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam (Los 1) sowie am Standort Handelshof 20 in 14478 Potsdam (Los 2) (im Folgenden Unterkunft genannt) ab dem 01.01.2027 auf Grundlage der im Folgenden dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß dieser Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zur zusätzlichen Leistungsqualität zu machen, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, welches verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Bieter müssen sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualität in einem Qualitätskonzept an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. 4.1 Leistungsbaustein Unterbringung Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 4.2 Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen a.) Die Unterkunft ist durch den AN von außen und innen durch geeignete organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten, Vandalismus, Anschläge und Konfliktsituationen sowie gegen Brand, Unfall und Unwetter zu schützen. Hierüber sind in einem polizeilich bestätigten Sicherheitskonzept Aussagen zu treffen. Der AN ist für die Erstellung, Umsetzung und Aktualisierung des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes für die gesamte Unterkunft zuständig und trägt die dabei anfallenden Kosten. Das polizeilich bestätigte Sicherheitskonzept muss den Umfang der notwendigen Bewachung der Gebäude der Unterkunft klar benennen und der LHP binnen 3 Monaten nach Betriebsbeginn vorliegen. b.) Der AN hat sicherzustellen, dass die Gebäude der Unterkunft gemäß des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes durch geeignetes Sicherheitspersonal besetzt sind. Als geeignet gilt ausschließlich Sicherheitspersonal, das den Anforderungen des § 34a Gewerbeordnung sowie des § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Abs. 1 Satz 1 genügt. Eine entsprechende Bestätigung über den Einsatz geeigneten Sicherheitspersonals ist durch den AN mit Vertragsbeginn sowie jährlich zum 31.03. vorzulegen. Der AN hat der LHP auf erstes Anfragen unverzüglich einen Nachweis über die Eignung des tatsächlich eingesetzten Sicherheitspersonals schriftlich vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, zur Auftragserfüllung ausschließlich Sicherheitspersonal einzusetzen, dass den Anforderungen des § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (BewachV) an Wachpersonen genügt. Insbesondere dürfen nur Wachpersonen eingesetzt werden, die im Bewacherregister registriert sind und abschließend auf Zuverlässigkeit geprüft wurden. Alle eingesetzten Wachpersonen müssen über eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind. Immer mindestens eine der jeweils eingesetzten Wachpersonen muss darüber hinaus über einen Sachkundenachweis der IHK oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen. Jede Wachperson, die leitend in der Unterkunft tätig ist, muss während der Tätigkeit sichtbar ein Schild mit dem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs tragen. Hilfsweise kann der Dienstausweis sichtbar getragen werden.
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
31.07.26
Fragenfrist
03.09.26
Abgabefrist
14.09.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Potsdam, Deutschland
E-Mail
zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
Telefon
+49 331289-0
Website
https://www.potsdam.de/de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über mindestens 3 abgeschlossene unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist (Tag/Monat/Jahr)), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Formular 4.6, gilt losübergreifend) Eine vergleichbare Leistung liegt vor, - wenn die Referenz den Betrieb einer oder mehrerer Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungsverbünde (auch Erstaufnahmen, Notunterkünfte und Ankunftszentren) für nichtdeutsche zugewanderte Personen umfasst und - ein Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht wurde. Die Referenz muss mindestens die entsprechenden Leistungsbausteine beinhalten: - "Soziale Betreuung/ Migrationssozialarbeit" und - "Organisation der Unterbringung in der Unterkunft" (insbesondere Verantwortung für die jederzeitige Nutzbarkeit der verfügbaren Plätze). Der Auftragswert pro Referenz muss mindestens 500.000,00 EUR (netto) betragen. Zuwendungen in entsprechender Höhe werden ebenfalls anerkannt. Hinweis: Als Referenz werden auch Leistungszeiträume gewertet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, sofern bis dahin ein mindestens 12-monatiger Leistungszeitraum nachgewiesen werden kann und die erbrachten Leistungen mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Folgende Angaben sind innerhalb der Eigenerklärung zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Auftragswert (in EUR netto) - Konkrete inhaltliche Beschreibung der erbrachten Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerischen Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.

  • Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU, Erklärung gilt losübergreifend) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4, Erklärung gilt losübergreifend). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten (Unterauftragsvergabe) beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle sowie berufliche und technische Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsanforderungen von dem Dritten in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.

  • Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (in EUR netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) (Formular 4.9, Erklärung gilt losübergreifend). Bei einer Bietergemeinschaft ist die v.g. Eigenerklärung von jedem Mitglied einzureichen.

  • Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung zum Umsatz pro Jahr (in EUR netto) (für 2023, 2024 und 2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Migrationssozialarbeit, Unterbringung und Betreuung Geflüchteter) (Formular 4.9, Erklärung gilt losübergreifend). Hinweis: Es wird ein Mindestumsatz von 500.000,00 EUR netto pro Jahr im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Migrationssozialarbeit, Unterbringung und Betreuung Geflüchteter) festgelegt. Bietende, die diesen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bei einer Bietergemeinschaft ist die v. g. Eigenerklärung von jedem Mitglied einzureichen.

  • Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen

    • - Eigenerklärung über das Bestehen einer aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eine vergleichbare Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen (Formular 4.14, Erklärung gilt losübergreifend). Gleichwertig/Vergleichbar sind Zertifizierungen über das Qualitätsmanagement, welche durch einen Zertifizierungsprozess mit anschließender Ausstellung eines zeitlich befristeten Zertifikates durch unabhängige Zertifizierungsstellen erbracht wurden. Diese zertifizierten Qualitätssicherungsmaßnahmen müssen die Aspekte Anwendungsbereich/Begrifflichkeiten, Kontext der Organisation, Führung, Planung, Unterstützung, Betrieb, Bewertung der Leistung (Überwachung, Messung
    • Analyse
    • interne Audits
    • Managementbewertung) und Verbesserung umfassen. Zum Nachweis der Gleichwertigkeit werden auch Zertifikate anderer einschlägiger QM-Systeme (z.B. für den Sozialsektor) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen: - Die aktuell gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Zertifizierung in Kopie

Zuschlagskriterien

  • Preis: Die nachfolgende Erläuterung zur Preiswertung gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Bei der Wertung des Gesamtpreises (Bruttogesamtpreis laut Preisblatt) wird der Preis (Bruttogesamtpreis) in Punkte umgerechnet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Gesamtpreis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Gesamtpreises oder mehr 0 Punkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,5 gewichtet. In der Kategorie Preis können somit maximal 50 Wertungspunkte (100 Preispunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Die Ermittlung der Punkte für die Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunktzahl = 100 - 100 x ((Bruttoangebotspreis Bieter - Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot) / Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot). Es können keine negativen Preispunkte vergeben werden. Die niedrigste Preispunktzahl ist 0,00.

  • Leistungsqualität (Bieterkonzept): Mit dem Angebot können die Bieter eine über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 hinausgehende Leistungsqualität sowie bestimmte zusätzliche Leistungen im Rahmen eines Qualitätskonzeptes (je Los) anbieten. Die Landeshauptstadt Potsdam hat dafür in der Bewertungsmatrix (je Los) folgende relevante Ziele definiert. Los 1 und Los 2: 2.1 Hoher Anteil an Fachkräften in der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit (uMSA) (Gewichtungsfaktor: 0,15) 2.2 Hohe Erfahrung des eingesetzten Personals - Heimleitung (Gewichtungsfaktor: 0,10) 2.3 Hohe Erfahrung des eingesetzten Personals - unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA) (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.4 Angebot von Internetzugängen für die Bewohnerschaft der Unterkunft (Gewichtungsfaktor: 0,05) 2.5 Gesicherte Kenntnisse zu den Methoden und Konzepten der Sozialen Arbeit sind beim Auftragnehmer präsent und werden bei der Leistungserbringung der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit (uMSA) berücksichtigt. (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.6 Zielorientierte, konzeptionell gestützte Umsetzung einer aktivierenden unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit (uMSA) (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.7 Sehr gute Integration und Vernetzung des Auftragnehmers mit relevanten lokalen Kooperationspartnern (Gewichtungsfaktor: 0,10) Im Weiteren wird für die detaillierten Ausführungen u. a. zu den erwarteten Erklärungen im Qualitätskonzept, den Wertungskriterien und den Erläuterungen zur Wertung auf die Bewertungsmatrizen für das Los 1 und Los 2 verwiesen. Die nachfolgende Erläuterung zur Wertung der Leistungsqualität (Bieterkonzept) gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Zu jedem Ziel werden die explizit vom Bieter erwarteten Erklärungen und Zusagen benannt sowie darauf bezogene, ergänzende Hinweise gegeben. Die Ausführungen eines Bieters im Qualitätskonzept sollten nach den Zielen der Bewertungsmatrix strukturiert sein und pro Ziel zusammenhängend dargestellt werden. Querverweise auf ergänzende Unterlagen oder Anlagen sollten einen direkten Bezug auf die Ziele und Wertungskriterien aus der Bewertungsmatrix nehmen. Eine Punktevergabe erfolgt jeweils, wenn die Angaben des Bieters den erwarteten Erklärungen unter Berücksichtigung der ergänzenden Hinweise nach Maßgabe der jeweiligen Wertungskriterien entsprechen. Die Angaben der Bieter in den Qualitätskonzepten stellen verbindliche Leistungszusagen im Rahmen des Angebotes dar. Der Bieter mit der höchsten Gesamtwertungszahl erhält 100 Wertungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Wertungspunkte eines jeden Angebotes mit dem Faktor 0,5 (gemäß Gewichtung der Gesamtwertung) gewichtet. In der Kategorie Leistungsqualität können somit maximal 50 Leistungspunkte (100 Wertungspunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Bieter, die mit dem Angebot kein Qualitätskonzept einreichen, erhalten 0 Wertungspunkte bei der Bewertung der Leistungsqualität. Zum Nachweis der geforderten Erfahrungen gem. 2.2 und 2.3. ist das Formblatt 4.7 Referenzen Beschäftigte zu verwenden: Für jede namentlich benannte Schlüsselperson eine Eigenerklärung über mindestens eine personenbezogene geeignete Referenz aus den letzten 10 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist (Tag/Monat/Jahr)). Abgeschlossene und laufende Referenzen werden gleichermaßen gewertet.: - Heimleitung: Referenz über eine Tätigkeit als Heimleitung oder stellvertretende Heimleitung in einer Flüchtlingsunterkunft oder einer vergleichbaren stationären sozialen Einrichtung. - Personal unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA): Referenz über eine Tätigkeit in der Sozialarbeit in einer Flüchtlingsunterkunft oder vergleichbaren Einrichtungen.

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