Veröffentlichung 31.07.26 | Fragenfrist 03.09.26 | Abgabefrist 14.09.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über mindestens 3 abgeschlossene unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist (Tag/Monat/Jahr)), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Formular 4.6, gilt losübergreifend) Eine vergleichbare Leistung liegt vor, - wenn die Referenz den Betrieb einer oder mehrerer Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungsverbünde (auch Erstaufnahmen, Notunterkünfte und Ankunftszentren) für nichtdeutsche zugewanderte Personen umfasst und - ein Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht wurde. Die Referenz muss mindestens die entsprechenden Leistungsbausteine beinhalten: - "Soziale Betreuung/ Migrationssozialarbeit" und - "Organisation der Unterbringung in der Unterkunft" (insbesondere Verantwortung für die jederzeitige Nutzbarkeit der verfügbaren Plätze). Der Auftragswert pro Referenz muss mindestens 500.000,00 EUR (netto) betragen. Zuwendungen in entsprechender Höhe werden ebenfalls anerkannt. Hinweis: Als Referenz werden auch Leistungszeiträume gewertet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, sofern bis dahin ein mindestens 12-monatiger Leistungszeitraum nachgewiesen werden kann und die erbrachten Leistungen mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Folgende Angaben sind innerhalb der Eigenerklärung zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Auftragswert (in EUR netto) - Konkrete inhaltliche Beschreibung der erbrachten Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerischen Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU, Erklärung gilt losübergreifend) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4, Erklärung gilt losübergreifend). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten (Unterauftragsvergabe) beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle sowie berufliche und technische Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Eignungsanforderungen von dem Dritten in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (in EUR netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) (Formular 4.9, Erklärung gilt losübergreifend). Bei einer Bietergemeinschaft ist die v.g. Eigenerklärung von jedem Mitglied einzureichen.
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung zum Umsatz pro Jahr (in EUR netto) (für 2023, 2024 und 2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Migrationssozialarbeit, Unterbringung und Betreuung Geflüchteter) (Formular 4.9, Erklärung gilt losübergreifend). Hinweis: Es wird ein Mindestumsatz von 500.000,00 EUR netto pro Jahr im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Migrationssozialarbeit, Unterbringung und Betreuung Geflüchteter) festgelegt. Bietende, die diesen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bei einer Bietergemeinschaft ist die v. g. Eigenerklärung von jedem Mitglied einzureichen.
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen
Zuschlagskriterien
Preis: Die nachfolgende Erläuterung zur Preiswertung gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Bei der Wertung des Gesamtpreises (Bruttogesamtpreis laut Preisblatt) wird der Preis (Bruttogesamtpreis) in Punkte umgerechnet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Gesamtpreis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Gesamtpreises oder mehr 0 Punkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,5 gewichtet. In der Kategorie Preis können somit maximal 50 Wertungspunkte (100 Preispunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Die Ermittlung der Punkte für die Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunktzahl = 100 - 100 x ((Bruttoangebotspreis Bieter - Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot) / Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot). Es können keine negativen Preispunkte vergeben werden. Die niedrigste Preispunktzahl ist 0,00.
Leistungsqualität (Bieterkonzept): Mit dem Angebot können die Bieter eine über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 hinausgehende Leistungsqualität sowie bestimmte zusätzliche Leistungen im Rahmen eines Qualitätskonzeptes (je Los) anbieten. Die Landeshauptstadt Potsdam hat dafür in der Bewertungsmatrix (je Los) folgende relevante Ziele definiert. Los 1 und Los 2: 2.1 Hoher Anteil an Fachkräften in der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit (uMSA) (Gewichtungsfaktor: 0,15) 2.2 Hohe Erfahrung des eingesetzten Personals - Heimleitung (Gewichtungsfaktor: 0,10) 2.3 Hohe Erfahrung des eingesetzten Personals - unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA) (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.4 Angebot von Internetzugängen für die Bewohnerschaft der Unterkunft (Gewichtungsfaktor: 0,05) 2.5 Gesicherte Kenntnisse zu den Methoden und Konzepten der Sozialen Arbeit sind beim Auftragnehmer präsent und werden bei der Leistungserbringung der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit (uMSA) berücksichtigt. (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.6 Zielorientierte, konzeptionell gestützte Umsetzung einer aktivierenden unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit (uMSA) (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.7 Sehr gute Integration und Vernetzung des Auftragnehmers mit relevanten lokalen Kooperationspartnern (Gewichtungsfaktor: 0,10) Im Weiteren wird für die detaillierten Ausführungen u. a. zu den erwarteten Erklärungen im Qualitätskonzept, den Wertungskriterien und den Erläuterungen zur Wertung auf die Bewertungsmatrizen für das Los 1 und Los 2 verwiesen. Die nachfolgende Erläuterung zur Wertung der Leistungsqualität (Bieterkonzept) gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Zu jedem Ziel werden die explizit vom Bieter erwarteten Erklärungen und Zusagen benannt sowie darauf bezogene, ergänzende Hinweise gegeben. Die Ausführungen eines Bieters im Qualitätskonzept sollten nach den Zielen der Bewertungsmatrix strukturiert sein und pro Ziel zusammenhängend dargestellt werden. Querverweise auf ergänzende Unterlagen oder Anlagen sollten einen direkten Bezug auf die Ziele und Wertungskriterien aus der Bewertungsmatrix nehmen. Eine Punktevergabe erfolgt jeweils, wenn die Angaben des Bieters den erwarteten Erklärungen unter Berücksichtigung der ergänzenden Hinweise nach Maßgabe der jeweiligen Wertungskriterien entsprechen. Die Angaben der Bieter in den Qualitätskonzepten stellen verbindliche Leistungszusagen im Rahmen des Angebotes dar. Der Bieter mit der höchsten Gesamtwertungszahl erhält 100 Wertungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Wertungspunkte eines jeden Angebotes mit dem Faktor 0,5 (gemäß Gewichtung der Gesamtwertung) gewichtet. In der Kategorie Leistungsqualität können somit maximal 50 Leistungspunkte (100 Wertungspunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Bieter, die mit dem Angebot kein Qualitätskonzept einreichen, erhalten 0 Wertungspunkte bei der Bewertung der Leistungsqualität. Zum Nachweis der geforderten Erfahrungen gem. 2.2 und 2.3. ist das Formblatt 4.7 Referenzen Beschäftigte zu verwenden: Für jede namentlich benannte Schlüsselperson eine Eigenerklärung über mindestens eine personenbezogene geeignete Referenz aus den letzten 10 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist (Tag/Monat/Jahr)). Abgeschlossene und laufende Referenzen werden gleichermaßen gewertet.: - Heimleitung: Referenz über eine Tätigkeit als Heimleitung oder stellvertretende Heimleitung in einer Flüchtlingsunterkunft oder einer vergleichbaren stationären sozialen Einrichtung. - Personal unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA): Referenz über eine Tätigkeit in der Sozialarbeit in einer Flüchtlingsunterkunft oder vergleichbaren Einrichtungen.
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