Frist abgelaufen

VP2 - Broadcast-Technik für das MOC im MEDZ

Die Angebotsfrist ist am 20. November 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
13.11.2024
Angebotsfrist
20.11.2024
Der Südwestrundfunk (SWR) hat am Standort Baden-Baden ein neues Medienzentrum gebaut mit dem Ziel, eine noch stärkere Vernetzung und Bündelung der Kräfte für neue Programmangebote zu erreichen. Der Neubau wird auch einen 24/7-Bereich beinhalten, in dem die Arbeitsbereiche untergebracht werden, die rund um die Uhr vom gleichen Personalstamm besetzt sein sollen. Hierzu zählt auch das Media Operations Center (MOC), das die zentrale Schaltstelle für alle ein- und ausgehenden Medien-Signale des SWR bildet. Diese werden in der Transformation der Medienproduktion erzeugt, d.h. der Umstellung von der Erzeugung und Verarbeitung von Standard Digital-Signalen (HD-SDI, AES) auf IP-basierte Produktionsprozesse. In der Planung des Vorhabens wurde entschieden, die geforderten Leistungen auf zwei Vergabepakete aufzuteilen: • „VP1 - Raumausstattung und Leitwarten-Technik für das MOC im MEDZ" • „VP2 - Broadcast-Technik für das MOC im MEDZ" Als ein Teil des Gesamtvorhabens muss im Vergabepaket 1 mit der Raumausstattung und Leitwarten-Technik die für die Zentralisierung erforderliche raumbezogene Ausstattung des neuen MOC-Bereichs erfolgen. In diesem Vergabepaket 2 müssen die Implementierung der Broadcast-Technik und der Umzug der Arbeitsplätze des in Betrieb befindlichen Playout-Centers (POC) erfolgen. Der Umzug des POC muss im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Die Anforderungen an diese Leistungen sind in diesem Vergabeverfahren zur „Broadcast-Technik für das MOC im MEDZ“ beschrieben. Der Südwestrundfunk als Auftraggeber (AG) will im neuen Medienzentrum für das Media Operations Center (MOC) und das Playout Center (POC) mit der Broadcast-Technik eine Arbeitsumgebung schaffen, die einen standortübergreifenden reibungslosen, effektiven und störungsfreien Betrieb rund um die Uhr ermöglicht. Mit der „Broadcast-Technik für das Media Operations Center (MOC) im Medienzentrum (MEDZ) in Baden-Baden müssen die im Dokument Verfahrensunterlage Kapitel 1 aufgeführten Ziele erreicht werden. Die Vergabeunterlagen bestehen aus folgenden Dokumenten: 1. Verfahrensunterlagen mit Verfahrensgrundlagen, Ausschreibungsbestimmungen, Zeitplanung sowie Informationen zur Wertung der Angebote. 2a. Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil mit Rahmenbedingungen •Produktvorgaben, Leitfabrikate und Beistellungen •Infrastruktur am Standort Baden-Baden Vertragliche Grundlagen •Preisangaben, Rechnungsstellung, Zahlungsplan, Minderungen und Mehrungen •Schutzrechte •Gewährleistung •Technologieanpassung Beschreibung der Leistungen •Ablauf der Zahlungsleistungen •Ablauf der Leistungserbringung für •Gateways •Broadcast-Technik und technische Ausstattung POC-Arbeitsplätze •POC •Schulungen •Grundlegende Anforderungen •Qualitative und personelle Anforderungen •Dienstleistungen des Auftragnehmers •Allgemeine Dienstleistungen •Leistungen zur Integration •Unterstützung beim Abnahmeverfahren •Supportdienstleistungen durch Hersteller •Optionale Dienstleistungen 2b.Vertragsunterlagen - Technischer Teil mit Lieferleistungen für Broadcast-Technik •Gateways an den Standorten Baden-Baden, Mainz und Stuttgart •Broadcast-Technik •Technische Ausstattung POC-Arbeitsplätze •Optionale Lieferleistungen Softwarepflege und Support Tabelle 1 – Übersicht zu den Verfahrens- und Vertragsunterlagen Die in den „Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil“ und den „Vertragsunterlagen - Technischer Teil) beschriebenen Anforderungen müssen vom Auftragnehmer erfüllt werden. Der beabsichtigte Beginn der Leistungserbringung ist am 13.01.2025. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Gesamtabnahme und Inbetriebnahme analog zum Kapitel 2.2 der Verfahrensunterlagen beschriebenen Zeitplanung am 31.12.2025 (Ende der Leistungserbringung). Weiter Meilensteine sind im Kapitel 4.2 Ablauf der Leistungserbringung im Dokument Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil beschrieben.

Zeitplan

Fragenfrist
06.11.24
Veröffentlichung
13.11.24
Abgabefrist
20.11.24
Öffnung
20.11.24
Vertragsbeginn
13.01.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
3.300.000 €
Erfüllungsort
Stuttgart, Deutschland
E-Mail
vergabe-it@swr.de
Telefon
000
Website
https://www.swr.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 1.4.1a) ausgefüllt dem Angebot beizulegen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 1.3.1a (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen.
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
    • A4.3.3-1 - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
    • Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
  • A4.3.4-1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen

    • • Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall.
    • • Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall.
    • • Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung.
    • oder
    • • Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
    • - Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrensunterlage unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
    • - Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrensunterlage unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
    • - Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben im Dokument Verfahrensunterlage in Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
    • - Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer im Dokument Verfahrensunterlage gemäß Kapitel 3.9.2 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
    • -Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ (Anlage 1.3.5) muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots im Dokument Verfahrensunterlage gemäß Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
    • - Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
    • - Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der /das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
  • A4.3.4-2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. B4.3.4-2 - Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung. 30 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad

    • Eigenkapitalquote < 10%
    • 60 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
    • 90 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
    • 120 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
  • A4.3.4-3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). • Mindestanforderung

    • Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate.
    • • Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
    • B4.3.4-3 - Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
    • 20 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
    • 40 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
    • 60 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität
    • 80 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.

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Konzeptvorlage56 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB6 Seiten
Vertragsentwurf156 KB12 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
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