Veröffentlichung 23.07.26 | Abgabefrist 25.08.26 |
Eignungskriterien
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind. - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet und keine Umstände vorliegen, welche seine Zuverlässigkeit in Frage stellen könnten. - Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialbeiträgen und Steuern nachgekommen ist. - Erklärung, dass eine Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht. Als Mindestdeckungssumme gelten für Personen- und Sachschäden 500.000 Euro, für Vermögensschäden 100.000 Euro. Der Bieter sichert zu, dass zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung eine ausreichende Deckung besteht bzw. im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. - Erklärung, dass das Unternehmen die Bestimmungen der am 08.04.2022 veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), einhält. Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung sind demnach bis auf Weiteres Auftragsvergaben an russische Unternehmen oder an Unternehmen mit einem Bezug zu Russland verboten. Dies gilt auch für eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferant oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
- Erklärung über den Gesamt-Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (2023 bis 2025). - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens im Bereich Erhebungen zur Einnahmenaufteilung im ÖSPV oder SPNV in den letzten drei Geschäftsjahren (Jahre 2023 bis 2025)
- Erklärung, dass das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre Erhebungen zur Einnahmenaufteilung im Bereich ÖSPV oder SPNV mit einer Mindestanzahl von 50.000 geführten Interviews innerhalb eines Jahres erfolgreich durchgeführt hat. - Erklärung, dass das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre mindestens einmal Erhebungen zur Einnahmenaufteilung zu einem Gesamtpreis von mindestens 150.000 EUR je Erhebungsjahr durchgeführt hat. - Erklärung, dass das Unternehmen im Bereich Erheberbetreuung und Datenaufbereitung über mindestens einen qualifizierten Mitarbeitenden als Projektleitung über die gesamte Projektlaufzeit verfügt. Dieser Mitarbeitende muss über notwendige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Hierzu ist mindestens ein Referenzprojekt anzugeben unter Nennung von: Auftraggeber, Projektname und kurze inhaltliche Projektbeschreibung sowie Projektzeitpunkt/-zeitraum. Die Kenntnisse müssen im Unternehmen vorliegen, dauerhaft für die Projektlaufzeit zur Verfügung stehen und gesichert sein. -Erklärung, dass das im Bereich Erheberbetreuung und Datenaufbereitung verantwortliche Personal über entsprechendes Fachwissen zum Thema Einnahmenaufteilungserhebungen verfügt. - Erklärung, dass die gesamte Abwicklung des Auftrags - gesprochen und geschrieben - ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt. - Erklärung, dass Vorkehrungen getroffen wurden, um Verluste oder Verfälschungen von Daten bei der Durchführung und Auswertung entsprechend dem Stand der Technik auszuschließen.
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