Veröffentlichung 18.06.26 | Fragenfrist 08.07.26 | Teilnahmefrist 20.07.26 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: Handelsregister- bzw. Berufsregisterauszug oder vergleichbarer Existenznachweis Es sind vom Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedem eignungsleihenden Unternehmen Angaben zum Handels- bzw. Berufsregister oder vergleichbaren Existenznachweisen zu machen. Hierzu ist das vom Auftraggeber bereitgestellte Dokument Nr. 9 Erklärung zu Ausschlussgründen und zur Eignung nebst den darin enthaltenen Angaben und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben und einzureichen. Zudem haben die Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedes eignungsleihende Unternehmen als Anlage zu Dokument Nr. 9 Erklärung zu Ausschlussgründen und zur Eignung einen Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister oder dem Berufsregister vorzulegen. Im Handelsregister und Berufsregister nicht eingetragenen Bewerbern ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen. Der jeweilige Nachweis soll nicht älter als sechs Monate sein. Die Vorlage von Nachweisen, die älter als sechs Monate sind, führt nicht zwingend zum Ausschluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen aktuellen Nachweis von der entsprechenden Registerstelle einholen. Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird er einen aktuellen Nachweis vom Bewerber nachfordern.
Es sind vom Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Angaben zu Gesamtjahresumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu machen und einzureichen. Der Auftraggeber wird die Angaben im Rahmen der oben beschriebenen Eignungsprognose heranziehen. Bei negativer Eignungsprognose wird der Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Bewerber/Jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft hat die in Dokument Nr. 9 Erklärung zu Ausschlussgründen und zur Eignung genannte Erklärung zur Haftpflichtversicherung abzugeben und einzureichen. Die Bewerber erklären darin das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung. Der Auftraggeber wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung auffordern. Der Auftraggeber wird die Eigenerklärung sowohl im Hinblick auf die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards als auch im Rahmen der oben beschriebenen Eignungsprognose heranziehen. Die Abgabe der Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung durch den Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards werden Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei negativer Eignungsprognose wird der Bewerber ebenfalls aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Es sind vom Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft Angaben zu Referenzen zu machen und einzureichen. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag anhand von 5 Referenzen seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. Bereitstellung von Abrufsystemen für medizinisches und nicht-medizinisches Verbrauchsmaterial und sonstige typische krankenhausspezifische Bedarfe, über das die genannten Produkte / Leistungen durch den Auftraggeber bezogen werden können, nachzuweisen. Der Auftraggeber wird die Angaben der Bewerber sowohl im Hinblick auf die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards als auch im Rahmen der oben beschriebenen Eignungsprognose heranziehen. Mindeststandard
Es sind vom Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft Angaben zum Einkaufsvolumen zu machen, das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über ihre Einkaufgemeinschaft umgesetzt wurde. Der Auftraggeber wird die Angaben im Rahmen der oben beschriebenen Eignungsprognose heranziehen. Bei negativer Eignungsprognose wird der Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Es sind vom Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft Angaben zur Anzahl der Krankenhäuser zu machen, die im Zeitpunkt der Bekanntmachung Teilnehmer/Mitglieder ihrer Einkaufgemeinschaft sind. Der Auftraggeber wird die Angaben im Rahmen der oben beschriebenen Eignungsprognose heranziehen. Bei negativer Eignungsprognose wird der Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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