Veröffentlichung 18.02.25 | Fragenfrist 07.08.25 | Abgabefrist 15.08.25 | Öffnung 15.08.25 |
Eignungskriterien
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG, Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Umsatz und Betriebshaftpflichtversicherung
Referenzen
Zuschlagskriterien
Wärmepreis EUR/MWh netto: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der für die Zuschlagserteilung maßgebliche Angebotsvergleichspreis ist der im Preisblatt angegebene Wärmepreis in EUR/MWh netto. Dasjenige wertungsfähige Angebot, das den niedrigsten Wärmepreis anbietet, erhält den Zuschlag. Sollten mehrere Bieter einen identischen Wärmepreis anbieten, entscheidet das Los.
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