Frist abgelaufen

Wärmelieferung aus einer Solarthermischen Anlage für die Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Kempen GmbH

Auftraggeber
Veröffentlicht
28.07.2025
Angebotsfrist
27.02.2026
Ausgeschrieben wird die Lieferung von Wärme in Form von Heizwasser an die Stadtwerke Kempen GmbH aus einer Solarthermieanlage. Die Errichtung und der Betrieb der Solarthermieanlage erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Stadtwerke Kempen geben die möglichen Einspeisepunkte und die Parameter wie maximale Einspeisemenge, Temperaturen und Drücke vor. Näheres kann der kostenfrei zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
28.07.25
Fragenfrist
19.02.26
Abgabefrist
27.02.26
Öffnung
27.02.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Kempen, Deutschland
Vertragslaufzeit
30 Tage
E-Mail
Sekretariat@Stadtwerke-Kempen.de
Telefon
+4921521496-120

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1) Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mi dem Angebot die Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (in Euro, netto) anzugeben. Mindestanforderungen zu Ziff. 1): Der Netto-Gesamtumsatz muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 1,5 Mio. EUR (netto) betragen haben.

  • 1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 20 Mio. EUR für Sachschäden und mindestens 5 Mio. EUR für Vermögensschäden (jeweils zweifach maximiert je Jahr); Vordruck in den Vergabeunterlagen vorhanden. Alternativ kann eine Bereitschaftserklärung abgegeben werden, eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abzuschließen (Vordruck in den Vergabeunterlagen vorhanden). Die Erklärungen haben unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblätter zu erfolgen. Zusätzlich zu dieser Eigenerklärung ist eine vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Bescheinigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den o.g. Deckungssummen mit dem Angebot einzureichen. Die Bescheinigung darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Sollte im Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein solcher Versicherungsschutz noch nicht bestehen, kann alternativ die von einem Versicherungsunternehmen ausgestellte Bescheinigung eingereicht werden, dass im Falle der Bezuschlagung mit dem Bieter eine Versicherung in der vorgenannten Höhe und zu den vorgenannten Schadensarten abgeschlossen wird (Bescheinigung darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein). Bei Bietergemeinschaften ist ausreichend, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis vorlegt. Zu beachtende Mindestanforderungen zu Ziff. 1)

    • Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 20 Mio. EUR für Sachschäden und mindestens 5 Mio. EUR für Vermögensschäden (jeweils zweifach maximiert je Jahr)
    • Vordruck in den Vergabeunterlagen vorhanden. Alternativ kann eine Bereitschaftserklärung abgegeben werden, eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abzuschließen (Vordruck in den Vergabeunterlagen vorhanden). Die Erklärungen haben unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblätter zu erfolgen. Zusätzlich zu dieser Eigenerklärung ist eine vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Bescheinigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den o.g. Deckungssummen mit dem Angebot einzureichen. Die Bescheinigung darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Sollte im Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein solcher Versicherungsschutz noch nicht bestehen, kann alternativ die von einem Versicherungsunternehmen ausgestellte Bescheinigung eingereicht werden, dass im Falle der Bezuschlagung mit dem Bieter eine Versicherung in der vorgenannten Höhe und zu den vorgenannten Schadensarten abgeschlossen wird (Bescheinigung darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein). Bei Bietergemeinschaften ist ausreichend, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis vorlegt.
  • Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen mit Angaben zur Projektbezeichnung; zum Auftragnehmer; zum Auftraggeber (inkl. Anschrift, Abteilung und Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mailadresse); Angaben dazu, ob Referenz sowohl die Lieferung als auch die Montage als auch die Inbetriebnahme einer Solarthermieanlage zum Gegenstand hat und ob diese Leistungen selbst oder durch einen Nachunternehmer erbracht worden sind; Angaben dazu, ob die gelieferte, montierte und in Betrieb genommene Solarthermieanlage im Rahmen der Referenz über eine Anlagenleistung von mindestens 1 MW verfügt; Angaben zum Ausführungszeitraum (Leistungsbeginn

    • MM/JJJJ
    • Leistungsende: MM/JJJJ)
    • Beschreibung der Leistung. Mindestanforderungen: Bieter müssen mindestens 3 Referenzen benennen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen: - Jede der mindestens drei Referenzen hat sowohl die Lieferung als auch die Montage als auch die Inbetriebnahme einer Solarthermieanlage zum Gegenstand. Dabei ist es ausreichend, wenn der Bieter die Lieferung, Montage und/oder Inbetriebnahme durch einen Nachunternehmer hat ausführen lassen, solange der Bieter die Leistungserbringung gegenüber dem Referenzgeber verantwortet hat
    • - Bei jeder der mindestens drei Referenzen muss die gelieferte, montierte und in Betrieb genommene Solarthermieanlage über eine Anlagenleistung von mindestens 1 MW verfügen
    • - Zeitraum, in der die Referenzleistungen erbracht worden sein müssen: a) Mindestens eine von den mindestens drei einzureichenden Referenzen muss spätestens seit 12/2021 erbracht worden sein (Mindestanforderung). Es ist unschädlich, wenn der Leistungsbeginn vor 12/2021 lag, solange ein Teil der Leistung noch ab 12/2021 erbracht worden ist
    • b) Bei zwei von den mindestens drei einzureichenden Referenzen reicht es aus, wenn diese spätestens seit 12/2014 erbracht worden sind (Mindestanforderung). Es ist unschädlich, wenn der Leistungsbeginn vor 12/2014 lag, solange ein Teil der Leistung noch ab 12/2014 erbracht worden ist.

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