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Wäschereidienstleistung für das Bundespolizeiversorgungslager Hundstadt

Auftraggeber
Veröffentlicht
30.07.2026
Angebotsfrist
24.08.2026
Wäschereidienstleistung für das Bundespolizeiversorgungslager Hundstadt Die Leistung umfasst das Waschen und Reinigen verschiedener Alltags- und Einsatzbekleidung, Körperschutzausstattung und Kradbekleidung (ca. 9.700 Wäschestücke pro Jahr) sowie Unterkunftstextilien (ca. 1.400 Wäschestücke pro Jahr) inklusive der wöchentlichen Abholung und Rücklieferung der Wäschestücke für das Bundespolizeiversorgungslager Hundstadt. Der Leistungszeitraum umfasst vier Jahre, beginnend vom 01.11.2026 bis 31.10.2030. Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens durch die Bestellungen nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmalig um ein Jahr zu verlängern. Die Gesamtleistung bildet ein Los.

Zeitplan

Veröffentlichung
30.07.26
Abgabefrist
24.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 31 UVgO

    • Zum Nachweis der bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein muss.
    • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 31 UVgO:
    • Referenzen
    • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
    • Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
    • ● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
    • ● Wert des Auftrages,
    • ● Zeitraum der Leistungserbringung,
    • ● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
    • Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
    • ● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
    • ● Die Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.
    • ● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
    • ○ mindestens eine Referenz beinhaltet die Reinigung von Diensteinsatzbekleidung und/oder Körperschutzausstattung
    • ○ mindestens eine Referenz beinhaltet die Reinigung von Unterkunftstextilien
    • ○ darüber hinaus muss der Umfang mindestens einer Referenz mindestens einen Wert von 35.000 Euro (netto) pro Jahr umfassen.
    • Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
    • Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
    • Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
    • Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).

Zuschlagskriterien

  • siehe Vergabeunterlagen

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