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Wäschereidienstleistungen in Leasing für die Reha-Kliniken der DRV Bayern Süd

Auftraggeber
Veröffentlicht
19.06.2026
Angebotsfrist
04.08.2026
Wäschereidienstleistungen in Leasing für die Reha-Kliniken der DRV Bayern Süd
Vergabeunterlagen
5 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
19.06.26
Abgabefrist
04.08.26
Öffnung
04.08.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Landshut, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@drv-bayernsued.de
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Telefon
+49 87181-2668
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Website
www.drv-bayernsued.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Für das Einleiten der Abwässer aus der Wiederaufbereitung von Wäsche gelten die Auflagen gemäß der jeweiligen Ortssatzung. Diese orientiert sich in der Regel an den allgemeinen Rahmen - Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten in Gewässer nach Anhang II zu § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes (Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässern, Anhang 55 Wäschereien) sowie an den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Arbeitsblatt ATV115.
    • Auf die Einhaltung der Auflagen bei Verordnung chlorhaltiger Produkte (AXO) wird besonders hingewiesen.
    • Des Weiteren sollten Maßnahmen einer ökologischen Verfahrensausrichtung berücksichtigt werden (z.B. Wasserweiterverwendung insbesondere der Spülflotten).
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle Richtlinien, Bestimmungen und Voraussetzungen für die Pflege von Krankenhauswäsche und von Wäsche aus dem Lebensmittelbereich sowie alle Arbeitsschutz-, Umweltvorschriften und tarifrechtlichen Bestimmungen (wie z. B. Mindestlohn, etc.) für Wäschereien in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten; insbesondere

    • • Richtlinien für die Bearbeitung von Krankenhauswäsche, herausgegeben vom Forschungsinstitut Hohenstein.
    • • Hohensteiner Qualitätsstandards (HQS) 701 ff zum Einkauf von Leasing-Wäsche
    • • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege".
    • • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/1 für Haushalt und Objektwäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen.
    • • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/2 für Krankenhauswäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen.
    • • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen.
    • • Europäischen Norm DIN EN 14065 in der gültigen Fassung, die das Qualitätssicherungssystem (Hygienemanagementsystem) für in Wäschereien aufbereitete Textilien definiert (RABC-System).
    • Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI), Anlagen zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4, "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Wäscherei und den Waschgang und Bedingungen für die Vergabe von Krankenhauswäsche an gewerbliche Wäschereien" der jeweiligen Verträge.
    • • Die Ergebnisse der Hygienekontrolle sind der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen.
    • • Einsatz von Desinfektionsverfahren gemäß der Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und vom Verbund für angewandte Hygiene (VAH)/ Robert-Koch-Instituts, Berlin als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren.
    • • Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften Wäscherei der Berufsgenossenschaft (BGR 500 Kap. 2.6 bzw. in der gültigen Fassung).
    • • Registriertes Desinfektionszeugnis / Desinfektor mit regelmäßigem Schulungsnachweis.
    • • Geltende Bestimmungen zur Behandlung von Schmutzwäsche im Sinne des Medizinproduktegesetzes.
    • • Der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind einzuhalten (§ 4 Abs. 3 ArbSchG).
    • • Streikfreistellungsbescheinigung
    • • Ausfallbescheinigung
    • • Für die Entlohnung der Arbeitskräfte ist der Mindestlohn-Tarifvertrag für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft - in der jeweils geltenden Fassung- anzuwenden. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich Lohnabrechnungen der für diesen Auftrag eingesetzten Arbeitskräfte vorlegen zu lassen.
    • Richtlinien für die Bearbeitung von Krankenhauswäsche, herausgegeben vom Forschungsinstitut Hohenstein.
    • • Hohensteiner Qualitätsstandards (HQS) 701 ff zum Einkauf von Leasing-Wäsche
    • • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesund-heitswesen und in der Wohlfahrtspflege".
    • • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/1 für Haushalt und Objektwäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen.
    • • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/2 für Krankenhauswäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen.
    • • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzule-gen.
    • • Europäischen Norm DIN EN 14065 in der gültigen Fassung, die das Qualitätssicherungssystem (Hygienemanagementsystem) für in Wäschereien aufbereitete Textilien definiert (RABC-System).
    • Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI), Anlagen zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4, "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Wäscherei und den Waschgang und Bedingungen für die Vergabe von Krankenhauswäsche an gewerbliche Wäschereien" der jeweiligen Verträge.
    • • Die Ergebnisse der Hygienekontrolle sind der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen.
    • • Einsatz von Desinfektionsverfahren gemäß der Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und vom Verbund für angewandte Hygiene (VAH)/ Robert-Koch-Instituts, Berlin als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren.
    • • Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften Wäscherei der Berufsgenossenschaft (BGR 500 Kap. 2.6 bzw. in der gültigen Fassung).
    • • Registriertes Desinfektionszeugnis / Desinfektor mit regelmäßigem Schulungsnachweis.
    • • Geltende Bestimmungen zur Behandlung von Schmutzwäsche im Sinne des Medizinproduktegesetzes.
    • • Der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind einzuhalten (§ 4 Abs. 3 ArbSchG).
  • Angaben zu mindestens 2 durch den Bieter in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar (Referenz) sind

    • vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind nur solche Leistungen, welche die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen:
    • • Leistungsart: Wäschereidienstleistung Vollversorgung eines Krankenhauses, Klinikbetrieb oder REHA-Einrichtung. Bei der Leistung handelt es sich um Vollversorgung eines Krankenhauses, Klinikbetrieb oder REHA-Einrichtung (mind. 70 Mitarbeiter, mind. 90 Einzelzimmer bzw. Betten) mit Berufs- und Stationswäsche (Flach- und Frotteewäsche) in Mietwäsche, mit einem Mindestauftragswert von jährlich 75.000 € netto.
    • • Vertragslaufzeit: Die Leistung wurde über eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren erbracht, ohne dass der Vertrag durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
  • sh. Eigenerklärung zur Eignung

  • sh. Eigenerklärung zur Eignung

Zuschlagskriterien

  • Qualitätskriterium: Notfallkonzept

  • Qualitätskriterium: Realisierungkonzept

  • Preis: Preiskriterium

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Eigenerklärung42 KB6 Seiten
Eignungskriterien287 KB12 Seiten
Preisblatt124 KB2 Tabellen
Präsentation56 KB4 Seiten
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