Zuschlag erteilt am 08. Juli 2026
Veröffentlichung 08.07.26 |
Zuschlagskriterien
Bewertungspreis: Der Zuschlag wird für jedes Los jeweils gesondert auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird für jedes Los gesondert anhand folgender Zuschlagskriterien durchgeführt: - Zuschlagskriterium "Preis" , Gewichtung: 90 % - Zuschlagskriterium "Ökostrom" Gewichtung: 5 % - Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel": 5 % Das wirtschaftlichste Angebot ist je Los das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl erhält. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich dabei aus der Addition der erhaltenen Punkte für die Zuschlagskriterien "Preis", "Ökostrom" und "nachhaltiges Waschmittel". Bei Gleichstand erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los. Die Punkte für die jeweiligen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode berechnet: - Zuschlagskriterium "Preis": Der im Angebotsblatt (Anlage 4) angegebene Preis wird in Punkte umgerechnet. Hierzu wird ein Bewertungspreis (PAngebot) gebildet, welcher sich aus dem angebotenen Preis (brutto) abzüglich Skonto ergibt. Anschließend erhält das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis die höchstmögliche Punktzahl von 90 Punkten. Die anderen Angebote erhalten verhältnismäßig weniger Punkte. Weitere Details sind den Allgemeinen Ausschreibungsbedingugnen zu entnehmen.
Ökostrom: Bei dem Kriterium "Ökostrom" wird bewertet, zu welchem durchschnittlichen Anteil Ökostrom aus erneuerbaren Energien bei der Leistungserbringung eingesetzt wird. Eine Wäscherei welche bei der Leistungserbringung zu 100% Ökostrom einsetzt, erhält 5 Punkte. Alle übrigen Angaben werden entsprechend anhand des Prozentanteils des Ökostroms bewertet (z.B. 3,25 Punkte für 65% Ökostromanteil). Die Punktzahl für das Zuschlagskriterium Ökostrom wird auf 2 Dezimalstellen gerundet. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Der Einsatz des Ökostroms ist regelmäßig (mindestens jährlich) im Rahmen der Vertragsabwicklung durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen nachzuweisen.
Nachhaltiges Waschmittel: Der Bieter erhält für das Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel" 5 Punkte, wenn das zur Leistungserbringung verwendete Waschmittel mindestens die Anforderungen des EU Ecolabels "Waschmittel" beziehungsweise des EU Ecolabels "Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich" (siehe die Beschlüsse (EU) 2017/1218 sowie (EU) 2017/2019, (EU) 2019/418 (Änderung) und (EU) 2023/693 (Verlängerung), jeweils einsehbar unter https://eu-ecolabel.de/fuer-unternehmen/produktgruppen) erfüllt. Der Nachweis erfolgt mittels des Gütezeichens EU Ecolabel oder eines anderen Gütezeichens, dass mindestens gleichwertige Anforderungen stellt. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Soweit zur Leistungserbringung kein Waschmittel eingesetzt wird, dass die vorgenannten Anforderungen erfüllt erhält der Bieter für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte.
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