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Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen, VOEK 174-25

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.07.2026
Angebotsfrist
02.09.2026
In mehreren Liegenschaften der Direktion Rostock in Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt 1.726 St. hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen (m/o FSA), zu warten und zu prüfen. Sie verteilen sich auf 3 Lose: Los 1: 712 St. Anlagen, (m/o FSA), davon 547 Türen, 158 Tore, hand- und kraftbetätigt, sowie 6 Schranken- und eine Polleranlage (beides kraftbetätigt) Los 2: 333 St. Anlagen, (m/o FSA), davon 277 Türen und 56 Tore, hand- und kraftbetätigt Los 3: 681 St. Anlagen, (m/o FSA), davon 549 Türen, 128 Tore (hand- und kraftbetätigt) sowie 4 kraftbetätigte Schrankenanlagen. Weiterhin sind zusätzliche Leistungen in Form von Lieferung und Erstellung von Betriebsbüchern und die Stellung einer Hubarbeitsbühne bei Bedarf zu erbringen. Auch außerplanmäßige, außerhalb der betriebsüblichen Zeiten notwendige Störungsbehebungen sind vom AN an den Anlagen vorzunehmen. -- Der weiterführende Inhalt der Leistungen ist den drei nachfolgend beschriebenen Losen zu entnehmen.
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
16.07.26
Fragenfrist
19.08.26
Abgabefrist
02.09.26
Vertragsbeginn
30.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Verdingung@bundesimmobilien.de
Telefon
000
Website
https://www.bundesimmobilien.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Vom Bieter sind folgende Angaben (auf Anlage B-03, Bieterauskunft, Ziffer 2.1, wird verwiesen) vorzunehmen

    • - Name (vollständige Bezeichnung), Sitz und Postanschrift der Firma
    • - Rechtsform
    • - Umsatzsteuer-ID
    • - Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde
    • - Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde
    • - Registergericht
    • - Gesetzliche Vertretung
    • - Ansprechperson (Telefon, E-Mail)
    • - ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
    • - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
  • Vom Bieter sind nachfolgende Erklärungen (auf Anlage B-03, Bieterauskunft, Ziffer 2.2, wird verwiesen) abzugeben

    - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigte Anlagen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

  • Vom Bieter sind nachfolgende Erklärungen (auf Anlage B-03, Bieterauskunft, Ziffer 2.3, wird verwiesen) abzugeben

    • - Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens
    • - Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsarten: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigte Anlagen
    • - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungsarten: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigte Anlagen
  • Folgende Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung sind vorgegeben

    • - Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €
    • - Sachschäden mindestens 1,0 Mio. €
    • - Vermögensschäden mindestens 500.000,- €
    • --
    • Vom Bieter ist die nachfolgenden Erklärung (auf Anlage B-03, Bieterauskunft, Ziffer 4.1.1, wird verwiesen) abzugeben:
    • - Die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse wird derzeit schon erreicht bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen wird für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen.
    • Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung unaufgefordert der Auftraggeberin zu übersenden.
  • Vom Bieter sind nachfolgende Erklärungen (auf Anlage B-03, Bieterauskunft, Ziffer 4.2.1, wird verwiesen) abzugeben

    • -Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
    • -Es wird erklärt, dass das eingesetzte Personal einen „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
    • -Es wird erklärt, dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
    • -Es wird erklärt, dass das eingesetzte Personal die Qualifikation für ortsfeste Anlagen „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen.
    • -Es wird erklärt, dass das Unternehmen für die zu erbringende Leistung „Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, gem. DGUV – Vorschrift 3 bzw. 4“ in der Handwerksrolle eingetragen ist
    • die zuständige Handwerkskammer ist anzugeben.
    • --
    • Die Nachweise der vorgenannten Qualifikationen und der Nachweis des Eintrages bei der Handwerkskammer oder in einem vergleichbaren Register sind auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
  • Vom Bieter sind folgende Angaben (auf Anlage B-03, Bieterauskunft, Ziffer 4.2.2, wird verwiesen) vorzunehmen

    • -Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Los, davon mindestens je eine Referenz mit den nachfolgend genannten Anforderungen/Leistungsumfang, von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
    • Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene
    • Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag die nachfolgend genannten Mindestanforderungen erfüllt:
    • -mind. eine Referenz mit mindestens 235 St. gewarteten und geprüften hand- und/oder kraftbetätigten Türen und Toren, mit oder ohne Feststellanlagen
    • -mind. eine Referenz mit gewarteten und geprüften kraftbetätigten (elektrischen) Toren mit oder ohne Feststellanlagen, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 20 Anlagen
    • -mind. eine Referenz der Prüfung von kraftbetätigten (elektrisch) Türen und/oder Toren, mit oder ohne Feststellanlagen, gem. Vorschrift: 3 und / oder 4, jährlicher Leistungsumfang: mindestens 70 Anlagen
    • --
    • -In den Referenzen sind anzugeben:
    • --Name des Auftraggebers
    • --Art des Referenzobjektes
    • --Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes)
    • --jährlicher Leistungsumfang: Anzahl der Anlagen
    • --Leistungszeitraum
    • --Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) mit Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
    • --
    • Der Bieter hat sicherzustellen, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind.
    • Zu Angaben, die nicht vorgenommen werden aufgrund von Datenschutzbedenken, wird auf Ziffer 1.8, letzter Absatz, in den Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) und die Datenschutzerklärung der BImA (Anlage A-02) verwiesen. Alle Angaben sind für die Durchführung des Verfahrens zwingend anzugeben, der Umgang mit diesen Daten ist der Anlage A-02 zu entnehmen und Dritten zur Verfügung zu stellen.

Zuschlagskriterien

  • Wertungspreis: Als Wertungspreis je Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis (LV) festgelegt.

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