Frist abgelaufen

Wartungsmanagement für Brandschutzmeldeanlagen (BMA) und Gefahrenmeldeanlagen (GMA)

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.12.2024
Angebotsfrist
15.01.2025
Gegenstand dieses Auftrags sind Instandhaltungsleistungen, die zum Betrieb der Anlagen für den Bereich Brandmeldeanlagen (BMA) und Gefahrenmeldeanlagen (GMA) des Uniklinikums benötigt werden. Des Weiteren sind Einbruchmeldeeinrichtungen zu betreuen.

Zeitplan

Veröffentlichung
10.12.24
Fragenfrist
08.01.25
Abgabefrist
15.01.25
Öffnung
15.01.25
Vertragsbeginn
01.04.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
1.500.000 €
Erfüllungsort
München, Deutschland
E-Mail
Vergabestelle@med.uni-muenchen.de
Telefon
+49 89440077326
Website
https://www.lmu-klinikum.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Eigenerklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, mit Angabe der Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Zuschlagserteilung unverzüglich nach Vertragsschluss eine solche Betriebshaftpflichtversicherung abschließt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhält. Die Deckungssummen müssen jeweils mindestens 1.000.000 EUR für Personenschäden, 500.000 EUR für Sachschäden und 250.00 EUR für Vermögensschäden betragen.
    • Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
    • sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, d.h., es besteht die Möglichkeit, aus berechtigtem Grund diese Leistungsfähigkeit auch mit anderen geeigneten Unterlagen zu belegen.
  • Eignung zur Berufsausübung

    • Eigenerklärung über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister oder anderer Nachweis der erlaubten Berufsausübung
    • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
    • Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
    • Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
    • Eigenerklärung zur Umsatzsteuer-ID
    • Eigenerklärung zur Insolvenz
    • Eigenerklärung - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Anlage 3)
    • Bietergemeinschaftserklärung
    • Eigenerklärung zu Art. 5k Sanktions-VO
    • No-Spy Erklärung
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • Referenzen in Form einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung des Vergabeverfahrens mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und/oder privaten Auftraggeber samt Angabe von Namen und Telefonnummer der Ansprechpartner.
    • Angabe von Ansprechpartnern für den Auftraggeber sowie gesetzliche Vertreter
    • Angabe von Gesetzliche(r) Vertreter (jur. Person) bzw. vertretungsberechtigte(r) Gesellschafter (Personengesellschaft, Einzelunternehmen)
    • Definition der Unternehmensklasse
    • Eigenerklärung zu vertraulichen Daten Eigenerklärung zu wissentlich falschen Erklärungen
    • Eigenerklärung zu Equal Pay / Mindestlohn
    • Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten Angabe, welche Teile des Auftrags vom Auftraggeber als Unteraufträge vergeben werden sollen
    • Die Beschreibung der Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sowie die zugehörigen Anlagen sind dem Auftraggeber spätestens drei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
    • Ein Nachweis über die Einhaltung der DIN 31051 ist vom Auftragnehmer mit dem Angebot einzureichen.
  • Eignung durch Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

    • Ich/Wir erkläre(n) zu § 123 GWB, dass
    • - keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Straftaten
    • einer solchen Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich,
    • - nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist oder mein/unser Unternehmen im Falle einer solchen rechtskräftigen Gerichts- oder bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlungen vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- oder Strafzuschlägen verpflichtet hat.
    • Ich/Wir erkläre(n) zu § 124 GWB, dass
    • - mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
    • - mein/unser Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
    • - mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
    • - mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
    • - ich/wir keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens habe(n), der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
    • - ich/wir keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung habe(n), die daraus resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und die durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
    • - mein/unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
    • - mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat,
    • - mein/unser Unternehmen nicht
    • - versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
    • - versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
    • - fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
    • - ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
    • Ich/Wir erklären ferner, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
    • Ich/Wir erkläre(n), dass ich mich/wir uns zur Einhaltung der vorgenannten Forderungen verpflichte(n).
    • Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass Zuwiderhandlungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und sich der Auftraggeber Schadensersatzansprüche vorbehält.
  • No-Spy-Erklärung

    • Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir rechtlich und tatsächlich in der Lage bin/sind, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen.
    • Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen werde(n) ich/wir die Vergabestelle auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinweisen.
    • Ich/wir werden die Vergabestelle - nach Zuschlag den Auftraggeber - sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich hierzu eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für mich/uns eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder ich/wir eine solche hätte(n) erkennen können, die mich/uns an der Einhaltung der beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte.
    • Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind
    • dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
    • Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
  • Wissentlich falsche Erklärungen: Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Dies vorangestellt erkläre ich/wir, dass meine/unsere Erklärungen vollständig und richtig sind.

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