Fragenfrist 26.05.26 | Veröffentlichung 01.06.26 | Abgabefrist 08.06.26 | Öffnung 08.06.26 |
Eignungskriterien
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen (sofern einschlägig): - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4).
Zuschlagskriterien
Preis: Der Zuschlag erfolgt entsprechend § 58 Abs. 1 VgV. Demnach wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird nachfolgenden Kriterien ermittelt: - Preis zu 100% Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, werden für die Preiswertung Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer oder Versicherungssteuer gewertet, sofern diese vom Bieter geltend zu machen ist. Für Leistungen von ausländischen Bietern, für die die Auftraggeberin direkt an das Finanzamt die vorgenannten Steuern abführen muss (sog. Reverse-Charge-Verfahren), wird bei der Angebotswertung die abzuführende Steuer dem angebotenen Netto-Preis hinzugerechnet.
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